hier: Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration an den Beratungen
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 11 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters wirkt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Belange betreffen und kann dazu Anträge, Vorschläge und Anregungen einbringen.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 wurde am 25.03.2026 in den Stadtrat eingebracht. Eventuelle Vorschläge und Anregungen des Ausschusses werden zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 29.04.2026 in die weiteren Haushaltsplanberatungen eingebracht.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Ansätze zu den einzelnen Sachkonten in der Anlage verwiesen.
Keine personellen Auswirkungen.
