hier: Konzept
1.
Das
Konzept „Strategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien unter besonderer
Berücksichtigung des zukünftigen Energiebedarfs und der möglichen Wertschöpfung
für die Stadt Eschweiler“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive vorzubereiten und dem Rat jeweils zur Entscheidung vorzulegen.
Mit Schreiben vom 18.03.2025 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, die Verwaltung zu beauftragen, die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) und Batteriespeichern entlang der Autobahn A4 zu prüfen und umzusetzen. (Anlage 1)
Mit den erzielten Gewinnen sollten die städtischen Einnahmen erhöht werden.
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 18.06.2025, in der unter Tagesordnungspunkt (TOP 5.1) über den Antrag beraten und entschieden werden sollte (VV 179/25), beantragte Herr RM Möller, den TOP von der Tagesordnung abzusetzen und zu vertagen. Als Begründung wurde angeführt, dass bereits ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 18.04.2023 zum Thema „Errichtung eines kommunalen Windparks“ der Verwaltung vorläge (Anlage 2), der bis dato noch nicht behandelt worden sei. Daher sollte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes über den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten beraten werden. Dem Antrag wurde mit Mehrheit bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das Konzept „Strategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien unter besonderer Berücksichtigung des zukünftigen Energiebedarfs und der möglichen Wertschöpfung für die Stadt Eschweiler“ (Anlage 4) erarbeitet, das als Grundlage einer zukünftigen fachlichen und politischen Diskussion dienen soll und erste Handlungsempfehlungen enthält, wie die Stadt den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Eschweiler unterstützen und steuern kann, und wie sie und die Bürger der Stadt finanziell davon profitieren können.
Zwischenzeitlich hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 09.02.2026 einen weiteren Antrag eingereicht (Anlage 3), mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, unter anderem
- mit den Betreibern von Windenergieanlagen (WEA) Verhandlungen über entsprechende Beteiligungsvereinbarungen nach §7 Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) zu führen,
- zu prüfen welche Möglichkeiten es gibt, die Einnahmen zweckgebunden z.B. für Projekte im Bereich Kultur, Sport und Bildung, zu verwenden und
- sicherzustellen, dass ein Teil der Einnahmen in Höhe von jährlich 50.000 € pro Jahr unmittelbar für Maßnahmen in Neu-Lohn/Fronhoven vorgesehen wird.
Mit diesem Antrag, dessen Forderungen auch in dem hier vorliegenden Konzept fachlich behandelt werden, soll sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität auch am 28.04.2026 beschäftigen. (VV 168/26)
In dem hier vorliegenden Konzept werden folgende Fragestellungen aufgegriffen und nach dem bisherigen Sachstand beantwortet:
- Wie hoch ist der aktuelle Stromverbrauch in Eschweiler, und wie wird sich dieser in Zukunft voraussichtlich entwickeln?
- Wieviel erneuerbarer Strom wird derzeit in Eschweiler produziert?
- Welche Potenziale für erneuerbaren Strom gibt es noch in Eschweiler, und wie könnte ein möglicher Entwicklungspfad bis 2045 aussehen?
- Welche finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt an den Erträgen aus Wind und Photovoltaik gibt es derzeit und welche Potenziale können in Zukunft noch erschlossen werden?
- Welche Maßnahmen kann die Stadt umsetzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Strom zu unterstützen und wirtschaftlich davon zu profitieren?
Zahlreiche Fragen konnten beantwortet werden. Dennoch war es im Rahmen dieser Konzepterstellung nicht möglich, komplexere Themen, wie die finanzielle Beteiligung an Projektgesellschaften oder eine eigenständige Projektumsetzung mit Betreiberschaft, z.B. bei einer Freiflächenphotovoltaikanlage, hinreichend genau zu prüfen bzw. zu beantworten. Hier ist ggf. für die Beantwortung von gemeinde-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen sowie von finanztechnischen Belangen die Expertise von externen Sachverständigen, Juristen und Steuerberatern einzuholen.
Ohne Vorwegnahme der Inhalte des Konzeptes können folgende Ergebnisse festgehalten werden:
- Die bilanzielle Vollversorgung der Stadt Eschweiler mit erneuerbarem Strom, der vor Ort im Stadtgebiet erzeugt wird, ist bis zum Jahr 2045 möglich, auch unter der Annahme, dass ein Großteil der Wärmeversorgung in Eschweiler zukünftig durch Strom bereitgestellt wird.
- Die Klimaschutzziele des Bundes im Bereich der Stromproduktion und in großen Teilen der Wärmeversorgung können dadurch erreicht werden.
- Bei einer vollständigen Umsetzung aller Potenziale können die Direktzahlungen von Betreibern von Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen an die Kommune gemäß § 6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) von derzeit etwa 120.000 EUR/Jahr auf bis zu einer Mio EUR/Jahr gesteigert werden.
- Der Bezug von Netzstrom für die städtischen Liegenschaften kann durch diverse Maßnahmen reduziert bzw. durch eigenerzeugten Strom bis zu 100% vermieden und damit die Kosten langfristig deutlich verringert werden.
- Die nach BürgEnG möglichen Beteiligungen der Stadt an Windenergie- und Photovoltaikprojekten können weitere Einnahmen ermöglichen, die aber derzeit nicht quantifizierbar sind.
- Die nach BürgEnG möglichen finanziellen Beteiligungsformen der Bürger an Windenergie- und Photovoltaikprojekten können Akzeptanz für die erneuerbaren Energien schaffen. Allerdings werden dies nur Bürger sein, die sich eine Beteiligung leisten können.
- Alternativ zur direkten finanziellen Beteiligung der Bürger, z.B. über Nachrangdarlehen, könnte ein Teil der Einnahmen an eine Stiftung gehen, die damit soziale, kulturelle und ökologische Projekte vor Ort finanziert. (Näheres dazu unter VV 168/26)
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Konzept „Strategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien unter besonderer Berücksichtigung des zukünftigen Energiebedarfs und der möglichen Wertschöpfung für die Stadt Eschweiler“ zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, und die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmen aus dem Konzept sukzessive umzusetzen, sofern dafür ausreichende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, und die finanziellen Aufwendungen dafür zu 100% aus den Einnahmen nach EEG und BürgEnG gedeckt werden können.
Die seit dem Jahr 2023 von den Betreibern von Windenergieanlagen gezahlten „Kommunalabgaben“ nach § 6 EEG werden ohne Zweckbindung vereinnahmt bei 6100 0000 / 09511 0101 / 4487 0000. Die finanziellen Auswirkungen – Einnahmen - aus den weiteren noch zu beschließenden bzw. vertraglich zu sichernden Beteiligungsformen nach BürgEnG sowie die dafür möglicherweise notwendigen finanziellen Aufwendungen werden zur gegebenen Zeit weiter betrachtet.
Die Koordination der Maßnahmen in Bezug auf die finanzielle Beteiligung
der Stadt sowie die Abwicklung der Projekte im Gigawattpakt (Dach-PV-Anlagen)
binden bisher personelle Kapazitäten im Planungsamt und dort in der Abteilung
nachhaltige Entwicklung. Die Schaffung einer Koordinierungsstelle „Erneuerbare
Energien“ durch interne Umstrukturierung erfordert keine zusätzliche
Personalstelle.
Für die Abwicklung der organisatorischen, finanz- und steuerrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den ggf. noch zu beschließenden weiteren Maßnahmen wie z.B. einer finanziellen Beteiligung an einer Projektgesellschaft für Erneuerbare Energien oder der Aufbau eines Strombilanzkreises, werden voraussichtlich zusätzliche personelle Ressourcen im technischen Dezernat und der Finanzbuchhaltung bereitgestellt werden müssen.
