Die
Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden,
werden von der/dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die
Verpflichtungsformel lautet:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der/Die
Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten
bekräftigen:
„Ich
verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln
als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder,
die dem Rat angehören, wurden bereits in den Ratssitzungen am 26.11.2025 und am
03.02.2026 eingeführt und verpflichtet.
Gemäß & 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 GO NRW werden die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben ver-pflichtet.
keine finanziellen Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
