Die Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und
verpflichtet wurden, werden von der/dem Vorsitzenden eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der/Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit
den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformelen als Mitglieder anderer Religions- und
Bekenntnisgemeinschaften sind zu-lässig.
Ausschussmitglieder,
die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 26.11.2025
eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 GO NRW werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in feier-licher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine finanziellen Auswirkungen.
