Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen
Vorlage
415/25
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Zu Schriftführerinnen für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:

-         Nicoletta Lebotesi

-         Angela Huth

-         Kathrin Rossbruch

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführerin jeweils zu amtieren hat.


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem Ausschussvorsitzenden und einer Schriftführerin unterzeichnet. Die Schriftführerinnen werden von den Ausschuss-mitgliedern bestellt.

Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, sind die Schrift-führerinnen zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführerinnen zu bestellen.

Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer*innen ist § 58 Abs. 7 GO NRW.


Keine finanziellen Auswirkungen.


Keine finanziellen Auswirkungen.