Zu Schriftführerinnen für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
- Nicoletta Lebotesi
- Angela Huth
- Kathrin Rossbruch
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführerin jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem Ausschussvorsitzenden und einer Schriftführerin unterzeichnet. Die Schriftführerinnen werden von den Ausschuss-mitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, sind die Schrift-führerinnen zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführerinnen zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer*innen ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine finanziellen Auswirkungen.
