Beschlussvorschlag 1
(Antrag der AfD-Fraktion vom 12.08.2025)
Der Rat der Stadt
Eschweiler möge beschließen:
TOP 1: Vollständige Rückabwicklung der Fahrradstraße „Veloroute 2“
Die Verwaltung wird beauftragt, die auf dem Stadtgebiet
Eschweiler eingerichtete Fahrradstraße „Veloroute 2“ (einschließlich aller
Beschilderungen, Markierungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen) vollständig
aufzuheben und die betroffenen Straßen in ihren vorherigen verkehrsrechtlichen
Zustand zurückzuführen. Die Rückabwicklung umfasst insbesondere die Entfernung
sämtlicher Schilder und Markierungen, die Wiederherstellung der bisherigen
Parkmöglichkeiten in vollem Umfang, die Rückkehr zu den vorherigen
Vorfahrtsregelungen („rechts vor links“) sowie die Aufhebung aller mit der
Veloroute 2 verbundenen Ein- oder Durchfahrtsbeschränkungen. Die Umsetzung
dieser Maßnahme ist notwendig, da die Einführung der Veloroute 2 in der Praxis
zu erheblichen Problemen geführt hat. Die Entscheidung wurde ohne frühzeitige
Bürgerbeteiligung getroffen und teilweise mit einer Vorlaufzeit von nur zwei
Tagen zwischen Ankündigung und Umsetzung durchgeführt. Der dadurch verursachte
Wegfall von Parkplätzen hat die Lebensqualität vieler Anwohner massiv
beeinträchtigt. Hinzu kommt eine unübersichtliche Verkehrsführung, ein
deutlicher Anstieg der gefahrenen Geschwindigkeiten durch die geänderte
Vorfahrtsregelung sowie die Gefährdung von Kindern und Fußgängern im Bereich
von Spiel- und Schulstraßen, insbesondere am Eduard-Mörike-Platz. Auch für den
Radverkehr ist kein relevanter Vorteil erkennbar, da es bereits mehrere
parallel verlaufende Radwege gibt.
TOP 2: Schaffung neuer Parkmöglichkeiten und verkehrslenkende Maßnahmen
Um die durch die Veloroute 2 verursachte Verschärfung der Parksituation kurzfristig zu entschärfen, wird die Verwaltung beauftragt, den Grünstreifen entlang der Pfarrer-Appelrath-Straße – beginnend an der Ecke Maasstraße bis hin zur Ecke Sternheimstraße – in eine Parkfläche umzuwandeln. Diese Fläche liegt im rückwärtigen Bereich der Wohnhäuser und kann über bestehende Geh-/ Fahrwege hinter den Gärten problemlos erreicht werden. Eine solche Umnutzung würde den unmittelbaren Parkdruck auf den Straßen deutlich verringern und Anwohnern, insbesondere älteren Bürgern sowie Schichtarbeitern, wieder verlässliche Parkmöglichkeiten in Wohnortnähe bieten. Um den Verkehrsfluss in den umliegenden Straßen zu verbessern und gleichzeitig weitere Stellflächen zu schaffen, wird zudem beantragt, die Pfarrer-Appelrath-Straße in ihrer gesamten Länge als Einbahnstraße auszuweisen. Eine solche Regelung soll auch für die südlich angrenzenden Stichstraßen Paul-Ernst-Straße, Ruhrstraße sowie für die Moselstraße bis zur Ecke Maasstraße gelten. Diese Maßnahme würde den Begegnungsverkehr in engen Straßen vermeiden, den Verkehrsfluss verbessern und zusätzliche Flächen für Längsparkplätze freigeben.
TOP 3: Einführung von Anwohnerparkzonen
Zur weiteren Entlastung der Parksituation beantragen wir, in den Straßen Paul-Ernst-Straße, Ruhrstraße und Moselstraße Anwohnerparkregelungen einzuführen. Jeder Anwohner soll einen entsprechenden Parkausweis erhalten, um sicherzustellen, dass die vorhandenen Stellflächen in erster Linie denjenigen zur Verfügung stehen, die dort auch tatsächlich wohnen. Besucher- und Fremdparker – beispielsweise von Sportveranstaltungen, Märkten oder Gastronomiebetrieben – sollen hingegen auf die neu geschaffenen Stellflächen auf dem umgewidmeten Grünstreifen ausweichen. Dies erhöht nicht nur die Verfügbarkeit von Parkplätzen für die Anwohner, sondern sorgt auch für eine gerechtere Verteilung des begrenzten Parkraums.
TOP 4: Ganzheitliches Verkehrskonzept für Eschweiler
Die AfD Eschweiler beantragt, die Verwaltung zu beauftragen,
die Erarbeitung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes für die gesamte Stadt
Eschweiler vorsieht. Dieses Konzept soll unter Beteiligung aller Fraktionen,
der zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, externer Verkehrsplaner und unter
aktiver Einbindung der Bürger erarbeitet werden. Ziel ist es, Lösungen zu
entwickeln, die den Interessen aller Verkehrsteilnehmer – ob Fußgänger,
Radfahrer, Autofahrer oder Nutzer des ÖPNV – gerecht werden und zu einer
langfristigen, sicheren und effizienten Verkehrsführung beitragen. Die heutige
Maßnahme zur Rückabwicklung der Veloroute 2 ist als akute Sofortmaßnahme zu
verstehen, um bestehende Missstände zu beseitigen und den Weg für eine
zukunftsfähige, konsensfähige Verkehrsplanung zu ebnen.
Beschlussvorschlag
2 (Antrag der FDP-Fraktion
vom 13.08.2025)
Der Rat der Stadt
Eschweiler möge beschließen:
1. Die sofortige Unterbrechung aller derzeitigen Planungen und Bauvorhaben zur Errichtung von Fahrradstraßen im gesamten Stadtgebiet Eschweiler.
Dies umfasst sämtliche laufenden und noch nicht begonnenen Maßnahmen, unabhängig vom jeweiligen Umsetzungsstand, sowie die Aussetzung von vorbereitenden Planungsarbeiten, Ausschreibungen oder Fördermittelabrufen, bis eine erneute politische Entscheidung vorliegt.
2. Eine Einleitung einer neuen, transparenten Debatte im zuständigen Fachausschuss zur grundsätzlichen Bewertung des Konzepts „Fahrradstraße“ in Eschweiler.
Hierbei soll der bisherige Planungsansatz kritisch überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf seine Zielsetzung, Kosten, Folgekosten sowie die tatsächliche Wirkung auf die Verkehrssicherheit. Die Debatte soll eine offene Abwägung zwischen den Bedürfnissen des Radverkehrs und der übrigen Verkehrsteilnehmer ermöglichen.
3. Die Einbeziehung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, sowie relevanter Interessengruppen wie örtlicher Gewerbetreibender, Radfahrerverbände, Pendlervertretungen und Initiativen zur Verkehrssicherheit in die Entscheidungsfindung.
Ziel ist, ein realistisches Bild der Akzeptanz, der
praktischen Auswirkungen und möglicher Konfliktpunkte zu erhalten.
4.
Eine tiefergehende Prüfung von Alternativen soll
untersuchen, ob die angestrebte Verbesserung der Verkehrssicherheit und
Förderung des Radverkehrs nicht durch kosteneffizientere und weniger
einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob bereits Maßnahmen umgesetzt wurden, die den gleichen Zweck erfüllen und welche Praxiserfahrungen es mit dem bestehenden Konzept der Fahrradstraßen gab.
Beschlussvorschlag
3 (Antrag der BASIS-Fraktion
vom 18.08.2025)
Der Rat der Stadt
Eschweiler möge beschließen:
1. Sofortige
Aussetzung weiterer Umsetzungen und Planungen von Fahrradstraßen
Bis zur Vorlage eines überarbeiteten, mit der Bürgerschaft
abgestimmten Gesamtkonzepts für den Radverkehr werden keine weiteren
Fahrradstraßen im Stadtgebiet umgesetzt oder planerisch vorbereitet. Bereits
begonnene Maßnahmen, die noch nicht baulich fertiggestellt sind, werden
zunächst gestoppt und auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft.
2. Entwicklung eines „Leitfadens Fahrradstraßen Eschweiler“
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit allen Ratsfraktionen, den zuständigen Fachbereichen, externen Verkehrsplanern sowie insbesondere Vertretern der Bürgerschaft und der Interessenverbände (z. B. ADFC, IHK, Einzelhandel, Seniorenvertretung, Behindertenbeirat, Anwohnerinitiativen) verbindliche Kriterien für die Planung, Umsetzung und Evaluation von Fahrradstraßen zu erarbeiten. Dieser Leitfaden soll insbesondere enthalten:
· klare Zieldefinitionen und messbare Erfolgskriterien,
· verbindliche Bürgerbeteiligung ab der Konzeptphase,
· Folgenabschätzung für alle Verkehrsarten,
· Prüfung der Auswirkungen auf Parkraum, insbesondere für Pendler, Anwohner und Gewerbetreibende,
· Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsberuhigung (Vermeidung von „Raserstrecken“),
·
transparente Kosten- und
Fördermittelaufstellung.
3. Überprüfung und ggf. Nachbesserung der „Veloroute 2“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veloroute 2 hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit, Akzeptanz, Auswirkungen auf Parkraum, Verkehrsfluss und Anliegerbelange zu evaluieren. Grundlage sollen Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Unfallstatistiken und eine Anwohnerbefragung sein. Auf dieser Basis werden gegebenenfalls Anpassungen (z. B. Verkehrsberuhigungselemente, Parkraumkompensation, alternative Beschilderung) vorgenommen.
4. Parkraumkonzept mit besonderem Fokus auf Pendler und Anwohner
Parallel ist ein Konzept zur Sicherung und Schaffung von wohnortnahen Parkmöglichkeiten zu entwickeln, insbesondere in den durch Fahrradstraßen betroffenen Quartieren. Dabei sind auch temporäre oder flächenneutrale Lösungen zu prüfen (z. B. Anwohnerparken, Umnutzung vorhandener Flächen, zeitlich gesteuerte Parkregelungen)
5. Gleichrangigkeit aller Verkehrsarten
Der Rat bekräftigt, dass in Eschweiler künftig alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet werden. Maßnahmen zur Förderung einer Verkehrsart dürfen nicht zu einseitigen Benachteiligungen anderer führen.
Beschlussvorschlag
4 (Antrag der CDU-Fraktion
vom 26.07.2025)
Der Rat der Stadt
Eschweiler möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, warum die
Anwohnerinnen und Anwohner der Eduard-Mörike-Straße sowie des umliegenden
Viertels erst am Freitag vor der Umsetzung durch eine kurzfristige Wurfsendung
über das ab Montag geltende Parkverbot und die Markierungsarbeiten im
Zusammenhang mit der neuen Fahrradstraße informiert wurden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine digitale
Geschwindigkeitsmesstafel zwischen der Eduard-Mörike-Schule und dem
Eduard-Mörike-Platz aufzustellen, um für die Einhaltung der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren und so die Verkehrssicherheit
insbesondere für Kinder und Anwohner zu erhöhen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, die bisherige Beschilderung
entlang der neuen Fahrradstraße zu überprüfen und gegebenenfalls klarer und
übersichtlicher zu gestalten, um Missverständnisse bei Verkehrsteilnehmern zu
vermeiden.
Beschlussvorschlag
5 (Vorschlag der Verwaltung)
Die noch nicht
begonnenen Ausführungsbeschlüsse aus dem Planungs- und Bauausschuss zur
Umsetzung der Velorouten werden aufgehoben. Sämtliche baulich nicht begonnen
Planungen zur Einrichtung der Velorouten werden evaluiert und dem dann
zuständigen Fachausschuss abermals zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Für die
Umsetzungsphase weiterer Velorouten soll künftig eine Kommunikationsagentur
eingeschaltet werden. Ziel ist es im Vorfeld der baulichen Umsetzungen die
Akzeptanz in der Bevölkerung für die neuen Angebote zu steigern. Um insgesamt
den Informationsfluss für die Bevölkerung zu verbessern, soll die Verwaltung,
z.B. schon mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsleistungen am
Markt, einen jeweilig an die Maßnahme angepassten zu definierenden
Adressatenkreis informieren. Hierzu sollten die Anlieger der betroffenen und
der angrenzenden Straßen, betroffenen Schulen und/oder weitere öffentliche
Einrichtungen, die Presse, Interessensverbände wie z.B. der ADFC und die
Parteien zählen.
Aus Anlass eines Antrages der SPD-Fraktion für die Erstellung eines
Mobilitätskonzeptes aus dem Jahr 2016 erfolgte die durch den Projektträger
Jülich geförderte Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität. Ein erster wichtiger Meilenstein bei der Bearbeitung
des ESKLIMO war die Durchführung eines Workshops. Dieser fand am 24.01.2018 im
Rathaus unter Beteiligung der Verwaltungsspitze, der Amts- und Abteilungsleiter
und der Politik statt. Weiterhin wurde anhand eines Zwischenergebnisses ein
Meinungsbild auf der „Straße“ eingeholt. Am Rande des Stadtfestes am 02.09.2018
wurde ein Präsentationsstand durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung und
Vertreter des Planungsbüros betrieben. Hier wurden die ersten Ergebnisse
vorgestellt und aus den Rückmeldungen der zahlreichen interessierten Bürger
konnten verschiedene Ziele für die weitere Bearbeitung formuliert werden.
Gleiches wurde nochmals im Rahmen eines weiteren Workshops am 12.09.2019 mit
Vertretern aus Politik, Verwaltung und externen Akteuren aus dem Bereich
Mobilität durchgeführt.
In der Sitzung des Stadtrats am 03.12.2019 (VV309/19) wurde das „Eschweiler Klimaschutzteil-konzept Mobilität“ (ESKLIMO) als Handlungsfahrplan für die Verkehrsplanung und –entwicklung der nächsten Jahre beschlossen, um durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere die Förderung des Radverkehrs in Eschweiler, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Treibhausgas-Emissionen deutlich zu senken, die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen und hierdurch die Attraktivität der Stadt Eschweiler nachhaltig zu steigern.
Schwerpunkt des ESKLIMO ist der Radverkehr, da hier durch
infrastrukturelle Maßnahmen bereits kurzfristig, und nach Umsetzung aller
aufgeführten Vorhaben, eine notwendige Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf
das umweltverträgliche Verkehrsmittel Rad und damit eine Gleichbehandlung der
Verkehrsteilnehmer erreicht werden kann. Eine im ESKLIMO prognostizierte
Erhöhung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen (Modal Split)
um 11%-Punkte auf 17% (heute 6%) kann trotz steigender Einwohner- und
Arbeitsplatzzahlen insbesondere im Innenstadtbereich zu einer Reduzierung des
MIV und damit zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität
führen; durch weniger Lärm und saubere Luft.
Der Parkdruck in der Innenstadt wird sich verringern, eine Umnutzung von
Flächen des ruhenden Verkehrs für höherwertige Nutzungen erscheinen möglich.
Zudem wird durch die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur die Sicherheit
beim Radfahren, insbesondere für Schüler und Senioren, deutlich erhöht, was
sich perspektivisch in der Unfallstatistik der Stadt niederschlagen wird.
Die gutachterliche Empfehlung des ESKLIMO im Themenbereich Radverkehr ist
die Sicherung und der Ausbau eines auf kommunalen Straßen geführten
priorisierten Radwegenetz für den Alltagsverkehr, um insbesondere den
Schülerradverkehr und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu gewährleisten. Mit
der Ausweisung von Fahrradstraßen („Velo-Routen“) soll auf Strecken mit aktuell
hohem oder zukünftig anzunehmend hohem Radverkehr dieser gegenüber dem PKW
bevorzugt werden.
Die nun umgesetzten Velo-Routen führen gezielt den Radverkehr zu den
anliegenden vier Schulen, und sollen die Verkehrssicherheit für die Schüler
deutlich erhöhen; mit der dort geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
Km/h, der Vorfahrtsregelung und dem Überholverbot bei Äbständen zum
Fahrradfahrer unter 1,5 m.
Mit der Arbeitsgemeinschaft „Kaulen und Schwietering“ wurden
Verkehrsplanungsbüros aus Aachen gewonnen, die planerische Ausarbeitung dieser
Fahrradstraßen auf Basis geltender Regelwerke auszuarbeiten. Dies erfolgte in
enger Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und den Planungsabsichten
der angrenzenden Kommunen.
Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 07.04.2022 (VV432/21) wurden
die Pläne zu den Velo-Routen 2 und 4 (Anlagen 2 bis 9 der v. g. Vorlage)
vorgestellt und mit der Anlage 1 eine Übersicht der in Planung befindlichen
Velo-Routen geliefert. Darin war die Ausgestaltung der Fahrradstraßen
detailliert einschließlich der Markierung und Beschilderung enthalten. Der
Beschluss umfasste den Auftrag an die Verwaltung, die Planungen umzusetzen.

Tab. 1: Übersicht über die
Beteiligung der Politik nebst Abstimmungsergebnis
Nach Einrichtung der Fahrradstraßen auf der Velo-Route 2 (ohne den
Abschnitt Eichendorffstraße) und auf einem Teilabschnitt der Velo-Route 4 im
Bereich der Realschule Patternhof wurden von vier Fraktionen Anträge
eingereicht, die um weitere Informationen ersuchen bzw. eine Beschlussfassung
erbeten.
Inhaltlich lassen sich die Beschlussvorschläge der Anträge wie folgt
zusammenfassen. Die Verwaltung bezieht jeweils dazu Stellung.
Baustopp, Rückabwicklung
siehe AfD TOP 1, Basis Pkt. 1
und FDP Pkt. 1
Im Vorfeld der Umsetzung der Planungen für die Einrichtung der
Fahrradstraßen auf den „Velo-Routen“ erfolgte eine Beantragung von
Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln. Von dort wurde die Zusage auf
Erlaubnis zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn erteilt. Die
Förderung erfolgt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ und sieht eine
Übernahme der Kosten in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten vor. Für die
Velo-Routen 2 und 4 wurden Aufträge für die Beschilderung und Markierung in
Höhe von rd. 250.000 € erteilt. Vorbehaltlich einer tiefergehenden
Ausarbeitung dürfte die Änderung der Beschilderung und das Entfernen der
Markierung einen mittleren 5-stelligen Betrag verursachen. Eine Förderung für
Markierung und Beschilderung, die wieder entfernt wird, ist ausgeschlossen und
widersinnig. In der Folge müsste die Stadt sowohl die Fördermittel zurückzahlen
als auch die gesamten Kosten für den „Rückbau“ in voller Höhe selbst tragen.
Auf der Velo-Route 2 zwischen Hehlrather Straße im Westen und Saarstraße
im Osten wurden insgesamt neun der rund 440 Parkstände entfernt, damit u. a.
Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmer verbessert und Ausweichstellen
geschaffen werden.
Eine Abfrage beim Ordnungsamt und bei der Polizei hinsichtlich erster
Erkenntnisse zum Verkehrsgeschehen seit Einführung der Fahrradstraße ergab
keine Beanstandungen. Es besteht derzeit keine Kenntnis über Unfälle auf den
Straßen.
Die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten auf den Velo-Routen 2 ohne
den Abschnitt in der Eichendorffstraße und teilweise 4 sind abgeschlossen. Mit
den Kanal- und Straßenbauarbeiten Eichendorffstraße, Hölderlinstraße und
Fontanestraße wird auch die Fahrradstraße auf der Eichendorffstraße realisiert.
Die sofortige Unterbrechung würde hier einen Stillstand der Baustelle bedeuten
und Stillstandskosten im größeren 4-stelligen Bereich je Werktag bedeuten.
Ebenso befindet sich der Planungsauftrag zur Umgestaltung der Jülicher Straße
zwischen Liebfrauenstraße und Peter-Paul-Straße, der insbesondere die
Verbesserung der Querungssituation an der Liebfrauenstraße zum Inhalt hat, in
Bearbeitung.
Pfarrer-Appelrath-Straße
siehe AfD Pkt. 2
Gemäß Antrag soll der Grünstreifen entlang der Pfarrer-Appelrath-Straße
von „Ecke Maasstraße bis hin zur Ecke Sternheimstraße“ in eine Parkfläche
umgewandelt werden. Davon ausgehend, dass nicht die Maas- sondern die
Moselstraße gemeint ist, kann festgehalten werden, dass der angesprochene
Grünstreifen nördlich der Pfarrer-Appelrath-Straße ein Entwässerungsgraben ist,
dessen Funktion in der Ableitung der Hangwässer der angrenzenden Halde ist. Ein
Überbauen mittels Parkplätzen muss auf die Notwendigkeit einer sicheren
Ableitung dieser Wässer abgestellt sein. Der südlich der
Pfarrer-Appelrath-Straße befindliche Grünstreifen ist als solcher auch im
Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt. Eine Änderung der Nutzung macht eine
Bebauungsplanänderung erforderlich, weshalb hier – unabhängig von den
Erfolgsaussichten für diese Änderung – keine kurzfristige Realisierung möglich
sein wird. Bautechnisch wäre der heute als reiner Fuß- und Radweg existierende
Abschnitt der Straße zu ertüchtigen, sprich neu zu bauen. Der Straßenabschnitt
ist 250m lang. Für die Einrichtung einer Einbahnstraße und einseitigem
Längsparkstreifen sind Kosten in Höhe von derzeit 450.000 € zu veranschlagen.
Mit dieser Maßnahme lassen sich vorbehaltlich einer detaillierten Planung
voraussichtlich 30 Parkstände einrichten.
Die Ausweisung von Einbahnstraßen führt, ohne die Ergreifung weiterer
geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen, in vielen Fällen zu erhöhten
Geschwindigkeiten im motorisierten Verkehr. Dies wird bedingt durch den
Umstand, dass kein Gegenverkehr berücksichtigt werden muss und - im Falle von
weiträumigem Einsatz der Einbahnstraßenregelung – größere Umwege in Kauf
genommen werden müssen.
Parkraumkonzept
siehe AfD Pkt. 3, Basis Pkt.4 und FDP Pkt. 4
Vor Einführung von Bewohnerparkzonen wird nicht ohne Grund eine
Konzeptphase geschaltet. Bei rein situativer Einführung von kleinräumigen
Bewohnerparkzonen erfolgen Verdrängungseffekte in die Randlagen der Zonen. Die
erhöhte Parkraumnachfrage wird dann durch die Einführung der Regelung nicht
beseitigt, sondern nur verlagert. Deshalb sollte die Einführung von
Bewohnerparken immer auf Basis eines abgestimmten Konzeptes erfolgen. Für
Eschweiler-West fand am 12.09.2024 eine Informationsveranstaltung zum
Parkraumkonzept statt, zu der alle Fraktionen Einladungen erhalten hatten.
Ergebnis dieser Veranstaltung war u. a. die Erkenntnis, das Thema
Parkraumbewirtschaftung für den erweiterten Kernstadtbereich weiterzuentwickeln.
Der in den vorliegenden Anträgen enthaltende Wunsch nach Einführung einer
solchen Regelung für das Stadtgebiet Eschweiler-Ost kann in die Überlegungen
der Stadtverwaltung zur Planung eines Bewohnerparkens in der Kernstadt
aufgenommen werden. Die für den Haushalt 2026 angemeldeten Mittel zur
Konzepterarbeitung wären dann entsprechend aufzustocken oder zu priorisieren.
Die Einrichtung der Fahrradstraßen erfolgte mittels Schilder und Farbe.
Eine noch kosteneffizientere Maßnahme wird nicht gesehen, zumal durch die
Freigabe der Fahrradstraßen für den Kfz-Verkehr keine Beeinträchtigung erkannt
werden kann. Allein der punktuelle Wegfall von Parkständen ist als
Beeinträchtigung des bisherigen Nutzungsangebots der Verkehrsfläche für den
Kfz-Verkehr zu erwähnen. Dieser Wegfall wäre jedoch auch ohne die Einführung
von Fahrradstraßen erforderlich gewesen, um einen sicheren Begegnungsverkehr
für Kfz zu ermöglichen. Für den Radverkehr allein sind Ausweichbuchten nicht
notwendig. Diese sind für sich begegnende Kfz notwendig und erlauben ein
störungsarmes Befahren auch für Lkw in verhältnismäßig beengten Quartiere, etwa
die Eduard-Mörike-Straße. So mussten bereits in der Vergangenheit auf der
Straße Patternhof vor der Realschule Poller errichtet werden, da hier
unmittelbar vor dem Schuleingang sich begegnende Fahrzeuge in Ermangelung von
Ausweichstellen über den Gehweg fuhren.
Wie bereits ausgeführt wurden durch die Einführung der Fahrradstraßen auf
den Velo-Routen 2 und 4 auf einer Strecke von rund 2.700m insgesamt 18 von
insgesamt rund 500 Parkständen entfernt. Der Wegfall der Stellplätze ist im
Wesentlichen nicht fahrradstraßenbedingt.
Mit der Anmeldung von Haushaltsmitteln für die Fortschreibung des ESKLIMO
soll ein Schwerpunkt auf den ruhenden Verkehr gelegt werden. Hierzu zählt auch
die Prüfung der Einführung von Bewohnerparkzonen. Die Zielsetzung bei
Aufstellung des ESKLIMO war es, einen Prozess anzustoßen, das
Mobilitätsverhalten der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger hin zu einem
umweltverträglicheren Radverkehr durch ein attraktiveres und sicheres
Radwegenetz zu ändern.
Da dem Radverkehr bisher im Straßenraum nur eine sehr untergeordnete
Rolle zukommt, konnte eine Verbesserung der Situation nicht ohne maßvolle
Einschnitte für den Kfz- und ruhenden Verkehr erzielt werden.
Verkehrskonzept
siehe AfD Pkt. 4
Für die Stadt Eschweiler wurden in der Vergangenheit schon mehrfach
solche Konzepte erarbeitet. Neben dem Generalverkehrsplan und
Verkehrsentwicklungsplan noch aus der Zeit vor der Jahrtausendwende, wurde mit
dem Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) ein ganzheitliches
Verkehrskonzept vorgelegt, das sich nunmehr mit der Einrichtung der Velorouten
in Umsetzung befindet. Im Haushaltsaufstellungsverfahren für 2026ff findet sich
auch eine Anmeldung für die Fortschreibung dieses schwerpunktmäßig mit dem
Radverkehr verbundenen Konzepts, um die Aspekte des öffentlichen Nahverkehrs
und des ruhenden Verkehrs eingehender zu beleuchten. Das o. g. Parkraumkonzept
ist insofern als Teilaspekt eines Verkehrskonzeptes zu betrachten.
Kommunikation
siehe CDU Pkt. 1
Mit den
Markierungsarbeiten wurde am 01.07.2025 begonnen. Bestandteil des Auftrags war
auch das Anfertigen und Verteilen von Postwurfsendungen zur Information der
Anliegerschaft. Diese Arbeiten wurden durch das ausführende Unternehmen
verweigert. Es konnte zwar zeitnah eine Postwurfsendung zum Beginn der Arbeiten
organisiert werden, letzten Endes konnten aber so die anrainenden Bürger erst
verspätet direkt informiert werden. Über die städtische Homepage und die Presse
wurde, wie geplant, veröffentlicht. Weiter wurde schon vorab die Schülerschaft
und die Eltern mit einem Informationsflyer, der zum Schuljahresende den
Zeugnissen der Liebfrauenschule und dem städtischen Gymnasium beigelegt wurden,
informiert.
Künftig ist vorgesehen, den Prozess zur Einführung von Fahrradstraßen
durch eine Kommunikationsagentur begleiten zu lassen. Diese soll damit
beauftragt werden, mit Beginn der Ausschreibungsphase der baulichen Umsetzung,
die Anlieger der unmittelbar betroffenen Straßen, der angrenzenden Straßen,
sowie einen weitergehendenden allgemeinen Adressatenkreis zu informieren.
Digitale Geschwindigkeitsmessstelle
siehe CDU Pkt. 2
Die Aufstellung eines der städtischen Tempo-Info-Geräte ist beabsichtigt.
Überprüfung Beschilderung
siehe CDU Pkt. 3
Das Aufstellen von Verkehrszeichen erfolgt auf Basis von Vorschriften,
die auch bei der Einrichtung der Fahrradstraßen Anwendung fanden. Das der
Aufstellung zu Grunde liegende Planwerk wurde durch die Träger öffentlicher
Belange geprüft und im Rahmen eines Verfahrens nach § 45 StVO angeordnet.
Grundsätzlich wird nach Abschluss von Beschilderungs- und Markierungsarbeiten
eine Überprüfung dieser durch das Tiefbauamt und das Ordnungsamt durchgeführt.
Sollte trotz der detaillierten Planung aus Sicht der Antragsteller eine
konkrete Problemstellung bestehen, wird um einen entsprechenden konkreten
Hinweis gebeten, um hier dann ggf. nachzubessern.
Beteiligung Fachausschuss
siehe FDP Pkt. 2
Diese Debatte wurde bereits im Rahmen der Aufstellung von Eschweilers
Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) geführt. Wie eingangs geschildert,
erfolgte mehrfach die Beteiligung des Fachausschusses. Im Workshop-Format
wurden zudem die Inhalte des Konzeptes herausgearbeitet und auch über einen
Stand auf dem Stadtfest konnte der Inhalt des Konzepts mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern und anderen Akteuren erörtert werden. Schließlich sei
noch an die Bereisung der Velo-Route durch die Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung
am 01.09.2022 erinnert.
Bürgerbeteiligung
siehe FDP Pkt. 3
Wie bereits
geschildert, erfolgte in der Vergangenheit eine Beteiligung in der
beschriebenen Form. Wenn aber eine Beteiligung der Bürgerschaft gewünscht ist,
hätte dies vor der politischen Beschlussfassung erfolgen müssen. Insofern wären
bestehende Beschlüsse aufzuheben ehe eine Beteiligung angestrebt wird.
Leitfaden Fahrradstraßen
siehe Basis Pkt. 2
Innerhalb des Prozesses zur Erarbeitung des ESKLIMO fand auch eine
Beteiligung der Politik statt, im Rahmen eines Workshops am 11.07.2018. Das
ESKLIMO wurde letztlich durch den Stadtrat beschlossen. In Zusammenarbeit und
mehrfachem Austausch zwischen planendem Büro, Tiefbauamt, Ordnungsamt, Polizei,
StädteRegion Aachen und ASEAG wurde die Ausgestaltung der im ESKLIMO
festgelegten Fahrradstraßen abgestimmt. Mit der Vorlage 432/21 wurden dem
Fachausschuss schließlich Beschilderungs- und Markierungspläne zum Beschluss
vorgelegt. Im Planungs-, Umwelt-und Bauausschuss am 07.04.2022 erfolgte ein
Vortrag des Planungsbüros Kaulen, der die Gestaltung der Fahrradstraßen zum
Inhalt hatte. Dieser sehr ausführlich dokumentierte Vortrag war der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Evaluation
siehe Basis Pkt. 3
Die Evaluation von Aspekten des Verkehrsgeschehens ist nicht immer
trivial. Neben einfachen Fragestellungen, etwa den Verkehrsmengen und
ModalSplit, wird es schon bei „Geschwindigkeit“ schwieriger. Punktuell mag es
zu Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommen. Ob aber ein
strukturelles Problem mit der Einhaltung der Geschwindigkeit vorliegt, lässt
sich in der Regel nicht einfach feststellen. Nicht immer ist aber auch die
Höchstgeschwindigkeit der entscheidende Faktor. Etwa im Bereich von
Spielplätzen ist dieses Kriterium anders zu bewerten als auf der sonstigen
Strecke. Da auch schon vor der Einführung der Fahrradstraße Tempo 30 auf allen
Straßen galt, und aus dieser Zeit bis auf einzelne Abschnitte keine
Beschwerdelage bestand, bleibt abzuwarten, inwieweit sich dies nunmehr durch
die Einführung der Fahrradstraßen ändert. Für den Aspekt „Unfallstatistik“ wird
aufgrund der geringen Verkehrsstärke ein langer Betrachtungszeitraum
erforderlich werden, ehe sich ein repräsentatives Lagebild ergibt. Bisher, so
die jüngste Aussage der Polizei, gibt es keine Unfallmeldung auf den zur
Fahrradstraße umgeänderten Straßenzügen.
In einem noch nicht näher bestimmten Zeitraum wird das Verkehrsgeschehen
auf den Fahrradstraßen dokumentiert. Eine Überwachung wird von Amtswegen durch
die Polizei und das Ordnungsamt erfolgen. Darüber hinaus wird eine Datenbasis
erarbeitet, um Aussagen über die Entwicklung der Verkehrsstärken im Kfz und
Radverkehr zu erhalten. Im Abgleich mit den Erkenntnissen der Polizei, das
Unfallgeschehen betreffend, lässt sich dann ein Rückschluss auf die allg.
Verkehrsentwicklung ziehen, die wiederrum Anlass für Nachbesserungen für die
bestehenden Fahrradstraßen und Hinweis für die Planung künftiger Fahrradstraßen
geben kann.
Gleichrangigkeit aller Verkehrsarten
siehe Basis Pkt. 5
Verkehrsraum ist
endlich und nicht zuletzt durch die Breite des Straßenraums begrenzt. Innerhalb
dieser Grenze gilt es einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen
seiner Nutzer. Dies war in der Vergangenheit auf die Ansprüche des Kfz-Verkehrs
zugeschnitten und gerade aus diesem Grund wurden dann Überlegungen angestrebt,
die für einen Ausgleich im Sinne des Antragspunktes sorgen sollen, die
Herstellung der Gleichrangigkeit.
In den bisher umgesetzten Planungen wurde versucht, diese Zielkonflikte, mit möglichst geringer Einflussnahme auf die jeweilig andere Fortbewegungsart zu lösen..
In Abhängigkeit der Beschlusslage wären tiefergehende Überlegungen zu den beschlossenen Maßnahmen anzustrengen über die dann in einer späteren Vorlage zu berichten wäre.
- ggf. Rückzahlung der Fördermittel und finanzielle Belastung des städtischen Haushalts,
- Stillstandskosten Baumaßnahme Eichendorffstraße inkl. weiterer Folgekosten,
- höherer Ansatz für die Fortschreibung ESKLIMO
- etc.
Die Maßnahme wird durch die Abteilung 660 betreut. Eine Neuevaluierung
bereits fertiggestellter Planungen wird zusätzliche Arbeitszeit in Anspruch
nehmen und dadurch andere von der Abteilung 660 betreute Maßnahmen aus dem
Straßen- und Wegekonzept verzögern.
