Betreff
Verfahren zur Abgabe von Sperrmüll auf der Deponie Warden
hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 04.04.2025, Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2025 und Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2025
Vorlage
282/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Beschlussvorschlag 1 (Antrag der AfD-Fraktion vom 04.04.2025)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Verfahren zur vereinfachten bürgerfreundlichen eigenen Abgabe von Sperrmüll am Wertstoffhof in Warden organisiert und umgesetzt werden kann. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass Bürger Sperrgut eigenständig zu einem pauschalen Höchstbetrag von 10.- € pro Anlieferung abgegeben werden können; oder

Beschlussvorschlag 2 (Ziffer 3 des Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2025)

Wir beantragen zu prüfen, ob es möglich und finanzierbar ist, neben der Sperrmüllabfuhr durch den Baubetriebshof auch eine kostenlose Abgabe von Sperrmüll an der Deponie Warden für Eschweiler Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

 

Beschlussvorschlag 3 (Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2025)

Ähnlich wie bei der Entsorgungsmöglichkeit am Schadstoffmobil soll an fünf einzelnen geeigneten Standorten (jeweils in einem der fünf Abfuhrgebiete) innerhalb des Stadtgebietes zu bestimmten Zeiten an einem Samstagvormittag für mehrere Stunden ein Sperrmüllcontainer stehen für die kostenfreie Entsorgung von Kleinmengen Sperrmüll. Dies könnte so geplant werden, dass in den fünf Abfuhrgebieten pro Quartal ein solcher Container stehen würde und die ordnungsgemäße Abgabe fachgerecht von einem Mitarbeiter des Bauhofes kontrolliert wird; oder

Beschlussvorschlag 4 (Vorschlag der Verwaltung)

Neben der kostenlosen Abgabe von Sperrmüll bis zu 3 Kubikmetern soll auch die kostenlose Abgabe von Grünabfällen/Grünschnitt (ebenfalls bis 3 Kubikmeter) am ELZ in Warden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eschweiler ermöglicht werden.


Das Thema „Abgabemöglichkeiten für Sperrmüll“ wurde bereits in der letzten Stadtratssitzung am 02.07.2025 (206/25) im Zusammenhang mit dem AfD-Antrag und den Folgeanträgen der weiteren Fraktionen behandelt. Das Thema wurde mit folgendem Beschluss auf die nächste (heutige) Stadtratssitzung vertagt: „Die Verwaltung wird beauftragt eine Vorlage für die Abgabemöglichkeit von Sperrmüll zu erstellen und im nächsten Rat vorzulegen“.

Zur Abgabe von Sperrmüll liegen der Verwaltung drei Anträge vor:

1.       Antrag der AfD-Fraktion vom 04.04.2025 (Anlage 1),

2.       Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2025 (Anlage 2)

3.       Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 (Anlage 3)

Da sich alle drei Anträge mit dem gleichen Thema (allerdings mit unterschiedlicher Ausgestaltung) beschäftigen, werden sie gemeinsam in einer Vorlage behandelt werden. Die weiteren abfallwirtschaftlichen Themenstellungen aus dem Gemeinschaftsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden bereits bearbeitet/behandelt (Müllsäuberungsaktion) oder sie sind Gegenstand einer künftigen, gesonderten Vorlage (Straßenpapierkörbe).

Sowohl der Antrag der AfD-Fraktion (04.04.2025) als auch der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (22.04.2025) haben zum Inhalt, dass für Eschweiler Bürger*innen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Sperrmüll direkt im Entsorgungszentrum Warden (ELZ) abzugeben. Beide Anträge unterscheiden sich jedoch in einem Punkt deutlich: Während die SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine kostenlose Anlieferung von Sperrmüll beantragen, schlägt die AfD hingegen vor, dass die Bürger*innen der Stadt Eschweiler ihren Sperrmüll mit einer Kostenpauschale (max. 10 € pro Anlieferung) abgeben können (bis 400 kg). Größere oder darüberhinausgehende Sperrmüllmengen sind hingegen kostenlos.

zum Beschlussvorschlag 1 (AfD-Antrag):

Aus Sicht der Verwaltung hat dieser „AfD-Ansatz“ zwei Aspekte, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten:

1.       Bei fast allen Privatanlieferungen in Warden handelt sich um Fahrten, bei denen der Sperrmüll im Privat-PKW im Kofferraum oder mit PKW-Anhänger erfolgt, also überwiegenden Kleinanlieferungen bzw. Kleinmengen. Für den überwiegenden Teil der aus Eschweiler stammenden „Warden-Besucher“ würde sich gegenüber der heutigen Situation somit nicht viel ändern, da sie auch weiterhin für die Anlieferung bezahlen müssen.

2.       Größere Sperrmüllmengen wären (abzüglich der Pauschle von 10 €) hingegen kostenlos. Das bedeutet aber auch, dass über diesen Ansatz der Anreiz geschaffen würde, möglichst viel Sperrmüll z.B. mit einem LKW nach Warden zu transportieren. Vermutlich würde sich eine derartige Regelung sehr schnell herumsprechen und würde hinreichend sicher dazu führen, dass Sperrmüll aus umliegenden Kommunen nach Eschweiler transportiert wird, damit von dort eine möglichst große Sperrmüllmenge (auf Kosten der Stadt Eschweiler bzw. dem Gebührenzahler) entsorgt werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb der Antrag der AfD mit einer Pauschale von (maximal) ca. 10 € nicht gefolgt werden, zumal er für die meisten Bürger keine Verbesserung darstellen würde und darüber hinaus auch Ansätze des Missbrauchs in sich birgt und gesetzlich verankerte Abfallvermeidungskonzepte unterlaufen würden.

zum Beschlussvorschlag 2 (Antrag SPD und B 90/Die Grünen):

Sollte die von der SPD-Fraktion und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte kostenlose Abgabe von Sperrmüll realisiert werden, so empfiehlt es sich, bei der kostenlosen Abgabe von Sperrmüll eine Mengenbegrenzung zu definieren/festzulegen (z.B. haushaltsübliche Mengen, ca. 3 Kubikmeter).

Nach Gesprächen mit der AWA und dem ZEW ist man dort bereit, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Eschweiler abzuschließen. In dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (die zu einem späteren Zeitpunkt vom Rat der Stadt Eschweiler gesondert beschlossen werden muss) wird unter anderem das Abgabeprozedere am ELZ Warden und auch die Abrechnungsmodalitäten festgelegt, u.a.:

-          Prüfung der Berechtigung zur kostenlosen Anlieferung für Eschweiler Bürger*innen (z.B. Personalausweis)

-          Kontrolle der Abfallarten und Zuweisung zu den jeweiligen Containern

-          Mengenabschätzung durch das Personal der AWA und Aushändigung der speziell für Eschweiler gefertigten Gebührenmarken/Bons. Die Durchrift eines Bons verbleibt bei der AWA und dient am Monatsende als Nachweis gegenüber der Stadt Eschweiler für die Rechnungslegung.

Dieses Verfahren würde dann für die Abfallfraktionen Restsperrmüll (z.B. Teppich, Matratze) und Holz (z.B. Schrank, Tisch) gelten. Die ebenfalls zum Sperrmüll gehörenden Elektrogeräte (z.B. Fernseher, Waschmaschine) oder Metalle (z.B. Fahrrad) sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie ohnehin kostenlos in Warden angenommen werden.

zum Beschlussvorschlag 3 (CDU-Antrag):

Der Antrag der CDU-Fraktion (12.05.2025, Anlage 1) beinhaltet, dass einmal im Quartal pro Abfuhrgebiet (fünf Gebiete) an einer geeigneten Stelle am Samstagvormittag vom Bauhof ein Sperrmüllcontainer zur Abgabe von kleineren Mengen Sperrmüll aufgestellt werden soll, wobei die ordnungsgemäße Abgabe von Mitarbeitern des Bauhofes kontrolliert werden soll.

Hierzu ist anzumerken, dass Sperrmüll aus vier Fraktionen besteht, die getrennt voneinander erfasst werden müssten. Eine gemeinsame/gemischte Erfassung aller Sperrmüllfraktionen in einem Container mit dem Ziel einer nachgeschalteten, späteren Sortierung ist nicht zulässig (Abfallvermischungsverbot). Dies würde zunächst bedeuten, dass vier Container (Holz, Restsperrmüll, Elektrogeräte und Metalle) vorzuhalten wären. Da bei den Elektrogeräten alle Geräte mit Bildschirmen (z.B. Fernseher, Monitor) nochmals getrennt von den anderen E-Geräten zu erfassen sind, wären es sogar fünf Container.

Da die Betreuung von mindestens vier Abfallfraktionen mit vier Containern zeit-, personal- und „geräteintensiv“ ist, müsste darüber nachgedacht werden, bestimmte Abfallfraktionen (z.B. Metalle, Elektrogeräte und Geräte mit Bildschirm) von der Annahme auszuschließen. Diese Fraktionen müssten dann von den Bürgern ohnehin nach Warden gebracht (vergl. nachfolgende Anträge) oder eine Sperrmüllabholung beantragt werden.

Da keine Kommune gefunden werden konnte, die ein solche „mobile Sperrmüllannahme“ betreibt, gibt es auch keine Erfahrungswerte, auf die zurückgegriffen werden könnte. Nicht unbedeutend in diesem Zusammenhang wäre die Fragestellung, wie solche Container gebaut/konzipiert sein müssten. Die „handelsüblichen“ Container (z.B. 7 cbm Absetzcontainer) erscheinen wegen der hohen Ladekante für sperrige (schwere) Gegenstände ungeeignet.  Das Anbringen einer Treppe/Leiter scheidet ebenfalls aus, da diese für die Sperrmüllfraktion (z.B. Sofa) nicht sicher ist. Es verbleiben somit nach hiesiger Auffassung nur noch solche Container, die mit einer Tür geöffnet werden können bzw. begehbar sind. Bei begehbaren Containern muss bedacht werden, dass die Sperrmüllgegenstände hinten beginnend bis nach vorne abgestellt werden. Ein Übereinanderstapeln von sperrigen Gegenständen (Sofa, Tisch usw.) wird nur bedingt möglich sein, sodass die Container vermutlich auch schnell voll sein könnten (Hinsichtlich einer möglichen Frequentierung eines Abgabestandortes wird angemerkt, dass beispielsweise seit Beginn der kostenlosen Abgabemöglichkeit in Alsdorf rd. 1.500 Bürger*innen im Monat diese Möglichkeit nutzen). Nach Annahmeschluss müssten dann die Container der Reihe nach in Warden entsorgt und danach am Bauhofgelände abgesetzt werden. Nach Abgabeschluss wird somit ein Mitarbeiter des Bauhofes noch ca. 2 Stunden damit beschäftigt sein, die Container abzufahren, wobei die noch nicht geleerten Container ggf. von einem weiteren Bauhofmitarbeiter „bewacht“ werden müssen. Insgesamt wird ein solcher Bürgerservice als sehr arbeits-, zeit- und personalintensiv eingeschätzt, wobei zusätzliche Container beschafft und nach Mitteilung des Baubetriebshofes auch zusätzliches Personal eingestellt werden müsste. Neben den ohnehin vorhandenen Entsorgungskosten müssten im Falle der Umsetzung des CDU-Antrages auch die beschriebenen Logistik- und Personalkosten zusätzlich berücksichtigt werden.

zum Beschlussvorschlag 4:

Aus Sicht der Verwaltung sollte bei dem ggf. jetzt angedachten Schritt („Öffnung“ des ELZ Warden für die kostenlose Abgabe von Sperrmüll) auch gleichzeitig über eine kostenlose Abgabe von Grünabfällen/Grünschnitt in Warden nachgedacht und beraten werden.

Dies insbesondere, weil das „Landesumweltamt“ als kommunalen Zielwert/Leitwert für biologisch abbaubare Abfälle (Summe der Bioabfälle plus Summe der Grünabfälle) von 150 kg/Einwohner und Jahr herausgegeben hat. Um diesen sicherlich sehr ambitionierten Wert zu erreichen, müssen die Kommunen Maßnahmen zur Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen ergreifen. Hierbei ist es nicht ausreichend, ausschließlich die Biotonne als Erfassungssystem für Bio- und Grünabfälle anzubieten. Viele Kommunen (auch im Verbandsgebiet des ZEW) haben deshalb bereits begonnen, neben der Biotonne ein separates Grünschnitterfassungssystem (z.B. kostenlose Abgabe an betreuten Grünschnittcontainern oder kostenlose Abgabe z.B. von Grünschnitt an Recyclinghöfen und Wertstoffhöfen) auf- bzw. auszubauen. Aus diesem Grund wird auch immer wieder die Frage an die Verwaltung herangetragen, warum in Eschweiler Grünabfälle noch nicht kostenlos abgeben werden dürfen, während es bei umliegenden Kommunen bereits ein kostenloses Grünschnitterfassungssystem gibt. Dies war auch ein Grund, warum in Alsdorf seit ca. drei Monaten neben dem Sperrmüll auch Grünabfälle kostenlos in Warden abgeben werden können.

Zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes wird die Abfallstatistik des ZEW für Bio-und Grünabfälle aller Kommunen im Verbandgebiet als Anlage 4 beigefügt. Diese Statistik zeigt, dass die in Eschweiler über die Biotonne eingesammelten Bioabfälle mit 76,6 kg/EW/a in etwa im ZEW-Durchschnitt liegen (71,5 kg/EW/a), die kommunal erfassten Grünabfälle (= zweimal im Jahr Ast- und Strauchschnittabfuhr und Weihnachtsbaumabfuhr) jedoch deutlich hinter dem ZEW-Durchschnitt liegen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb in Eschweiler neben Sperrmüll auch künftig Grünabschnitt in Warden kostenlos abgegeben werden können, zumal dies auch dem vielfachen Wunsch von Bürger*innen aus Eschweiler entspricht. Die Modalitäten der kostenlosen Anlieferung wären dann anlog zu der für die Sperrmüllfraktion beschriebene Vorgehensweise.

 


Da man in der Stadt Alsdorf vor drei Monaten bereits eine kostenlose Sperrmüll- und Grünschnittabgabe in Warden eingeführt hat, sind nach einer Hochrechnung für Eschweiler im Falle einer Beschlussfassung die Kosten für

-          die kostenlose Abgabe für Sperrmüll auf rd. 168.000 € pro Jahr und für

-          die kostenlose Abgabe für Grünabfälle auf rd. 47.000 € pro Jahr

zu veranschlagen.  

Dies wiederum hätte eine Gebührensteigerung von

ca 3,3 % (nur kostenlose Sperrmüllabgabe) bzw.

ca 4,2 % (kostenlose Abgabe Sperrmüll und Grünabfälle)

zur Folge. Für einen „Musterhaushalt“ (4 Personen, eine 120er Restmülltonne mit Biotonne wären dies ca. 7,90 € (nur Sperrmüll) bzw. ca. 10,10 € (Sperrmüll und Grünschnitt) im Jahr.

Ob und inwieweit durch die „Umlenkung der Abfallströme“ ein Rückgang der regulär eingesammelten Sperrmüllmenge und ggf. auch ein Mengenrückgang in der Biotonne zu verzeichnen ist, bleibt abzuwarten und wird hier zahlenmäßig noch nicht berücksichtigt.  


keine