Der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 220.000 Euro zum Kauf eines Friedhofs-Bagger für IV26MUA002 –
Beschaffung Friedhofsbagger -, Sachkonto 07110002, Produkt 01 111 06 03 –
Baubetriebshof -, wird zugestimmt.
Der Baubetriebshof der Stadt Eschweiler ist für die Unterhaltung sowie die Durchführung von Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen zuständig, wofür u.a. für die Erdbauarbeiten der Einsatz eines Baggers erforderlich ist.
Der derzeit im Einsatz befindliche Bagger Boki wurde 2016 beschafft und sollte altersbedingt im Jahre 2026 ersatzbeschafft werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2024/2025 in der mittelfristigen Finanzplanung mit einem Ansatz in Höhe von 150.000 Euro für 2026 vorgesehen.
Das Fahrzeug ist altersbedingt wartungs- und reparaturanfällig, so dass es regelmäßig in der Werkstatt ist. Im Rahmen der regelmäßigen Wartung/Kontrolle wurde das Fahrzeug im Juli 2025 durch den Hersteller überprüft. Laut Feststellung durch den Hersteller wurde ein Schaden am Fahrzeug festgestellt der lt. Kostenvoranschlag ca. 20.000 Euro beträgt. Der Schaden ist so gravierend, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebstauglich ist und stillgelegt werden muss. Die in Kürze anstehende TÜV-Prüfung wurde anlassbezogen vorgezogen und die Einschätzung des Herstellers wurde durch das Gutachten der GTÜ bestätigt. Der Friedhofsbagger wurde durch die GTÜ wegen des kapitalen Schadens stillgelegt. Die Reparatur ist aus Sicht des Fachamtes und des Herstellers unwirtschaftlich, denn es kann nach der Reparatur nicht ausgeschlossen werden, das durch den Schaden bereits andere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen sind, die dann weitere Reparaturkosten nach sich ziehen würden. Insoweit wird die vorzeitige Ausschreibung der Ersatzbeschaffung empfohlen. Die Anschaffungskosten für einen entsprechend ausgerüsteten Bagger werden auf rd. 220.000,00 € geschätzt.
Bis zur Lieferung des neuen Baggers wird die zeitweise Anmietung eines Leihgerätes erforderlich. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen können durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Für die vorzeitige Ausschreibung zur Beschaffung des Fahrzeuges wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für IV26MUA002 – Beschaffung Friedhofsbagger -, Sachkonto 07110002, Produkt 01 111 06 03 – Baubetriebshof in Höhe von 220.000 Euro erforderlich. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Bereitstellung kann wegen zeitlicher Verschiebung aus der Maßnahme IV16AIB014 Wilhelmstraße, Produkt 125410101, Kostenstelle 66000000 erfolgen.
keine
