Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in
Verbindung mit § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für die
Haushaltsjahre 2024 und 2025 stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung zur Auszahlung Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto
09110002 IV24AIB036, Bez.: Gesamtschule Containeranlage in Höhe von 700.000,00€ zu.
An der städtischen Gesamtschule Waldschule erfolgt derzeit die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Klärung des weiteren Umgangs mit dem baulichen Bestand und dem zukünftigen Raumbedarf. Kurzfristig soll dort gemäß den Ausführungen der Verwaltungsvorlage 134/25 eine Containeranlage zur temporären Abdeckung des aktuellen Raumbedarfs errichtet werden. Die Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe an eine Containerbaufirma ist ebenfalls für den Rat am 03.09.2025 vorgesehen.
Die ursprünglich angesetzten Schätzkosten für die Herstellung der Containeranlage in Höhe von 1.050.000,00 € wurden auf Grundlage von Kennwerten der Kosten je Quadratmeter Bruttogeschossfläche zzgl. den Nebenkosten berechnet.
Im Zuge der voranschreitenden Entwurfsplanung zeigte sich, dass die Containeranlage größer zu dimensionieren ist als ursprünglich angenommen. Auch die Herrichtung des Alternativschulhofs zeichnete sich als deutlich kostenintensiver dar als vorerst angenommen (u. a. durch Sicherungsmaßnahmen, Zuwegung, Standortanpassung der Spielgeräte etc.). Zwischenzeitlich wurde darüber hinaus ein Baugrundgutachten erstellt, das Schadstoffgehalte in der unter dem Pflasterbelag befindlichen Auffüllung festgestellt hat. Dies führt zu deutlich höheren Entsorgungskosten bei der Herstellung der Fundamentierung. Aufgrund der bergbaulich geprägten Gründungssituation im Bereich der Waldschule müssen gemäß Stellungnahme zusätzlich Anforderungen zur Standfestigkeit der Containeranlage ausgeschrieben werden. Neben den unüblichen statisch notwendigen Anforderungen unterliegen die Angebote für Containeranlagen derzeit allgemein starken Schwankungen, sodass die Submission deutlich höher ausfiel als vorerst angenommen. Entsprechend den beschriebenen gestiegenen Baukosten erhöhen sich auch die notwendigen Planungskosten.
Nach aktueller Kostenberechnung sind für die Erstellung
der vorgesehenen Containeranlage rund 1.700.000,00 € veranschlagt. Im
Haushaltsplan 2024/2025 sind für das Haushaltsjahr 2025 bisher 1.000.000,00 €
bereitgestellt. Es ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Mittelbedarf von
700.000,00 €, welcher nun für das Haushaltsjahr 2025 überplanmäßig zur
Umsetzung der Baumaßnahme erforderlich wird.
Unter
Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002 IV24AIB036 wurden
bereits 2025 1.000.000,00 € zur Verfügung gestellt. Für die Fortführung der
Maßnahme sind weitere 700.000,00 € notwendig. Der Betrag wird 2025
kassenwirksam.
Die fehlenden
finanziellen Mittel können über die folgenden Konten gedeckt werden:
Produkt
011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV24AIB012
Die
abzugebende Mittel belaufen sich auf: 300.000,00 €
Produkt
011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV24AIB027
Die
abzugebende Mittel belaufen sich auf: 200.000,00 €
Produkt
011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV24AIB010
Die
abzugebende Mittel belaufen sich auf: 200.000,00 €
(Im
Haushaltsjahr 2025 werden die dort eingeplanten Mittel wegen zeitlicher
Verschiebung der jeweiligen Maßnahme nicht in voller Höhe verausgabt. Im Zuge
des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026 wird damit eine entsprechende
Anpassung der Planansätze erforderlich.)
Die Betreuung
der baulichen Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiter des Hochbauamtes unter
Beteiligung externer Planungsbüros.
