Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der Änderung der Satzung der unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler“ gemäß der beigefügten Anlage zu.
Die am 13.12.2023 durch den Stadtrat beschlossene geänderte Satzung
der unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „Stiftung Nachhaltigkeit
Eschweiler“ (VV474/23) stellt seit Veröffentlichung am 24.01.2024 die
rechtskräftige Grundlage für die Arbeit der genannten Stiftung dar.
Um die Besetzung des Vorstands in Zukunft flexibler durch den Stadtrat
gestalten zu können, ergibt sich ein entsprechender Änderungsbedarf. Bisher ist
die Mitgliedschaft im Vorstand der Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler nur für
die Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des
Jugendhilfeausschusses möglich. Zukünftig könnte jedes Ratsmitglied per
Abstimmung benannt werden.
Die Änderungen, die durch den
Vorstand der Stiftung Nachhaltigkeit Eschweiler in der Sitzung am 24.06.2025
beschlossen worden sind, werden im Einzelnen in der als Anlage 1 beigefügten Gegenüberstellung der
bisherigen Fassung und der Neufassung dargestellt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Änderungsvorschlägen zuzustimmen, welche in der als Anlage 2 beigefügten Satzung eingearbeitet sind, und den Beschluss entsprechend zu fassen.
keine
keine
