hier: Aktualisierte Fassung der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen" für die Fortführung der M aßnahme
I Die aktualisierte Fassung der Richtlinie der Stadt
Eschweiler über die Vergabe von
Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für die Fortführung
der Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird
beschlossen.
II Die am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Eschweiler
beschlossene überarbeitete Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden,
Innenhöfen und Freiflächen (Anlage
3) wird zum 31.12.2025 aufgehoben.
Die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen ist eine von vielen Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“.
Zur Historie und zum Hintergrund der Städtebauförderung im Quartier Eschweiler-West wird auf die Ausführungen der Verwaltungsvorlagen VV 198/21 und VV 280/22 verwiesen.
Das Förderprogramm Fassade & Hof soll dazu beitragen, das Quartier nachhaltig zu verbessern. Mittel aus der Städtebauförderung sowie städtische Eigenmittel unterstützen die private Initiative von Eigentümer*innen oder Mieter*innen, ihre Hausfassaden oder ihr Wohnumfeld neu zu gestalten oder zu begrünen. Zu detaillierteren Erläuterung der Hintergründe und Zielsetzungen wird auf die Verwaltungsvorlage VV 200/21 verwiesen.
Für das Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wurden
bereits 2021 Fördermittel für das Hof- und Fassadenprogramm bewilligt.
Nach anfänglichen, flutbedingten Verzögerungen konnten inzwischen 10 das Erscheinungsbild des Quartiers aufwertende Maßnahmen durch Städtebaufördermittel unterstützt werden. Das Förderprogramm Fassade und Hof erfreut sich großer Beliebtheit, so dass die in den letzten Jahren zur Verfügung stehenden Mittel (100.000 €) bereits ausgeschöpft sind.
Daher wurden im Rahmen des Programmantrags 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 80.000 € beantragt, um Fassade & Hof-Projekte für die Folgejahre 2026 und 2027 zu unterstützen. Diese Mittel wurden mit Bescheid vom 28.10.2024 bewilligt.
Der Abschluss der Gesamtfördermaßnahme Eschweiler-West ist entsprechend der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für Ende 2027 geplant.
Den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung der Projekte „Fassade & Hof“ bildet die „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West" (Richtlinie Fassade & Hof)“. Die erste Fassung der Richtlinie wurde am 29.06.2021, die überarbeitete und damit optimierte Fassung am 14.06.2022 vom Rat der Stadt beschlossen (VV 199/21 und VV 194/22 (Anlage 3)). Die überarbeitete, derzeit geltende Fassung trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 08.07.2022 in Kraft.
Weiteres Vorgehen:
In der bisherigen praktischen Umsetzung hat sich gezeigt, dass die
Richtlinie in einigen Punkten optimiert werden sollte. Zur Fortführung der
Förderung von „Fassade & Hof-Projekten“ in den Jahren 2026 und 2027 wurde
daher die geltende „Richtlinie Fassade & Hof“ überarbeitet, um eine
bestmögliche Durchführung der Projekte zu erwirken. Konkret wurden Zeitangaben
sowie die Angaben zur Rechtsgrundlage aktualisiert und Änderungen vorgenommen,
um Antragsabläufe zu optimieren, die
Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu stärken und die Vorgaben der Richtlinie
verständlicher und konkreter zu formulieren, wo es notwendig war.
Für die Fortsetzung der Unterstützung aus dem Förderprogramm Fassade
& Hof in den Jahren 2026 und 2027 ist nun der Beschluss der aktualisierten
„Richtlinie Fassade & Hof“ (Anlage 1)
erforderlich.
Die Veränderungen zur geltenden Richtlinie wurden in Form einer Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht.
Der Geltungsbereich des Förderprogramms Fassade & Hof entspricht nach wie vor dem Geltungsbereich des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“, welcher der Richtlinie als Anlage A beigefügt ist.
Die Verwaltung empfiehlt, die aktualisierte Fassung der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen“ (Anlage 1) für die Fortführung der Maßnahme im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ für den dort in der Anlage A dargestellten Geltungsbereich zu beschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, die vom Rat mit Beschluss vom 14.06.2022 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage VV 194/22 beschlossene „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen“ (Anlage 3) zum 31.12.2025 aufzuheben.
Mit dem Förderprogramm Fassade & Hof im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ werden in den Jahren 2026 – 2027 zuwendungsfähige Gesamtausgaben von bis zu 80.000 € gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.
Sämtliche Ausgaben fallen bis Ende 2027 (Abschluss der Gesamtmaßnahme) an. Die Ausschüttung der Zuwendungen erfolgt nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln (ZB 05/022/24), jedoch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Auszahlungen erfolgen daher gem. Bewilligungsrahmen bzw. Zuwendungsbescheid teilweise erst im Zeitraum 2027-2030.
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Summe |
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Einnahmen Mittel der
Städtebau-förderung von Bund und Land (Einnahmen – LZW Städtebauförderung
gemäß ZB 05/022/24) |
+ 17.720 € |
+ 15.000 € |
+ 15.000 € |
+ 3.000 € |
+ 2.164 € |
+ 11.116 € |
+ 64.000 € (80 %) |
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Ausgaben zuwendungsf Ausgaben für das
Förderprogramm Fassade & Hof |
0 € |
- 40.000 € |
- 40.000 € |
0 € |
0 € |
0 € |
- 80.000 € (100 %) |
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Differenz |
+ 17.720 € |
- 25.000 € |
- 25.000 € |
+ 3.000 € |
+ 2.164 € |
+ 11.116 € |
- 16.000 € (20 %) |
Bei dem Eigenanteil der Stadt Eschweiler in Höhe von insgesamt 16.000 €
handelt es sich um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens
wurden bei dem im Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung –
geführten Sachkonto 52910840 – Eschweiler-West – jeweils 40.000 € für die Jahre
2026 und 2027 für die Abwicklung der Fördermaßnahme gemeldet. Ebenso wurden die
korrespondierenden Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 64.000 €
(entsprechend der festgelegten Förderquote 80 % der zwf. Ausgaben) im o.g.
Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West gemeldet, die
sich gemäß Bewilligungsrahmen des ZB 05/022/24 auf die Jahre 2025 bis 2029
aufteilen. Der Eigenanteil (20 % der zwf. Ausgaben) beträgt
dementsprechend insgesamt 16.000 €.
Insoweit unterliegt die haushaltsmäßige Ausführung ab dem Haushaltsjahr
2026 dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum HH 2026 bzw. der Bestandskraft des
Haushaltes 2026.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK Eschweiler-West werden im Planungsamt Arbeitskapazitäten gebunden.
