Betreff
Städtebauförderungsgebiet "Soziale Stadt Eschweiler-West":
hier: Aktualisierte Fassung der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung der Finanzmittel aus dem Verfügungsfonds" für die Fortführung der Maßnahme
Vorlage
247/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

I              Die aktualisierte Fassung der „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds“ (Anlage 1) für die Fortführung der Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

II            Die am 29.06.2021 vom Rat der Stadt Eschweiler beschlossene „Richtlinie über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds“ (Anlage 4) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird zum 31.12.2025 aufgehoben.

III           Das mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler vom 18.05.2022 eingesetzte Entscheidungsgremium Verfügungsfonds („Lenkungsgruppe“) (Anlage 5) wird zum 31.12.2025 aufgelöst.


Die Einrichtung eines Verfügungsfonds ist eine von vielen Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“.

Zur Historie und zum Hintergrund der Städtebauförderung im Quartier Eschweiler-West wird auf die Ausführungen der Verwaltungsvorlagen VV 198/21 und VV 280/22 verwiesen.

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet bereitgestellt werden, um private Akteure bei Projekten und Ideen zu unterstützen, welche die Menschen vor Ort zusammenbringen. Mit Unterstützung des Verfügungsfonds können attraktive Projekte im Stadtteil unbürokratisch umgesetzt werden.

Für das Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wurden bereits 2021 Fördermittel für den Verfügungsfonds bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2025.

Nach anfänglichen, flutbedingten Verzögerungen konnten inzwischen 11 interessante Verfügungsfondsprojekte durchgeführt werden, vier weitere sind in der Abstimmung. Zu den erfolgreich durchgeführten Maßnahmen zählen verschiedene Feste, Kurse und sonstige Treffen (Fotokurs Naturfotografie, Feste in der Gutenbergstraße, Offener Sporttreff, Graffitiprojekt am Skatepark, Tagesausflug „Gemeinsam statt Einsam“, Straßenfest Johanna-Neuman-Straße, Weihnachtsfest, Nähwerkstatt, Kreativfest an der Tonmühle).

Die Unterstützung dieser vielfältigen Projekte, die die Menschen im Quartier verbinden und stabile nachbarschaftliche Beziehungen sowie ein optimiertes gesellschaftliches Miteinander fördern, soll weiterhin fortgesetzt werden.

Daher wurden im Rahmen des Programmantrags 2024 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 € beantragt, um Verfügungsfondsprojekte für die Folgejahre 2026 und 2027 zu unterstützen. Diese Mittel wurden mit Bescheid vom 28.10.2024 bewilligt.

Der Abschluss der Gesamtfördermaßnahme Eschweiler-West muss nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln Ende 2027 erfolgen.

Die „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West" (Richtlinie Verfügungsfonds)“ bildet den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung der Einzelprojekte. Die Richtlinie für den Förderzeitraum 2021 – 2025 wurde am 29.06.2021 vom Rat der Stadt beschlossen (VV 199/21) und trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 30.11.2021 in Kraft.

Ein Verfügungsfondsgremium (Lenkungsgruppe Verfügungsfonds) entscheidet auf Grundlage dieser Richtlinie über die Vergabe der Mittel im Quartier. Die Besetzung dieses Gremiums für den ersten Förderzeitraum 2021 – 2025 wurde vom Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 18.05.2022 beschlossen (VV 096/22).

Weiteres Vorgehen:

Die ursprüngliche, 2021 – 2025 geltenden „Richtlinie Verfügungsfonds“ wurde aktualisiert, wo es notwendig war. Zudem hat sich in der praktischen Umsetzung gezeigt, dass die Richtlinie in einigen weiteren Punkten für die zukünftige Durchführung geringfügig geändert werden sollte. Bei den Änderungen handelt es sich in erster Linie um die Aktualisierung von Zeitangaben sowie die Aktualisierung der Angaben zu Rechtsgrundlage und Zuwendungsbescheid. Zudem werden einige redaktionelle Korrekturen vorgenommen und ein Absatz (10.7) zum Umgang mit online-Abstimmungen ergänzt, um das Verfahren zu vereinfachen. Der bisher verwendete Begriff des „Quartiersmanagements“ wird durchgängig durch den Begriff „Quartiersentwicklung“ ersetzt, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden. Hierdurch wird begrifflich eindeutig zwischen dem sozialen Quartiersmanagement und der im Rahmen der Städtebauförderung bezuschussten Quartiersentwicklung (ehem. Quartiersmanagement) unterschieden. Die Quartiersentwicklung wird die Stadtverwaltung künftig in der operativen Arbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Städtebauförderprojekt unterstützen. Die Verwaltung entscheidet weiterhin über den Umgang mit eingegangenen Anträgen sowie die Erteilung der formellen Zuwendungsbescheide.

Beigefügt ist der überarbeitete Entwurf der bisherigen Richtlinie, bei dem die Änderungen in Form einer Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht wurden.

Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht nach wie vor dem Geltungsbereich des Städtebauförderungsgebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“, welcher der neuen Richtlinie (Anlage 1) als Anlage A beigefügt ist.

Um auch zukünftig in den Jahren 2026 und 2027 die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Projekten in Eschweiler-West mit Fördermitteln unterstützen zu können, ist nun der Beschluss der aktualisierten „Richtlinie Verfügungsfonds“ erforderlich. Gleichzeitig muss die alte Richtlinie aufgehoben werden. 

Entscheidungsgremium

Wie schon im ersten Förderzeitraum wird auch künftig ein lokales Vergabegremium (Lenkungsgruppe Verfügungsfonds) in regelmäßigen Sitzungen über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden. Daher sollte diese Lenkungsgruppe die Bewohnerstruktur des Stadtteils widerspiegeln und möglichst viele wichtige Akteure aus dem Gebiet einbeziehen.

Da sich die bisherige Zusammensetzung des Gremiums aus politischen Vertreter:Innen sowie Vertreter*innen der Bewohnerschaft sowie weiteren Gebietsakteuren, bewährt hat, soll die Besetzung des künftigen Gremiums in vergleichbarer Verteilung erfolgen (Anlage 3):

Jede Fraktion des künftigen Rates kann eine*n ihrer Vertreter*in als Lenkungsgruppenmitglied benennen, sofern Interesse besteht. Alle weiteren Sitze sollen mit Vertreter*innen der Bewohnerschaft sowie weiteren Gebietsakteuren besetzt werden.

Die Vertreter*innen des sozialen Quartiersmanagements, der Mobilen Jugendarbeit und des Kinderschutzbundes Ortsverbands Eschweiler e.V. haben bereits Interesse bekundet und sollten unbedingt eingebunden werden.

Die Zusammensetzung des Gremiums muss legitimiert und daher durch den Rat beschlossen werden. Vorschläge zur Besetzung des Vergabegremiums werden dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat der Stadt Eschweiler in einer der nächsten Sitzungen nach der Kommunalwahl zur Vorberatung bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem entsprechende Abstimmungsgespräche mit möglichen Akteuren geführt worden sind. Interessierte Vereine, Institutionen und Bürger:Innen aus dem Quartier sollten vorab Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden des Planungsamtes aufnehmen.

Die Verwaltung empfiehlt, die aktualisierte Fassung der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet Eschweiler-West" (Anlage 1) für den dort in der Anlage A dargestellten Geltungsbereich (Soziale Stadt Eschweiler-West) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

Die Verwaltung empfiehlt, die vom Rat mit Beschluss vom 29.06.2021 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage VV 199/21 beschlossene „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds“ (Anlage 4) zum 31.12.2025 aufzuheben sowie das vom Rat mit Beschluss vom 18.05.2022 (VV 096/22) eingesetzte Entscheidungsgremium („Lenkungsgruppe“) (Anlage 5) zum 31.12.2025 aufzulösen.


Nach Ziffer 10.2.1 der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 „Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft“ kann in Gebieten des „Sozialen Zusammenhalts“ (ehem. „Soziale Stadt“) aufgrund der besonderen Problemlage ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden, der mit bis zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden kann.

Mit dem Förderprogramm Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ werden in den Jahren 2026 – 2027 zuwendungsfähige Gesamtausgaben von bis zu 30.000 € gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

Sämtliche Ausgaben fallen bis Ende 2027 (Abschluss der Gesamtmaßnahme) an.

Die Ausschüttung der Zuwendungen erfolgt nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln (ZB 05/022/24), jedoch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Auszahlungen erfolgen daher gem. Bewilligungsrahmen bzw. Zuwendungsbescheid teilweise erst im Zeitraum 2027-2030.

2025

2026

2027

2028

2029

Summe

%

Einnahmen

Mittel der Städtebau-förderung von Bund und Land (Einnahmen – LZW Städtebauförderung gemäß ZB 05/022/24)

+ 5.000 €

+ 5.000 €

+ 5.000 €

+ 3.519 €

+ 5.481 €

+ 24.000 €

80 %

Ausgaben

zuwendungsf Ausgaben für den Verfügungsfonds

0 €

-15.000 €

-15.000 €

0 €

0 €

- 30.000 €

100 %

Differenz
(Restbetrag = Eigenanteil Stadt Eschweiler)

+ 5.000 €

-10.000 €

-10.000 €

+ 3.519 €

+ 5.481 €

- 6.000 €

20 %

Bei dem Eigenanteil der Stadt Eschweiler in Höhe von insgesamt 6.000 € handelt es sich um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens wurden bei dem im Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Eschweiler-West – jeweils 15.000 € für die Jahre 2026 und 2027 für die Abwicklung der Fördermaßnahme gemeldet. Ebenso wurden die korrespondierenden Einnahmen aus Landeszuweisungen in Höhe von 24.000 € (entsprechend der festgelegten Förderquote 80 % der zwf. Ausgaben) im o.g. Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West gemeldet, die sich gemäß Bewilligungsrahmen des ZB 05/022/24 auf die Jahre 2025 bis 2029 aufteilen. Der Eigenanteil (20 % der zwf. Ausgaben) beträgt dementsprechend insgesamt 6.000 €.

Insoweit unterliegt die haushaltsmäßige Ausführung ab dem Haushaltsjahr 2026 dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum HH 2026 bzw. der Bestandskraft des Haushaltes 2026.


Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK Eschweiler-West werden im Planungsamt Arbeitskapazitäten gebunden.