hier: Änderung des Bauprogramms
Den Änderungen des Bauprogramms gegenüber dem in den Vorlagen 069/08 und 397/08 vorgestellten Bauprogramm wird zugestimmt.
Die Planung zum Ausbau der K33 - Langwahn, Röthgener Straße,
Stich zwischen Marienstraße und Hoeschweg wurde dem Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss in seiner Sitzung am 10.04.2008 vorgestellt (VV 069/08) und unter
Berücksichtigung der sich aus der Bürgerbeteiligung vom 27.05.2008 und weiterer
Korrespondenz mit Anliegern ergebenden Anregungen unter der VV 397/08 in der
Sitzung am 12.01.2009 beschlossen. Im Frühling/Sommer 2009 wurde das
öffentliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt, der Bauauftrag wurde am
29.06.2009 erteilt.
Die Umsetzung der Planung konnte nicht in allen Details erfolgen. Mit der Durchführung der Baumaßnahme ergaben sich daher die folgenden Änderungen im Bauprogramm.
Parkstände und
Baumbewuchs
Im Zuge der Straßenbauarbeiten zeigte sich, dass entgegen der ursprünglichen Annahme einer relativ gleichmäßigen Wurzelaufteilung im Seitenbereich die Hauptwurzeln der Bäume tatsächlich in einem schmalen Korridor zwischen Straßenkörper und Rad- und Gehweg verlaufen. Bedingt durch ein altes vorhandenes Kanal-Kastenprofil zwischen Baumbestand und Hausfronten sowie dem massiven Unterbau der Straße konnten sich die Wurzeln lediglich hier ausbilden. Die Wurzeln der hier stehenden Linden, die in der Regel an guten Standorten ein Herzwurzelsystem ausbilden, waren nunmehr zum Teil im Bereich der geplanten Parkstände und hier relativ oberflächennah aufzufinden. Bei einem ordnungsgemäßen Ausbau der Parkstände hätten diese Hauptwurzeln, die neben der Versorgung des Baumes insbesondere für die Standsicherheit zuständig sind, entfernt werden müssen. Ein Erhalt der Bäume wäre unter diesen Voraussetzungen nicht möglich gewesen.
Zur Erhaltung des Baumbestandes wurde daher entgegen der vorgesehenen Planung im Bereich Langwahn auf drei Parkstände zu Gunsten der Bäume verzichtet. Ein vorhandener Baum musste entfernt werden, da sich bei den Bauarbeiten herausstellte, dass sich unmittelbar unter der Wurzel und dem Baumstandort ein Betonfundament befand. Die Standsicherheit des Baumes war nicht mehr gewährleistet. Hier konnte als Ersatz für die entfallenen Parkstände ein neuer Parkstand errichtet werden. Ein weiterer Parkstand konnte aus dem Wurzelbereich eines Altbaums verschoben werden, indem auf eine vorgesehene Neupflanzung verzichtet wurde. Für den bereits ausgebauten Bereich Langwahn stehen somit zwei weggefallenen Parkständen ein entfernter Altbaum und der Verzicht auf eine Neuanpflanzung gegenüber.
Der Ausbau der Straße einschließlich seiner Nebenanlagen erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW). Unter § 9 (2) heißt es dort, dass „beim Bau und der Unterhaltung von Straßen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Belange des Umweltschutzes, des Städtebaus, des öffentlichen Personennahverkehrs, der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Personengruppen sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs angemessen zu berücksichtigen [sind].“
Hieraus ergibt sich eine notwendige Abwägung zwischen den unterschiedlichen und teilweise konträren Ansprüchen an den Straßenraum.
Unter StrWG NW § 14 (1) heißt es zwar, dass „der Gebrauch der öffentlichen Straßen jedermann […] gestattet ist“, aber auch, dass „auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs kein Rechtsanspruch besteht“.
Insofern besteht für den Fall, dass ein Parkstand aufgrund von anderen Umständen, wie zum Beispiel der Existenz einer für die Standsicherheit und die Gesundheit eines alten Straßenbaumes relevanten Wurzel, nicht realisiert werden kann, kein Rechtsanspruch. Gleichwohl ist die Stadt natürlich bemüht - unter Abwägung weiterer Einflussgrößen - ein bedarfsgerechtes Angebot an Parkraum entlang der öffentlichen Straßen anzubieten. Im Falle des Ausbaus von Langwahn, Röthgener Straße und Stich, zählen u. a. Grundstückszufahrten und vorhandener Baumbewuchs zu den Einflussgrößen, die der Einrichtung von öffentlichen Parkständen entgegenstehen (können).
Vor Beginn der Ausbaumaßnahme existierte keine klare Gliederung der Nebenanlagen für den ruhenden Verkehr und den fußläufigen Verkehr. Radverkehrsanlagen fehlten gänzlich. Die überbreiten durchgängig befestigten Flächen der Nebenanlagen wurden allerdings für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen, ohne dass sich hieraus eine erhebliche Einschränkung für den übrigen Gemeingebrauch ergab.
Mit der Vorlage zur Planung wurde ein abgestimmter ausgewogener Entwurf zur künftigen Gestaltung des Straßenraumes vorgelegt, der nicht in allen Details realisiert werden konnte.
Die zwischenzeitlich vor Ort getroffenen Festlegungen zum Wegfall einzelner Parkstände / Bäume aufgrund der geschilderten Situation erfolgten nach Abstimmung im Baudezernat. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Vorher:

Nachher:

Hier entfielen zwei Parkstände (vor den Häusern 74 und 76) und ein Baum (vor Haus 86).
Knotenpunkt Langwahn,
Röthgener Straße, Talstraße // Bahnübergang Langwahn
Der über die Dauer der Baumaßnahme hinaus andauernde Versuch zur Erzielung einer tragbaren Lösung für den Bau eines Kreisverkehrs im Knotenpunkt von Röthgener Straße, Langwahn und Talstraße musste aufgrund unvereinbarer Ansprüche erfolglos beendet werden. Seitens der Bahn wären Anforderungen an die Schrankenschließung ergangen, die zu Schließzeiten geführt hätten die nicht mehr im Sinne eines leistungsfähigen Straßenverkehrs gewesen wären und insbesondere für die Belange des Rettungswesens zu unhaltbaren Zuständen geführt hätten. Deshalb wurde ein Beschluss im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung vom 07.12.2017 (VV 069/17) gefasst, der anstelle eines Kreisverkehrs die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Verkehrsanlage am Knotenpunkt Röthgener Straße, Langwahn, Talstraße vorsieht. Daher wird nunmehr eine Erneuerung der Flächen der Nebenanlagen vollzogen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Details der Planung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Erneuerung der Flächen in den
ursprünglichen Zustand wird nach vorliegenden Schätzungen Kosten in Höhe von
rd. 350.000 € verursachen. Die notwendigen Finanzmittel wurden unter 125420101
– 09110002 – 08AIB060 „Kreuzungsbereich Langwahn“ außerplanmäßig zur Verfügung
gestellt (Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2025 zu VV 180/25).
Die Maßnahme wird durch die Abteilung 660 betreut.
