hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
- Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 und 2) abgewogen.
- Der Entwurf der 28. Änderung des
Flächennutzungsplans - Nördlich Dreiers-Gärten - (Anlage 4 und 5)
mit Begründung einschließlich Umweltbericht
(Anlage 5) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der
öffentlichen Auslegung beschlossen.
Vorlagen
zu diesem Verfahren:
·
142/24:
Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung
am 20.06.2024 (vgl. VV 142/24) die Aufstellung der 28. Änderung des
Flächennutzungsplans - Nördlich Dreiers-Gärten - und die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der
rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt den Geltungsbereich der
geplanten 28. Änderung als „Gewerbliche Bauflächen“ und „Flächen für die
Landwirtschaft“ dar (vgl. Anlage 3). Zukünftig sollen diese Flächen
größtenteils als „Wohnbauflächen“ dargestellt werden. Des Weiteren sollen Teile
als „Gemischte Bauflächen“, „Gewerbliche Bauflächen“, „Fläche für den
Gemeinbedarf (Feuerwehr)“ und „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung
„Dauerkleingärten“ im geänderten Flächennutzungsplan dargestellt werden (vgl.
Anlage 4).
Ziel
der Planänderung für das Gebiet am nördlichen Rand der Eschweiler Innenstadt
zwischen der Jülicher Straße, der Autobahn A4, der Preyerstraße und der Straße
Dreiers Gärten ist die Wiedernutzbarmachung der brachliegenden Gewerblichen
Bauflächen. Dabei handelt es sich zum einen um das ehemalige Firmengelände
„Wenzel & Weidmann“, bzw. „Fuchs/DEA“, das im Westen direkt an der Jülicher
Straße liegt sowie die sich östlich an das Areal anschließenden
Kleingartenanlagen sowie südlich davon der ehemalige Produktionsstandort der
Firma „Lackfabrik Merckens“ bzw. „VALSPAR Industries“. Ziel der Planung ist die
Realisierung eines Wohnquartiers auf den Flächen am Rand der Eschweiler
Innenstadt. Damit soll dem steigenden Bedarf an neuen Wohnbauflächen durch
Nachverdichtung Rechnung getragen werden.
Der
Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebauliche
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung erst in den Grundzügen dar. Eine
vertiefende Umsetzung wird im Rahmen der nachgeordneten verbindlichen
Bauleitplanverfahren aus diesen Grundzügen konkreter weiterentwickelt. Aktuell
befindet sich für dieses Areal auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan 14 -
Jülicher Straße/ Friedensstraße – in Aufstellung (VV 146/24).
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 15.07.2024 bis
einschließlich dem 16.09.2024 im Internet sowie durch Aushang im Rathaus
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind
als Anlage 7 beigefügt. Die eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich hauptsächlich
auf Bedenken und Vorschläge zu verkehrlichen Aspekten, der Entwässerung sowie
auf Belange des Natur- und Artenschutzes. Die Stellungnahme der Verwaltung zu
diesen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als
Anlage 8 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen
Bedenken und Anregungen zu den vorhandenen Bodenbelastungen,
Kompensationsmaßnahmen für den Verlust an schutzwürdigen Böden, der
militärischen Flugzone und der aktiven Pipeline Würselen-Altenrath. Hinweise
sind vor allem zum Braunkohlebergbau, zur Erdbebenzone, zu
Altlastenverdachtsflächen und zur Bodenbeschaffenheit vorgetragen worden. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen der Behörden ist als
Anlage 2 beigefügt.
Vorgetragene
Belange, die nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die
FNP-Änderung nicht relevant sind, werden in den nachgelagerten
Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt.
Zur
Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans - Nördlich Dreiers-Gärten
- wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um
Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Gegen diese
Änderung bestehen aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken.
Der
Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans - Nördlich Dreiers-Gärten -
ist als Anlage 4 und 5, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 6
beigefügt.
Die
Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans -
Nördlich Dreiers-Gärten - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck
der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, alle anfallenden Kosten für
Gutachten, Planungen, etc. zu übernehmen. Dies wurde über einen städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 BauGB sichergestellt.
Das Planverfahren bindet Arbeitskapazitäten im Baudezernat.