hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag
I.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 30. Änderung des
Flächennutzungsplans
- Modellfluggelände - Nördlich Hehlrath -
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Vorlagen zu diesem Verfahren:
· VV 020/25: Aufstellungsbeschluss
Der Modellflugverein MFC Eschweiler e.V. betreibt seit 1982 den Modellflug in einer Teilfläche des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets (östlich der Kreuzung Mariadorfer Straße (K10)/Rue de Wattrelos (L240)). Aus diesem Grund ist eine Verlegung des Modellfluggeländes erforderlich.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wurde in der Sitzung am 13.02.2025 gefasst (vgl. VV 020/25).
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt bisher für dieses Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar (vgl. Anlage 2). Dies entspricht der tatsächlichen Nutzung.
Der Geltungsbereich der geplanten 30. Änderung des Flächennutzungsplans - Modellfluggelände - Nördlich Hehlrath - (vgl. Anlage 1) umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha. Diese Vorhabenfläche soll insgesamt als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Modellfluggelände“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden (vgl. Anlage 3).
Mit dem Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. Anlagen 3 und 4) und dem Entwurf der Begründung (vgl. Anlage 5) soll nun im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden. Im weiteren Verfahren werden Gutachten zu den Immissionsbelangen, dem Artenschutz, der Entwässerung, etc. erarbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans - Modellfluggelände - Nördlich Hehlrath - (Anlagen 3, 4 und 5) zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g.
Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft im Baudezernat.