Der Sachstandsbericht zur
Aufnahme der Evang. Grundschule und die Adam-Ries-Schule in das Startchancenprogramm
des Bundes mit einer Förderlaufzeit bis zum 31.07.2029 wird zur Kenntnis
genommen.
Die finanziellen Mittel zur Sicherstellung des Eigenanteils werden zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanberatung aufgenommen.
Mit der Verwaltungsvorlage Nr.
223/24 wurde der Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.6.2024 erstmalig
darüber informiert, dass der Bund ein sogenanntes Startchancen-Programm zum
Schuljahresbeginn 2024/25 eingeführt hat, um Schulen mit hohem Sozialindex zu
fördern. Hintergrund sind die großen Herausforderungen, die sich im heutigen
Lehrbetrieb zeigen und die insbesondere wirksame und langfristige Strategien
benötigen, um wirksam zu werden. Daher wurde – anders als bisher üblich – der
Förderzeitraum auf 10 Jahre gestreckt.
Der Hauptfokus des Startchancen-Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schüler*innen.
Das Programm beruht auf drei Säulen:
Säule I beinhaltet ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung.
Säule II umfasst ein sog. Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Säule III ermöglicht ein Mehr an Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.
Die Zulassung bzw. Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte in erster Linie auf der Grundlage des Schulsozialindexes durch das Land. Die Auswahl der Schulen erfolgte in zwei Kohorten. Ausgewählt wurde in Eschweiler ab dem Schuljahr 2024/25 die EGS Stadtmitte und ab dem Schuljahr 2025/ 26 die Adam-Ries-Schule.
Bei der EGS Stadtmitte fand am 02.10.2024 ein erstes Austauschgespräch, eine sog. Regionalkonferenz, zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger in der Schule statt. Dabei wurden die groben Inhalte der zu treffenden Zielvereinbarung besprochen. Neben dem bereits erwähnten Schwerpunkt der Sprachförderung wurde vorgeschlagen, eine Schulentwicklungsbegleitung durch das Bildungsbüro begleitend in Anspruch zu nehmen. Hierum kümmert sich die Schule und nimmt Kontakt auf. Die Sprachförderung soll sich nicht nur auf die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel und Software beschränken, sondern auch Kooperationen im Bereich der musikalischen, kulturellen Bildung, Theater und Sport beinhalten. Auch Projekte zur Gewaltprävention und des Sozialtrainings sind im Rahmen des Chancenbudgets angedacht. Zudem könnte evt. eine Beratung der Montagsstiftung in Frage kommen. Bezüglich der Adam-Ries-Schule (2. Kohorte) wurden die ersten Gespräche aufgenommen.
Zu Fördersäule I:
Mit Runderlass vom 9.9.2024 hat das Land eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms erlassen. Darin ist geregelt, dass Schulträger die Zuwendung erhalten und an Dritte weiterleiten dürfen und welche Zuwendungsvoraussetzungen gegeben sind. Folgende Maßnahmen sind danach förderfähig:
Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, - anlagen und –gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, der Aufbau sowie die Inbetriebnahme von Einrichtungen, Ausstattungen und Gestaltungselementen. Auch eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung ist darüber hinaus förderfähig. Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen, die unmittelbar mit einer Maßnahme der o.g. Ausstattungen verbunden, befristet, und zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen, sind ebenfalls förderfähig.
Nicht förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen, auch energetische, die ausschließlich der reinen Instandhaltung dienen und Umsatzsteuerbeträge. Zudem ist Doppelförderung unzulässig.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden auf die Zuwendungsempfänger als sog. Schulträgerbudget aufgeteilt und orientieren sich nach den jeweiligen Schülerzahlen. Das Schulträgerbudget wird für die erste Gruppe der Startchancen-Schulen, die im Schuljahr 2024/25 beginnen, vorläufig festgelegt auf Basis der Schülerzahlen nach der Amtlichen Schulstatistik 2023/24. Mit dem Start der weiteren Schulen zum Schuljahr 2025/26 werden für alle Schulträger die Schulträgerbudgets auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2024/25 abschließend festgelegt.
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 30 % und kann bei Zuwendungen an Schulträger von öffentlichen Schulen auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden.
Den Schulträgern können Zuwendungen für beantragte Einzelmaßnahmen bis zur Höhe ihres Schulträgerbudgets bewilligt werden. Dieses beträgt für Eschweiler für die EGS 507.071,12 Euro.
Somit betragen die förderfähigen Gesamtkosten an der EGS Stadtmitte 724.387,31 Euro, der von der Stadt Eschweiler zu erbringende Eigenanteil 217.316,19 Euro für den Zeitraum von 10 Jahren. Das Fördervolumen für die Adam-Ries-Schule ist noch nicht bekannt.
Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum beginnt frühestens am 1.8.2024 und endet spätestens am 31.7.2029. Bei Zuschüssen sind im Bescheid eine Zweckbindungsfrist für Gebäude und Gebäudeteile 20 Jahre und für mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände 10 Jahre festzulegen. In der zweiten Jahreshälfte soll gemeinsam mit Schulaufsicht und Schulträger in die Planungen zur Verwendung des Investitionsbudgets im Kontext der zur Säule II definierten Zielen eingestiegen werden.
Auch mit der Adam-Ries-Schule wurden bereits erste Ideen entwickelt.
Jede der am Programm teilnehmenden Schulen soll im Laufe des zehnjährigen Programmzeitraums von Säule I profitieren. Erst mit der Antragstellung verpflichtet sich der Schulträger zur Erbringung des Eigenanteils von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Fördermittel sowie investive Eigenmittel werden dann in die Aufstellung des Haushaltes eingebracht, sobald die Planungen entsprechend fortgeschritten sind.
Zu Fördersäule II:
Neben der Förderung für Fördersäule I wurde der Stadt Eschweiler mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 18.9.2024 zu Fördersäule II ein sog. Chancenbudget bewilligt für die EGS in Höhe von 12.850,04 Euro. Einmalig für den Zeitraum vom 1.8.24 bis 31.07.2025 wurde diese fachbezogene Pauschale bewilligt zur Umsetzung bedarfsgerechter Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Beauftragung muss bis zum 31.7.2025 erfolgen, die Bezahlung bis 31.12.2025 erfolgt sein.
Hierzu wurde die Schule bereits konkret aufgefordert, eine Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht zu treffen, in der die Verwendung des Chancenbudgets festgelegt wird. Die EGS Stadtmitte hat inzwischen eine Zielvereinbarung zur Fördersäule II mit der Schulaufsicht abgeschlossen, die als Anlage beigefügt ist. Die sich darauf ergebenden Beschaffungswünsche wurden bereits bilateral zwischen Schulleitung und Schulverwaltung abgestimmt und auf den Weg gebracht.
Die EGS hat den Fokus auf die Sprachförderung ihrer Schülerinnen und Schüler gelegt, da der Anteil der Kinder mit sprachlichen Defiziten an der Schule im Vergleich zu anderen Schulen extrem hoch ist. Das liegt zum einen an dem hohen Migrationsanteil, aber leider ist auch der Wortschatz und das Sprachvermögen der deutschen Kinder vergleichsweise gering, so dass hier dringender Förderbedarf gesehen wird. Investiert werden soll in Lehr- und Lernmaterial, auch digitale Apps und in Software.
Das Chancenbudget der Adam-Ries-Schule ist noch nicht bekannt.
Zu Fördersäule III:
Nach den Vorgaben der
Bund-Länder-Vereinbarung ist in der Bewirtschaftung sicherzustellen, dass jede
Startchancen-Schule von der personellen Unterstützung in der Säule III
profitiert.
Vor diesem Hintergrund erhält jede Startchancen-Schule eine Sockelausstattung
von 0,5 Stellenanteilen. Die Zuweisung auf Einzelschulebene kann im Umfang von
0,5 bis insgesamt 1,5 Stellenanteilen erfolgen, d.h. eine anteilige Zuweisung
z.B. in Höhe von 0,8 Stellenanteilen ist möglich. Die Entscheidung trifft
die zuständige Schulaufsicht unter Einhalten des haushalterischen
Gesamtstellenrahmens.
Im Rahmen der Förderung über Säule III (Personalbudget) hat die EGS bereits im Herbst letzten Jahres eine zusätzliche Stelle erhalten, die mit der bereits vor Ort seit Jahren tätigen Schulsozialarbeiterin besetzt werden konnte. Über das Landesmittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket war bis dahin eine halbe Stelle an der EGS besetzt, die Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterin konnte befristet bis zum Ende des letzten Schuljahres aufgestockt werden über weitere Fördermittel für die Familienschule, die aber seit Beginn des Schuljahres 2024/25 entfallen sind und im Nachgang über Flutspenden finanziert wurden. Seit September 2024 ist die im System etablierte Schulsozialarbeiterin nun im Rahmen des Startchancenprogramms Landesbedienstete und hat eine Vollzeitstelle zunächst befristet auf 5 Jahre mit der Option der Verlängerung auf 10 Jahre erhalten.
Der Schulausschuss wird über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.
Auf Sachkonto 41410000, Produkt
032110101, wurden im Jahre 2024 12.850,04 Euro für das Chancenbudget für die
EGS eingenommen. Die Mittel sind bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 zu
verausgaben. Eigenmittel des Schulträgers sind für diesen Bereich nicht vorgesehen.
Innerhalb der nächsten 9 Jahre werden Zuschüsse in Höhe von einmal 507.071,12 Euro erwartet für Investitionen an der EGS. Der Eigenanteil wird 217.316,19 Euro betragen. Entsprechende Eigenmittel werden in die jeweiligen Haushaltsberatungen eingebracht. Zur Höhe der zu erwartenden Zuschüsse für die Adam-Ries-Schule liegen der Verwaltung bisher noch keine Informationen vor. Im Gegensatz zur Förderung der Schulen der ersten Kohorte hat auch das Ministerium zur Höhe der Förderung der Schulen in der zweiten Kohorte noch keinerlei Informationen bekannt gegeben.
Mit der Umsetzung des Projekts
sind vor allem Mehraufwendungen im Bereich des Amtes für Schulen, Sport und
Kultur verbunden. Im Rahmen der anstehenden Investitionen können auch andere
Ämter des technischen Bereichs beteiligt werden.