Der Sportausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Mit Beschluss vom 18.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt,
einen neuen Sportstättenentwicklungsplan gemäß den Ausführungen im Sachverhalt
der Verwaltungsvorlage 289/24 zu erstellen.
Die Sportstättenentwicklungsplanung ist die Fachplanung für
die auf Gemeinde- oder Kreisebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese
Fachplanung macht Aussagen zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen in
einer Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten. Die
Sportstättenentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von
Sportvereinen, dem Schulsport sowie nichtorganisierten SportlerInnen.
Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stehen das
gegenwärtige und künftige Sportverhalten der Bevölkerung. Darauf bezogen werden
Prognosen zum Bedarf an Sportstätten angestellt. Die
"Sportstättenentwicklungsplanung" ist Bestandteil des weitergehenden
Begriffs "Sportentwicklungsplanung", in der Aussagen zu Zielen und
Maßnahmen sowohl für die künftige Entwicklung des Sports der Bevölkerung als
auch der dafür erforderlichen Sportstätten gemacht werden. Mit einem
Sportstättenentwicklungsplan werden die notwendigen Forderungen nach
Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach Standorten, Benutzungszeiten und
finanziellen Ressourcen festgelegt. Der Sportentwicklungsplan ist Grundlage für
die anschließende Projektplanung von Sportstätten.
Mit Verwaltungsvorlage 289/24 wurde das Vorgehen zur Erstellung der
Sportentwicklungsplanung vorgestellt. Im Anschluss wurde Kontakt mit dem
Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) zur Unterstützung
der Umsetzung aufgenommen. Das IKPS begleitet seit 2002 sportpolitische
Veränderungsprozesse. Hier werden insbesondere Sportentwicklungsplanung als
auch die Sportstättenentwicklungsplanung begleitet. Das IKPS berät objektiv,
neutral und faktenbasiert.
Die gesamte Beauftragung zur Erstellung des Sportentwicklungsplans durch
das IKPS übersteigt die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, sodass der Fokus
auf einzelne Module gelegt wurde.
Modul I:
Wie in o.a. Vorlage mitgeteilt, stellt die Bestandsaufnahme der
städtischen Sportstätten die erste Aufgabe der Sportentwicklungsplanung dar.
Mit dieser Bestandsaufnahme soll ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt
Eschweiler geschaffen werden. Hierin enthalten ist die Bestandsaufnahme und
Bewertung der Sportstätten, Sportvereine, Schülerzahlen, demografische
Entwicklung, Stadtentwicklung etc.
Das IKPS wurde
hierfür beauftragt.
Derzeit werden die geforderten Unterlagen zusammengestellt und an das
IKPS übermittelt. Nach Übermittlung werden diese durch das IKPS aufbereitet und
ausgewertet.
Modul II:
Im Anschluss ist
eine Befragung der Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit geplant. Auch hier
soll das IKPS zur Unterstützung bzw. Durchführung beauftragt werden.
Weiteres Vorgehen:
Die nachfolgenden Schritte der Sportentwicklungsplanung (Auswertung der
Ergebnisse, Berechnung des Sportstättenbedarfs, Planung und Entwicklung von
Maßnahmen, abschließende Erstellung der Sportentwicklungsplanung) können dann
auf dieser Basis erfolgen.
Über den aktuellen Sachstand wird laufend im Sportausschuss berichtet.
Für die Erstellung eines Sportentwicklungsplans wurden unter Produkt
084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung
- im Haushaltsjahr 2024 Haushaltsmittel
in Höhe von 6.755,15 € verausgabt. Für das Haushaltsjahr 2025 stehen weitere
15.000,- € zur Verfügung.
Federführend ist die Abteilung 410 Sport-und Kulturabteilung für die
Umsetzung der Sportstättenentwicklungsplanung zuständig. Zusätzlich werden
weitere personelle Kapazitäten im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagen für
einen Sportentwicklungsplan bei mehreren Fachämtern aus dem Dezernat III,
insbesondere aus den Bereichen Hochbau und Planung und aus dem Dezernat II aus
dem Jugend- und Sozialamt gebunden.