Betreff
Sportstättenentwicklungsplanung
Vorlage
088/25
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Mit Beschluss vom 18.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, einen neuen Sportstättenentwicklungsplan gemäß den Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 289/24 zu erstellen.

 

Die Sportstättenentwicklungsplanung ist die Fachplanung für die auf Gemeinde- oder Kreisebene verfolgte kommunale Sportpolitik. Diese Fachplanung macht Aussagen zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen in einer Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten. Die Sportstättenentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von Sportvereinen, dem Schulsport sowie nichtorganisierten SportlerInnen.

 

Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stehen das gegenwärtige und künftige Sportverhalten der Bevölkerung. Darauf bezogen werden Prognosen zum Bedarf an Sportstätten angestellt. Die "Sportstättenentwicklungsplanung" ist Bestandteil des weitergehenden Begriffs "Sportentwicklungsplanung", in der Aussagen zu Zielen und Maßnahmen sowohl für die künftige Entwicklung des Sports der Bevölkerung als auch der dafür erforderlichen Sportstätten gemacht werden. Mit einem Sportstättenentwicklungsplan werden die notwendigen Forderungen nach Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach Standorten, Benutzungszeiten und finanziellen Ressourcen festgelegt. Der Sportentwicklungsplan ist Grundlage für die anschließende Projektplanung von Sportstätten.

 

Mit Verwaltungsvorlage 289/24 wurde das Vorgehen zur Erstellung der Sportentwicklungsplanung vorgestellt. Im Anschluss wurde Kontakt mit dem Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) zur Unterstützung der Umsetzung aufgenommen. Das IKPS begleitet seit 2002 sportpolitische Veränderungsprozesse. Hier werden insbesondere Sportentwicklungsplanung als auch die Sportstättenentwicklungsplanung begleitet. Das IKPS berät objektiv, neutral und faktenbasiert.

 

Die gesamte Beauftragung zur Erstellung des Sportentwicklungsplans durch das IKPS übersteigt die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, sodass der Fokus auf einzelne Module gelegt wurde.

 

Modul I:

Wie in o.a. Vorlage mitgeteilt, stellt die Bestandsaufnahme der städtischen Sportstätten die erste Aufgabe der Sportentwicklungsplanung dar. Mit dieser Bestandsaufnahme soll ein Überblick über die Sportstruktur der Stadt Eschweiler geschaffen werden. Hierin enthalten ist die Bestandsaufnahme und Bewertung der Sportstätten, Sportvereine, Schülerzahlen, demografische Entwicklung, Stadtentwicklung etc.

Das IKPS wurde hierfür beauftragt.

 

Derzeit werden die geforderten Unterlagen zusammengestellt und an das IKPS übermittelt. Nach Übermittlung werden diese durch das IKPS aufbereitet und ausgewertet.

 

Modul II:

Im Anschluss ist eine Befragung der Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit geplant. Auch hier soll das IKPS zur Unterstützung bzw. Durchführung beauftragt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Die nachfolgenden Schritte der Sportentwicklungsplanung (Auswertung der Ergebnisse, Berechnung des Sportstättenbedarfs, Planung und Entwicklung von Maßnahmen, abschließende Erstellung der Sportent­wicklungs­planung) können dann auf dieser Basis erfolgen.

 

Über den aktuellen Sachstand wird laufend im Sportausschuss berichtet.

 


Für die Erstellung eines Sportentwicklungsplans wurden unter Produkt 084240101, Sachkonto 52917000 – Gutachten, Beratungshonorare, Wertermittlung -  im Haushaltsjahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 6.755,15 € verausgabt. Für das Haushaltsjahr 2025 stehen weitere 15.000,- € zur Verfügung.

 


Federführend ist die Abteilung 410 Sport-und Kulturabteilung für die Umsetzung der Sportstättenent­wicklungs­planung zuständig. Zusätzlich werden weitere personelle Kapazitäten im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagen für einen Sportentwicklungsplan bei mehreren Fachämtern aus dem Dezernat III, insbesondere aus den Bereichen Hochbau und Planung und aus dem Dezernat II aus dem Jugend- und Sozialamt gebunden.