Die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung im Bereich des
Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler zum
Stichtag 31.12.2024 werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage
Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt
und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die
aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.09.2023 wurde
einstimmig beschlossen, dass die Verwaltungsvorlage „Forderungsmanagement im
Bereich der Zahlungsabwicklung“ künftig einmal jährlich gefertigt werden soll,
so dass die Verwaltung seither zum Stand 31.12. eines jeden Jahres berichtet.
Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung
zum 31.12.2024 (Datenbestand vom 27.01.2025) dargestellt.
Inkassounternehmen
Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des
Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits
unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von
15,00 Euro beauftragt.
Mit Stand vom 31.12.2024 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten
unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung
übermittelt:
|
Übermittlungsdatum |
Niederschlagungszeitraum |
Fallzahl |
Forderungshöhe |
|
16.10.2017 |
01.01.2015 – 04.07.2017 |
798 |
1.032.937 Euro |
|
06.03.2018 |
05.07.2017 – 31.12.2017 |
150 |
94.787
Euro |
|
20.08.2018 |
01.01.2018 – 31.07.2018 |
138 |
97.548
Euro |
|
07.03.2019 |
01.08.2018 – 31.01.2019 |
139 |
103.702
Euro |
|
31.10.2019 |
01.02.2019 – 31.08.2019 |
176 |
273.252
Euro |
|
18.05.2020 |
01.09.2019 – 31.03.2020 |
119 |
92.137
Euro |
|
04.12.2020 |
01.04.2020 – 31.10.2020 |
124 |
71.143
Euro |
|
06.05.2021 |
01.11.2020 – 31.03.2021 |
99 |
136.769
Euro |
|
30.11.2021 |
01.04.2021 – 31.10.2021 |
138 |
155.196
Euro |
|
19.05.2022 |
01.11.2021 – 31.03.2022 |
156 |
192.571
Euro |
|
18.11.2022 |
01.04.2022 – 31.10.2022 |
184 |
309.183
Euro |
|
03.05.2023 |
01.11.2022 – 31.03.2023 |
131 |
214.471
Euro |
|
22.11.2023 |
01.04.2023 – 31.10.2023 |
172 |
265.612
Euro |
|
17.04.2024 |
01.11.2023 – 31.03.2024 |
121 |
145.015
Euro |
|
18.11.2024 |
01.04.2024 – 31.10.2024 |
179 |
286.453
Euro |
|
|
2.824 |
3.470.776 Euro |
|
Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige
zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen
der BHI mit Stand 31.12.2024 insgesamt wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder
Ausbuchung: 480 Fälle
Bestand bei der BHI zum 31.12.2024: 2.344 Fälle
Zahlungseingänge
·
Zahlungseingänge
bei der Stadt Eschweiler und der BHI auf den Bestand bei der BHI
34.741,15 €
·
abzgl.
Erfolgsvergütung der BHI -10.317,68 €
abzgl. Mehrwertsteuer -1.955,10 €
=> Beitreibung zu Gunsten der Stadt Eschweiler
insgesamt 22.468,37 €
·
abzgl.
der BHI gemeldeten Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler -12.634,77 €
=> Überweisungsbetrag der BHI
an die Stadt Eschweiler 9.833,60 €
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und
Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2022 bis 2024 (Stand: 27.01.2025)
wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung:
Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es
werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung
vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist
insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf
aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der
Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die
durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der
Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die
Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie
beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von
Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

Grundsätzliche Anmerkung:
Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es
werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung
vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist
insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf
aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen
(Vf) in den Jahren 2021 - 2024 (Stand: 27.01.2025) ist der Verwaltungsvorlage
als Anlage beigefügt.
Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der
Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:
Stand 25.01.2021 (VV 034/21): 2.727.255,31 €
Stand 30.04.2021 (VV 192/21): 2.655.209,97 €
Stand 29.10.2021 (VV 366/21): 2.860.433,07 €
Stand 08.02.2022 (VV 051/22): 2.926.367,93 €
Stand 02.05.2022 (VV 198/22): 3.021.544,96 €
Stand 30.01.2023 (VV 013/23): 2.957.106,28 €
Stand 30.06.2023 (VV 242/23): 2.936.528,17 €
Stand 29.01.2024 (VV 022/24): 3.299.958,73
€
Stand 27.01.2025 (VV 004/25): 3.968.019,30
€
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Im Berichtszeitraum war das Sachgebiet Vollstreckung regelmäßig mit
insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen im Außendienst
tätig sind. Von Januar 2022 bis April 2022 und von
April 2024 bis Juli 2024 war jeweils eine Vollzeitstelle vorübergehend vakant.
In der Zeit von Juli 2023 bis März 2024 war eine Mitarbeiterin sowie von
November 2023 bis März 2024 eine weitere Mitarbeiterin langzeiterkrankt. Die
veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2024 auf insgesamt
576.550,00 €.
