Der Migrantenvertreter Herr Halil
Cümen wird von dem Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben
verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Die Migrantenvertreterin Frau Selina Ata ist am 07.10.2024 aus dem
Integrationsrat ausgeschieden.
Die Bürgermeisterin hat in Ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß §
45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger Herrn Halil Cümen, aus der Liste „Wir für Eschweiler“
festgestellt.
Gemäß § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW wird das
Ausschussmitglied eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der
Stadt Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat
und die Ausschüsse geltenden Verfahrensregeln auf den Integrationsrat analoge
Anwendung.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.