Betreff
Einführung und Verpflichtung eines Mitgliedes des Integrationsrates
Vorlage
045/25
Art
Einführung und Verpflichtung

Der Migrantenvertreter Herr Halil Cümen wird von dem Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Die Migrantenvertreterin Frau Selina Ata ist am 07.10.2024 aus dem Integrationsrat ausgeschieden.

 

Die Bürgermeisterin hat in Ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger Herrn Halil Cümen, aus der Liste „Wir für Eschweiler“ festgestellt.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW wird das Ausschussmitglied eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Eschweiler besondere Regelungen ge­troffen werden, finden die für den Rat und die Ausschüsse geltenden Verfahrensregeln auf den Integrationsrat analoge Anwendung.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.