Betreff
11. Änderung des Bebauungsplans 12 - Sportzentrum Jahnstraße -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
018/25
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.                     Die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplans 12 - Sportzentrum Jahnstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dar­gestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Im April 2022 wurde der Wiederaufbauplan (WAP) durch das Ministerium für Heimat, kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Der Abriss und Wiederaufbau des durch die Flut stark beschädigten Sportzentrums Jahnstraße (Hallenbad, Turnhalle und Ne­benflächen) ist am 18.05.2022 im Rat der Stadt Eschweiler beschlossen worden (vgl. 179/22).

 

Oberstes Ziel des Wiederaufbaus des Sportzentrums Jahnstraße war es, dass die Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere des Schulschwimmunterrichts sowie des Schulsportunterrichts, in der Sporthalle Jahnstraße möglichst zeitnah herbeigeführt werden kann.

 

Im Rahmen von fünf Workshops wurden die Anforderungen und Wünsche der Nutzer*innen (Ver­eine), der Stadtverwaltung und der politischen Vertreter*innen intensiv und engagiert diskutiert. Daraufhin sind verschiedene Varianten und daraus ein endgültiges Raumprogramm entwickelt worden. Das Raumprogramm für die Sport- und Schwimmhalle wurde in der Ratssitzung am 27.09.2023 beschlossen (vgl. VV 294/23).

 

Mit Genehmigung des Raumprogramms wurde ein einphasiger Architekturwettbewerb gemäß RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. Die Veröffentlichung der Auslo­bung des Architekturwettbewerbs zum Bauvorhaben „Wiederaufbau des Sportzentrums Jahn­straße“ wurde am 22.02.2024 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen (vgl. VV 030/24). Im Anschluss wurde der Wettbewerb durchgeführt, so dass die Preisgerichtssitzung zum Architekturwettbewerb am 19.12.2024 stattfinden konnte. Die Ergebnisse des Wettbewerbs „Sportzentrum Jahnstraße“ werden am 13.02.2025 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt (vgl. VV 026/25). Die Ergebnisse wurden dem Rat bereits am 05.02. vorgestellt. Am 18.03. werden die Ergebnisse ebenfalls dem Sportausschuss vorgestellt.

 

Um im Wettbewerb, wie auch anschließend in der Planungs- und auch Bauphase, das Projekt zügig vorantreiben zu können, wurde ein Generalplaner gefordert. Da neben der Sport- und Schwimm­halle auch der der öffentliche Raum inkl. Verkehrsführung überplant werden musste, wurde in die Generalplanung auch die Planung der Außen- und Freiflächen sowie die Verkehrsplanung einbe­zogen.

 

Aufgrund der Neudimensionierung des Gebäudekomplexes und der notwendigen Neuaufteilung der Außenflächen sowie des öffentlichen Raums mit den Verkehrsflächen ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, welches Planungsrecht für das neu geplante Sportzentrum Jahnstraße schafft.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplans 12 - Sportzentrum Jahnstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dar­gestellten Geltungsbereich zu beschließen.


Die Kosten für Gutachten werden im Rahmen des Wiederaufbauplans refinanziert. Für den Abbruch sowie die Planung und Errichtung des Neubaus inkl. der Außenanlagen und des Verkehrsraums sind im genehmigten Wiederaufbauplan Mittel in Höhe von 50,75 Mio. € vorgesehen.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Baudezernat.