Die als Anlage 1 beigefügte 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.
Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 21.10.2024 für den
Gebührenhaushalt Entwässerung und Abwasserbeseitigung für die Stadt Eschweiler
für das Haushaltsjahr 2025 (Anlage 2) zugrunde.
Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 7. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation 2025 wurden die Kosten und Erträge unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen 2024/2025 ermittelt. Ausweislich
dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 21.10.2024 ergeben sich
ab dem 01.01.2025 folgende Gebührensätze
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Benutzungsgebühr |
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2024 |
2025 |
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1. |
Schmutzwassergebühr |
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je cbm |
3,18 |
3,13 |
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2. |
Niederschlagswassergebühr |
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je qm |
1,29 |
1,34 |
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere
aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2025 wie vorstehend
angegeben, festzusetzen.
Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 – Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.
Keine Auswirkungen