Betreff
8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017
Vorlage
409/24
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 21.10.2024 für den Gebührenhaushalt Entwässerung und Abwasserbeseitigung für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2025 (Anlage 2) zugrunde.

 

 

 


Die Gebührensätze für Abwasser sind in der 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2025 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen 2024/2025 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 21.10.2024 ergeben sich ab dem 01.01.2025 folgende Gebührensätze

 

 

 

 

Benutzungsgebühr
jährlich in Euro

2024

2025

1.

Schmutzwassergebühr

 

je cbm

3,18

3,13

2.

Niederschlagswassergebühr

 

je qm

1,29

1,34

 

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 3 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2025 wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 

 


Die Abwassergebühren werden bei Sachkonto 43211100 – Abwasserbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte- im Produkt 11 538 0201 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- verbucht.

 


Keine Auswirkungen