Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Der Abriss und Wiederaufbau der durch die Flut stark
beschädigten Willi-Fährmann-Schule ist am 14.06.2022 im Rat der Stadt
Eschweiler beschlossen worden.
Zum Zwecke der Neuplanung im Rahmen des zukunftsfähigen Wiederaufbaus hat die Stadt Eschweiler im Jahr 2022 in enger Zusammenarbeit mit der Schule ein gebäudetechnisch wie pädagogisch auf die Bedürfnisse der Förderschule zugeschnittenes Raumprogramm entwickelt, welches im Rat der Stadt am 14.06.2023 beschlossen wurde. Auf Basis dieses Raumprogramms beschloss der Rat der Stadt Eschweiler im September 2023 die Durchführung eines RPW-konformen Architekturwettbewerbs zur Findung des zukunftsweisenden architektonischen Konzepts.
Der Wettbewerb wurde als kombinierter Wettbewerb von Objektplanung / Architektur und Landschafts- und Freianlagenarchitektur am 11.12.2023 bekannt gemacht. Das Einführungskolloquium mit Ortsbesichtigung fand am 12. März 2024 statt.
Nach Auslosung der Teilnehmer wurden insgesamt 15 Büros zum Wettbewerb zugelassen. Von diesen 15 zugelassenen Büros haben 14 Büros einen zu wertenden Entwurf eingereicht. Die Entwürfe gingen in einem anonymisierten Verfahren ein und wurden auch anonymisiert (Vergabe sog. „Tarnnummern“) diskutiert. Die Namen der Büros wurden den Wettbewerbsbeteiligten erst nach Abschluss der Prämierung am Preisgerichtstag bekannt.
Die abschließende Preisgerichtssitzung fand am 03. Juli 2024 unter Vorsitz des Fachpreisrichters Prof. Rolf Westerheide statt. Das Preisgericht setzte sich zusammen aus dem aus externen Experten (Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur) besetzten Fachpreisgericht sowie aus dem aus Verwaltung und Politik besetzten Sachpreisgericht.
Die Vorprüfung der eingereichten Entwürfe wurde durch die Verwaltung sowie dem mit der Wettbewerbsdurchführung beauftragten Büro „post welters + partner mbB
Architektur & Stadtplanung BDA/SRL“ in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen, insbesondere Vertreterinnen und Vertretern der Schule, durchgeführt. Infolge der Vorprüfung bestanden keine Beanstandungen und alle Entwürfe konnten diskutiert werden. Die Mitglieder der Vorprüfung sowie die Sachverständigen, damit auch die Vertreterinnen und Vertreter der Schule, nahmen beratend an der Preisgerichtssitzung teil. Insbesondere wurde so sichergestellt, dass die pädagogischen Anforderungen und Belange der Schule ebenso jederzeit Berücksichtigung fanden wie die Prüfung der baulichen Realisierbarkeit der eingereichten Entwürfe. Die jeweiligen Entwurfsbüros hingegen nahmen zur Wahrung der Anonymität nicht teil.
Die Entwürfe wurden in mehreren sog. „Rundgängen“ anhand der eingereichten Planunterlagen sowie des Entwurfsmodells diskutiert:
1. Informationsrundgang zur Vorstellung der Entwurfskonzepte durch die Vorprüfung
2. Diskussion wichtiger Beurteilungskriterien
3. 1. Auswahlrundgang (hier schieden 4 Entwürfe einstimmig aus)
4. 2. Auswahlrundgang (hier schieden 5 Entwürfe mehrheitlich aus)
5. schriftliche Bewertung der nach dem 2. Rundgang verbleibenden Entwürfe
6. Bestimmung der Rangfolge der verbleibenden 5 Entwürfe
7. Bestimmung der Prämierung der eingereichten Entwürfe
Das Preisgericht entschied sich dazu, anstelle eines zweiten Platzes einen weiteren dritten Platz zu vergeben.
Das stimmberechtige Preisgericht hat folglich unter Würdigung der artikulierten Einschätzungen der stellvertretenden Preisgerichtsmitglieder, der Vorprüfungsmitglieder sowie der Sachverständigen, insbesondere der Vertreterinnen und Vertreter der Schule, folgende Preise vergeben:
1. Preis: Arbeit 9005 – MoRe Architekten PartGmbB gemeinsam mit Hunck+Lorenz Freiraumplanung Partnerschaft mbB (Benennung der Büros erst nach abgeschlossener Prämierung), Preisgeld: 52.000 €
3. Preis: Arbeit 9007 – Kastner Pichler Schorn Architekten PartGmbB mit STERN LANDSCHAFTEN BDLA (Benennung der Büros erst nach abgeschlossener Prämierung), Preisgeld: 26.000 €
3. Preis: Arbeit 9010 – hks architekten BDA mit KRAFT.RAUM Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung (Benennung der Büros erst nach abgeschlossener Prämierung), Preisgeld: 26.000 €
Zudem erhielten zwei Entwürfe eine Anerkennung (Preisgeld jeweils 13.000 €)
Arbeit 9003 – h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten GmbH mit mesh landschaftsarchitekten Prominbski Nakamura, Prominski PartGmbB (Benennung des Büros erst nach abgeschlossener Prämierung)
Arbeit 9006 – dreibund architekten ballerstedt, helms, koblank BDA PartGmbB mit FREIRAUMKONZEPT Blanik + Schiewer PartGmbB (Benennung des Büros erst nach abgeschlossener Prämierung)
Das Preisgericht begründete die Vergabe des 1. Preises wie folgt:
„Die Gebäudeidee sieht vor, die Anforderungen an eine zeitgemäße Pädagogik architektonisch von innen nach außen umzusetzen. Das Thema einer gemeinsamen Mitte beginnt im Zentrum des Gebäudes mit der Aula und der Treppenskulptur und setzt sich in den Lernclustern im Obergeschoss jeweils um einen grünen Innenhof fort. Städtebaulich und Freiraumplanerisch stellt der Entwurf einen sehr wertvollen Beitrag im Wettbewerbsverfahren dar. Der Vorplatz an der Martin-Luther-Straße schafft einen Ort des Ankommens und einen angemessenen offenen und einladenden Raum. Der Gebäudekörper gibt durch seine Lage im Raum einen großen, nach Süden ausgerichteten Außenraum frei, welcher die geforderten Freiraumnutzungen in Größe und Funktion bespielen lässt. Das Gebäude ist als Holz-Skelettbau konzipiert, der in der äußeren Erscheinung und in der Innenraumqualität eine besonders gute Antwort zur gestellten Aufgabe leistet. Lage und Konstruktion berücksichtigen die Anforderungen an den Hochwasserschutz. In Summe stellt der Entwurf hinsichtlich seiner städtebaulichen und freiraumplanerischen Darbietung in Kombination mit der Architektur einen sehr gelungenen Beitrag dar, der Form und Funktion gut miteinander harmoniert. Durch sein geringes Maß an Versiegelung und seinen hohen Grünanteil wird er den Anforderungen gerecht. Die Integration in die Umgebung und die qualitätvolle Umsetzung des pädagogischen Konzeptes lassen ein gut funktionierendes und schönes neues Schulgebäude erwarten.“
Die weiteren Begründungen sowie Auszüge aus den eingereichten Planunterlagen der prämierten Entwürfe können den Anlagen (Entwurfsvorstellungen) entnommen werden.
Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung wurde der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz am 05.07.2024 vorgestellt, in der die mit Preisen prämierten Büros ihre Entwürfe vorstellen konnten. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wird eine Online-Ausstellung aller Entwürfe sowie eine Vor-Ort-Ausstellung der prämierten Entwürfe im Foyer des Rathauses vorbereitet.
Das weitere Vorgehen sieht die Fortführung des Verhandlungsverfahrens und die sich anschließende Beauftragung gem. § 14 VgV unter Zugrundelegung des Preisgerichtsergebnisses vor. Zunächst erfolgt die Verhandlung vergaberechtskonform ausschließlich mit dem 1. Preissieger. Sofern eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden in der Folge alle Preisträger (1. Preis sowie 3. Preise) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
In der Wertung im Zuge des Verhandlungsverfahrens beeinflusst das Ergebnis der Preisgerichtssitzung RPW-konform 50 % der Gesamtpunktzahl (max. 150 von insgesamt 300 Punkten). Der 1. Preis erhält hierbei 150 von 150 Punkten des Wertungskriteriums „Wettbewerbsergebnis“, die 3. Preise erhalten jeweils 50 von 150 Punkten dieses Wertungskriteriums.
Hinzu treten die Kriterien „Arbeitsweise und Projektentwicklung“, „fachliche Qualifikation“, „Honorarforderung“, Baukosten“ und „Umgang mit den Empfehlungen des Preisgerichts“. Diese Kriterien machen in Summe weitere 150 Punkte von insgesamt 300 Punkten aus.
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens obliegt der Wiederaufbaugesellschaft, die nach Abschluss des Wettbewerbs die Federführung des Projektes übernehmen und auch die entsprechenden Aufträge eigenständig abschließen wird. Sie wird sich hierzu aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch der noch begrenzten eigenen Personalressource der Zuarbeit einer externen Kanzlei bedienen.
Parallel dazu wird der Abbruch des Bestandsgebäudes weiter vorbereitet. Der aktuelle Entwurf einer Zeitplanung sieht einen Beginn der „sichtbaren“ Abbrucharbeiten im Sommer 2025 vor.
Für den Abbruch sowie die Planung und Errichtung des Neubaus
sind im genehmigten Wiederaufbauplan Mittel in Höhe von 20 Mio. € vorgesehen.
Nach aktuellem Planungsstand (Vorentwurfsstand des Wettbewerbs sowie Vorplanung
der Abbruchmaßnahme) ist keine Aktualisierung des Projektbudgets notwendig. Die
Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens bleiben zur weiteren Bewertung der
Auskömmlichkeit des Budgets abzuwarten
- keine -
