Betreff
Umsetzung des Rahmenkonzepts zur Qualitätsentwicklung in den offenen Ganztagsgrundschulen- Antwort des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
Vorlage
150/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Verwaltungsvorlage232/22 hat der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 21.06.2022 das Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Eschweiler gemeinsam mit folgendem Resolutionsvorschlag einstimmig beschlossen:

 

Die Stadt Eschweiler bittet die Landesregierung NRW im Rahmen eines Landesausführungsgesetzes zum Ganztagsförderungsgesetz- auch bereits im Vorfeld des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/2027- qualitative Mindeststandards zu fördern. Zudem bietet sich die Stadt Eschweiler mit ihrem Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in den Offenen Ganztagsschulen der Landesregierung an, als Pilotkommune mit entsprechender Landesförderung zu fungieren. Die mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts verbundenen Mehrkosten sollen durch eine Förderung so gedeckt sein, dass die Umsetzung für die Kommune kostenneutral wäre. Von den evaluierten Erfahrungen der Stadt Eschweiler können dabei viele andere Kommunen in NRW im Vorgriff einer gelingenden Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetztes profitieren.

 

Mit Schreiben vom 05.09.2022 wurde das Rahmenkonzept seitens der Verwaltung, mit der Bitte um Unterstützung als Pilotkommune fungieren zu dürfen, an diverse Gremien im Land NRW versandt. Mangels Rückmeldung wurden sowohl das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW als auch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW im Februar 2023 erneut erinnert. Am 03.04.2023 erhielt die Bürgermeisterin sodann beigefügtes Antwortschreiben mit der Rückmeldung, dass es leider nicht möglich sei als Pilotkommune fungieren zu dürfen und das Rahmenkonzept finanziell zu fördern.

 

 Es ist somit weiterhin festzuhalten, dass das erstellte Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Eschweiler ohne jegliche finanzielle Unterstützung nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

 


Auf die Ausführungen in Verwaltungsvorlage 232/22 wird verwiesen.

 


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