Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses
Vorlage
148/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:

 

-          Frau Nicole Schiffer

-          Herr Andreas Kurth

-          Frau Lara Klauck

 

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführung jeweils zu amtieren hat

 


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.

 

Bevor der Schul- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.

 

Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer*innen zu bestellen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Schriftführern ist § 58 Abs. 7 GO NRW

 


Keine

 


Keine