Zu Schriftführern
für die Sitzungen des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses werden bis
auf Widerruf bestellt:
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Frau
Nicole Schiffer
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Herr
Andreas Kurth
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Frau
Lara Klauck
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführung jeweils zu amtieren hat
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem
Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der
Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Schul- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung in die
weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks
Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer*innen
zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Schriftführern ist § 58 Abs.
7 GO NRW
Keine
Keine