Betreff
Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Vorlage
144/23
Aktenzeichen
511
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der beiliegenden Bewerberliste (Anlage 2) für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 zu.

 


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie auch die Schöffinnen/Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Die derzeitige Wahlperiode läuft am 31.12.2023 aus.

 

Unter einer Jugendschöffin/ einem Jugendschöffen versteht man eine ehrenamtliche Richterin/ einen ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die/ der ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie eine Berufsrichterin/ ein Berufsrichter bekleidet. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, die während der Hauptverhandlung den Vorsitz innehaben, entscheiden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen über die Anklage und sie wirken sowohl an dem Urteil mit als auch an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung.

Daraus folgt, dass die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die gleiche Verantwortung für die Entscheidungen tragen wie die Berufsrichter/ Berufsrichterinnen, ob dem Angeklagten die Tat in der Beweisaufnahme ohne vernünftigen Zweifel nachgewiesen wurde, welche Sanktion (im Jugendstrafrecht am Erziehungsgedanken ausgerichtet) angemessen erscheint, ob ein Heranwachsender als Jugendlicher oder als Erwachsener zu beurteilen ist.

 

Zur Vorbereitung der Wahl der Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 übersandte der Präsident des Landgerichts Aachen mit Schreiben vom 13.12.2022 auf Veranlassung des Justizministeriums, Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration und Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes NRW, eine Übersicht über die Verteilung der Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen auf die Jugendhilfeausschüsse der einzelnen Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk Aachen.

 

In diesem Schreiben teilte der Präsident des Landgerichtes Aachen mit, dass für die kommende Amtsperiode für den Bereich des Stadtjugendamtes Eschweiler 25 Frauen und 25 Männer (mindestens doppelte Anzahl der benötigten Personen), in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt nun - auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen - diese Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Eschweiler die Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen für das Jugendschöffengericht Eschweiler und die Jugendkammer des Landgerichtes Aachen wählt.

 

Die vorgeschlagenen Personen müssen die Kriterien gemäß Anlage erfüllen und sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (vgl. § 35 Abs. 2 S. 2 Jugendgerichtsgesetz).

 

Gemäß § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist für die Aufnahme in die Vorschlagslisten die Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (vgl. § 36 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Mit Schreiben vom 13.12.2022 wurden die bisherigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf die bevorstehende Wahl aufmerksam gemacht und als Anlage wurde ein Bewerbungsbogen beigefügt. Zudem wurden auch die damals durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber angeschrieben.

Mit Schreiben vom 11.01.2023 wurden die Stadtratsfraktionen und der Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler mit der Bitte um Einreichung entsprechender Vorschläge angeschrieben. Parallel dazu wurde die örtliche Presse um entsprechende Veröffentlichung gebeten. Gleichfalls erfolgte eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler (Ausgabe Nr. 3 vom 24.01.2023) sowie auf der städtischen Homepage.

Am 01.02.2023 wurden zahlreiche gesellschaftliche Organisationen angeschrieben, verbunden mit der Bitte, Mitglieder und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Übernahme des Ehrenamtes zu sensibilisieren. 

Fortlaufend wurde über die Sozialen Medien (Facebook und Instagram) der Stadt Eschweiler auf die Jugendschöffenwahl aufmerksam gemacht.

Am 09.03.2023 hat der Richter am Landgericht Aachen Dr. Matthias Quarch an der VHS Eschweiler einen sehr informativen Vortrag über das Schöffenamt gehalten und die Voraussetzungen hierfür skizziert.

 

Darüber hinaus wurde am 25.03.2023 in der lokalen Presse ein ausführlicher Bericht mit der Überschrift „Hier ist Lebenserfahrung statt Jurastudium gefragt“ veröffentlicht.

 

Diese Öffentlichkeitsarbeit hat dazu beigetragen, dass Bewerbungen von interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingingen. Es liegen 29 Bewerbungen von Frauen und 25 Bewerbungen von Männern vor.

Das Gesamtergebnis der eingegangenen Bewerbungen ist in den Listen, die als Anlage 2 beigefügt sind, zusammengefasst und wird dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorschlagslisten sind nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss eine Woche lang im Jugendamt öffentlich aufzulegen.

Der Zeitpunkt der Auslegung, die bis zum 31.07.2023 abgeschlossen sein sollte, ist zuvor unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu geben.

Die Vorschlagslisten sind bis spätestens 15.08.2023 mit eventuellen Einsprüchen und mit einer Bescheinigung über die Bekanntmachung und Auflegung dem Amtsgericht Eschweiler in elektronischer Form zu übersenden.

 

Das weitere Verfahren – Wahl der Jugendhaupt und -ersatzschöffen im Herbst 2023 - geht dann in die Zuständigkeit des Amtsgerichtes über.