Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der beiliegenden Bewerberliste (Anlage 2) für die
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
zu.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen sowie auch die Schöffinnen/Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis
2028 gesucht. Die derzeitige Wahlperiode läuft am 31.12.2023 aus.
Unter einer Jugendschöffin/ einem Jugendschöffen versteht man eine
ehrenamtliche Richterin/ einen ehrenamtlichen Richter in der
Strafgerichtsbarkeit, die/ der ohne über eine juristische Ausbildung zu
verfügen, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit
gleichem Stimmrecht wie eine Berufsrichterin/ ein Berufsrichter bekleidet.
Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, die während der
Hauptverhandlung den Vorsitz innehaben, entscheiden die Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen über die Anklage und sie wirken sowohl an dem Urteil mit als
auch an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer
Hauptverhandlung.
Daraus folgt, dass die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die gleiche
Verantwortung für die Entscheidungen tragen wie die Berufsrichter/
Berufsrichterinnen, ob dem Angeklagten die Tat in der Beweisaufnahme ohne
vernünftigen Zweifel nachgewiesen wurde, welche Sanktion (im Jugendstrafrecht
am Erziehungsgedanken ausgerichtet) angemessen erscheint, ob ein
Heranwachsender als Jugendlicher oder als Erwachsener zu beurteilen ist.
Zur Vorbereitung der Wahl der Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen für
die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 übersandte der Präsident des Landgerichts
Aachen mit Schreiben vom 13.12.2022 auf Veranlassung des Justizministeriums,
Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration
und Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes NRW, eine Übersicht über die
Verteilung der Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen auf die
Jugendhilfeausschüsse der einzelnen Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk
Aachen.
In diesem Schreiben teilte der Präsident des Landgerichtes Aachen mit,
dass für die kommende Amtsperiode für den Bereich des Stadtjugendamtes
Eschweiler 25 Frauen und 25 Männer (mindestens doppelte Anzahl der benötigten
Personen), in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.
Der Jugendhilfeausschuss stellt nun - auf der Grundlage der eingegangenen
Bewerbungen - diese Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss
beim Amtsgericht Eschweiler die Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen für das
Jugendschöffengericht Eschweiler und die Jugendkammer des Landgerichtes Aachen
wählt.
Die vorgeschlagenen Personen müssen die Kriterien gemäß Anlage erfüllen
und sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (vgl.
§ 35 Abs. 2 S. 2 Jugendgerichtsgesetz).
Gemäß § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist für die Aufnahme in die
Vorschlagslisten die Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht,
Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss
Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift
und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (vgl. § 36 Abs. 2 S. 1
Gerichtsverfassungsgesetz).
Mit Schreiben vom 13.12.2022 wurden die bisherigen Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen auf die bevorstehende Wahl aufmerksam gemacht und als Anlage
wurde ein Bewerbungsbogen beigefügt. Zudem wurden auch die damals durch den
Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber angeschrieben.
Mit Schreiben vom 11.01.2023 wurden die Stadtratsfraktionen und der
Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler mit der Bitte um Einreichung
entsprechender Vorschläge angeschrieben. Parallel dazu wurde die örtliche
Presse um entsprechende Veröffentlichung gebeten. Gleichfalls erfolgte eine Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Eschweiler (Ausgabe Nr. 3 vom 24.01.2023) sowie auf der
städtischen Homepage.
Am 01.02.2023 wurden zahlreiche gesellschaftliche Organisationen
angeschrieben, verbunden mit der Bitte, Mitglieder und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
für die Übernahme des Ehrenamtes zu sensibilisieren.
Fortlaufend wurde über die Sozialen Medien (Facebook und Instagram) der
Stadt Eschweiler auf die Jugendschöffenwahl aufmerksam gemacht.
Am 09.03.2023 hat der Richter am Landgericht Aachen Dr. Matthias Quarch
an der VHS Eschweiler einen sehr informativen Vortrag über das Schöffenamt
gehalten und die Voraussetzungen hierfür skizziert.
Darüber hinaus wurde am 25.03.2023 in der lokalen Presse ein
ausführlicher Bericht mit der Überschrift „Hier ist Lebenserfahrung statt
Jurastudium gefragt“ veröffentlicht.
Diese
Öffentlichkeitsarbeit hat dazu beigetragen, dass Bewerbungen von interessierten
Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingingen. Es liegen 29 Bewerbungen von Frauen
und 25 Bewerbungen von Männern vor.
Das Gesamtergebnis der eingegangenen Bewerbungen ist in den Listen, die
als Anlage 2 beigefügt sind, zusammengefasst und wird dem Jugendhilfeausschuss
zur Verfügung gestellt.
Die Vorschlagslisten sind nach der entsprechenden Beschlussfassung durch
den Jugendhilfeausschuss eine Woche lang im Jugendamt öffentlich aufzulegen.
Der Zeitpunkt der Auslegung, die bis zum 31.07.2023 abgeschlossen sein
sollte, ist zuvor unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit
öffentlich bekannt zu geben.
Die Vorschlagslisten sind bis spätestens 15.08.2023 mit eventuellen
Einsprüchen und mit einer Bescheinigung über die Bekanntmachung und Auflegung
dem Amtsgericht Eschweiler in elektronischer Form zu übersenden.
Das weitere Verfahren – Wahl der Jugendhaupt und -ersatzschöffen im
Herbst 2023 - geht dann in die Zuständigkeit des Amtsgerichtes über.