Betreff
Antrag der FDP Fraktion - Einberufung einer Arbeitsgruppe Digitalisierung des Rathauses
Vorlage
132/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

a)       Der Rat beschließt die Zuständigkeit für den Themenkomplex „Digitalisierung“ dem Haupt- und Finanz­ausschuss als vorberatendes Gremium zuzuweisen.

 

b)       Der Rat beauftragt die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Änderung der Zuständigkeitsordnung entsprechend a) zur Entscheidung vorzubereiten. Die Entscheidungskompetenz zum Themenkomplex „Digitalisierung“ verbleibt beim Rat der Stadt Eschweiler.

 

c)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, beginnend mit einem Sachstandsbericht, dem Rat und dem Haupt- und Finanzausschuss einen fortschreibenden halbjährlichen Bericht über die Digitalisierung der öffentlichen Stellen der Stadt Eschweiler vorzulegen. Die entsprechenden Berichte im Schulausschuss bleiben hiervon unberührt.

Der Bericht soll mindestens in die folgenden Bereiche unterteilt werden:

1)       Digitalisierung der Verwaltung

2)       Digitalisierung der Angebote an die Stadtgesellschaft

3)       Digitalisierung in den städtischen Schulen

 

d)       Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Format zur Fortentwicklung der politischen Beteiligung an der Schaffung von digitalisierten Angeboten an die Stadtgesellschaft zu erstellen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 


Mit Antrag vom 24.02.2023 hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt, eine Arbeitsgruppe zur Digitalisierung des Rathauses einzuberufen.

Ziel des Antrags soll es sein, eine dauerhafte politische Plattform für zukünftige Modernisierungsvorschläge bezüglich der Digitalisierung an das entsprechende Verwaltungspersonal zu richten und zu diskutieren.

Weiter wird in dem vorgenannten Antrag ausgeführt, dass mit einer solchen Gesprächsplattform den politischen Fraktionen die Möglichkeit gegeben wird, dass zukünftig Ideen und Vorschläge sowie Reaktionen aus der Eschweiler Bevölkerung weitergeleitet werden und so eine interaktivere Gestaltung des „digitalen Rathauses“ ermöglicht wird. Weiterentwicklungsvorschläge müssten demnach nicht mehr als separater Antrag an den Stadtrat gerichtet werden, sondern könnten stattdessen in einer Sitzung der einzurichtenden politischen Plattform vorgetragen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass das Thema „Digitalisierung“ bisher nicht einem bestimmten politischen Ausschuss zugeordnet wurde. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Thema Schuldigitalisierung, über das in regelmäßigen Abständen im Schulausschuss berichtet wird.

 

Bei dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung handelt es sich entsprechend des § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), im Rahmen der Fortentwicklung der Stadtverwaltung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und ist dem Grunde nach der Bürgermeisterin vorbehalten. Das heißt, die Organisation, wie Aufgaben in der Verwaltung bearbeitet werden, liegt im Zuständigkeitsbereich der Hauptverwaltungsbeamtin.

 

Die Entscheidung über die Schaffung von digitalen Angeboten für die Stadtgesellschaft (Bürger*Innen, Unternehmen, Nutzer*Innen von Einrichtungen, Tourist*Innen, etc.) also die Digitalisierung der Stadt, obliegt dem Rat der Stadt Eschweiler. Hierbei sind, entsprechend des politischen Willens des Rates, durch die Verwaltung Angebote an die Stadtgesellschaft im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu entwickeln. Entsprechende politische Anträge sind zwingend an den Rat zu richten. Alternativ kann ein Ausschuss zur Beratung vorgeschaltet werden. 

 

Um im Weiteren eine entsprechende Vorgehensweise entwickeln zu lassen, wird seitens der Verwaltung folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

a)       Die Zuständigkeit für den Themenkomplex „Digitalisierung“ ist dem Haupt- und Finanzausschuss als vorberatendes Gremium zuzuweisen sowie die Verwaltung ist zu beauftragen, zur nächsten Ratssitzung eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung zur Entscheidung vorzubereiten. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Rat der Stadt Eschweiler.

 

b)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, beginnend mit einem Sachstandsbericht, dem Rat und dem Haupt- und Finanzausschuss einen fortschreibenden halbjährlichen Bericht über die Digitalisierung der öffentlichen Stellen der Stadt Eschweiler vorzulegen. Die entsprechenden Berichte im Schulausschuss bleiben hiervon unberührt.

Der Bericht wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und soll mindestens in die folgenden Bereiche unterteilt werden:

1.       Digitalisierung der Verwaltung

2.       Digitalisierung der Angebote an die Stadtgesellschaft

3.       Digitalisierung in den städtischen Schulen

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, ein Format zur Fortentwicklung der politischen Beteiligung an der Schaffung von digitalisierten Angeboten an die Stadtgesellschaft zu erstellen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Hinweis:

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW bei der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse (vgl. § 58 Abs.1 Satz 1 GO NRW) kein Stimmrecht.

 


keine 

 


keine