Die als Anlage 1 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für die
Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der
Stadt Eschweiler ab 01.08.2023“ wird beschlossen. Die Änderungen haben keine
finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
Am 18.03.2020 hat der Rat der Stadt Eschweiler die letzte Änderung zur
aktuell gültigen „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum
offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler“
(im Folgenden OGS-Satzung) beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat am 25.08.2022 ein „Rahmenkonzept zur
Qualitätsentwicklung in den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Eschweiler“
beschlossen (siehe VV 232/22). Unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzipes
steht die Umsetzung dieses Konzeptes ausdrücklich unter dem Vorbehalt der
Refinanzierung durch den Bund bzw. durch das Land NRW. Jedoch bedingen die im
Rahmenkonzept enthaltenen Regelungen unter anderem auch, dass in Teilen der
OGS-Satzung redaktionelle Änderungen vorgenommen werden müssen. Diese haben
jedoch keine finanziellen Auswirkungen.
Diese Änderungen schlagen sich überwiegend in den organisatorischen
Dingen, die in § 3 geregelt sind, nieder. So wurden hier an den Uhrzeiten
prinzipiell keine Änderungen vorgenommen. Dennoch wurden die Regelungen des
Rahmenkonzeptes hier wortwörtlich übernommen, um keine Missverständnisse
entstehen zu lassen.
Außerdem wurden die notwendigen Änderungen in der Elternbeitragssatzung
der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege (EBS) ebenfalls eingearbeitet.
Beispielsweise konnte während der Corona-Pandemie trotz Ausfall
der Betreuungsformen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung die Pflicht
zur Zahlung des Elternbeitrags nicht durch das Fachamt ausgesetzt werden.
Gem. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat der
Gemeinde über „den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen“. Da dies nicht für alle Eltern anhand
der derzeitigen Elternbeitragssatzung auf Anhieb klar zu erkennen war, soll in
§ 6 Abs. 3 die „Pandemie“ in die Negativliste aufgenommen werden.
Darüber hinaus wurden an einigen Stellen redaktionelle Änderungen
vorgenommen.
Alle Änderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich.
Es wird vorgeschlagen, die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler ab 01.08.2023 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler ergeben sich nicht.
Die Umsetzung der
Benutzungs- und Gebührensatzung erfolgt über vorhandenes Personal bei der
Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung/Kindergartenangelegenheiten des
Jugendamtes der Stadt Eschweiler.