Betreff
Änderung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler"
Vorlage
126/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler ab 01.08.2023“ wird beschlossen. Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.

 


Am 18.03.2020 hat der Rat der Stadt Eschweiler die letzte Änderung zur aktuell gültigen „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler“ (im Folgenden OGS-Satzung) beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat am 25.08.2022 ein „Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Eschweiler“ beschlossen (siehe VV 232/22). Unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzipes steht die Umsetzung dieses Konzeptes ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Refinanzierung durch den Bund bzw. durch das Land NRW. Jedoch bedingen die im Rahmenkonzept enthaltenen Regelungen unter anderem auch, dass in Teilen der OGS-Satzung redaktionelle Änderungen vorgenommen werden müssen. Diese haben jedoch keine finanziellen Auswirkungen.

 

Diese Änderungen schlagen sich überwiegend in den organisatorischen Dingen, die in § 3 geregelt sind, nieder. So wurden hier an den Uhrzeiten prinzipiell keine Änderungen vorgenommen. Dennoch wurden die Regelungen des Rahmenkonzeptes hier wortwörtlich übernommen, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen.

 

Außerdem wurden die notwendigen Änderungen in der Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (EBS) ebenfalls eingearbeitet.

 

Beispielsweise konnte während der Corona-Pandemie trotz Ausfall der Betreuungsformen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrags nicht durch das Fachamt ausgesetzt werden.

Gem. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat der Gemeinde über „den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen“. Da dies nicht für alle Eltern anhand der derzeitigen Elternbeitragssatzung auf Anhieb klar zu erkennen war, soll in § 6 Abs. 3 die „Pandemie“ in die Negativliste aufgenommen werden.

 

 

Darüber hinaus wurden an einigen Stellen redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Alle Änderungen sind aus der beigefügten Synopse ersichtlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen in der Stadt Eschweiler ab 01.08.2023 zu beschließen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler ergeben sich nicht.

 


 

Die Umsetzung der Benutzungs- und Gebührensatzung erfolgt über vorhandenes Personal bei der Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung/Kindergartenangelegenheiten des Jugendamtes der Stadt Eschweiler.