Betreff
Stärkungspakt NRW;
hier: Aktueller Sachstand zur Umsetzung
Vorlage
121/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Land NRW hat in Folge des russischen Angriffskrieges im vergangenen Jahr und damit einhergehend den Preissteigerungen in sämtlichen Lebensbereichen im Januar 2023 das Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ initiiert.

Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen – also Gemeinden, Städten und den Kreisen – insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern. Finanzielle Unterstützung gibt es für die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Mittel können im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder auch Honorarausgaben für Fachkräfte handeln.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Träger und Vereine, die durch ihre Arbeit den sozialen Zusammenhalt fördern bzw. die soziale Infrastruktur stärken. 

 

Auf Grundlage der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt bzw. Kreis und der Mindestsicherungsquote zum Stand 31.12.2021 wurden den Kommunen entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt.

 

Die Stadt Eschweiler hat aus diesem Unterstützungsprogramm einen Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro erhalten. Die erhaltenen Mittel müssen im Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 eingesetzt werden. Gegenüber dem Land NRW ist ein entsprechender Verwendungsnachweis zu führen, der zu den Stichtagen 30.06.2023, 30.09.2023 und 31.12.2023 entsprechend zu übermitteln ist.

 

Die Verwaltung sieht vor, die Gelder aus dem Stärkungspakt zu einem Teil für eigene kommunale Projekte einzusetzen und zum anderen die freien Träger und Vereine in Eschweiler mit den Mitteln zu unterstützen. Hierzu wurde auf der städtischen Homepage der entsprechende Erfassungsbogen veröffentlicht.

Zusätzlich wurde die örtliche Presse in Form einer Pressemitteilung über den Stärkungspakt informiert.

 

Träger und Vereine haben bis zum 30.04.2023 Zeit, Ihre Bedarfe bei der Verwaltung anzumelden, die anschließend die Prüfung und Auszahlung vornimmt.

 


Der Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro wurde auf dem Sachkonto 41410000 – Produkt 50000000 vereinnahmt.

 


Keine personellen Auswirkungen.