Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 ist unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am
09.01.2023 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW von der Stadtkämmerin aufgestellt und am
09.01.2023 von der Bürgermeisterin bestätigt.
Nach Einbringung des Haushaltsentwurfes 2023 im Stadtrat am 26.01.2023
fanden im Integrationsrat am 22.02.2023 und im Jugendhilfeausschuss am
08.03.2023 bereits entsprechende Haushaltsberatungen statt.
Der Haushaltsplanentwurf 2023 ist sowohl im Ergebnis- als auch im
Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen, neueren Entwicklungen
und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Anpassungen sind dem
als Anlage beigefügten Veränderungsnachweis Teile A bis C (= Veränderungen der
Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023
daraus in Summe eine ergebniswirksame Veränderung in Höhe von insgesamt –
1.916.400 Euro. Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich dabei insbesondere
im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Bei der Vollzeitpflege führt insbesondere die Erhöhung der Pflegesätze
für Pflegekinder zum 01.01.2023 zu Mehraufwendungen von rd. 150.000 Euro. Im Bereich der Eingliederungshilfe war der
Ansatz an die stark steigenden Fallzahlen anzupassen. Darüber hinaus ist die an
die Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler
AöR – BKJ zu leistende Fehlbedarfsabdeckung an den jetzt vorliegenden
Wirtschaftsplan 2023 der BKJ anzupassen.
Mit Schreiben vom 27.01.2023 waren die Stadtratsfraktionen gebeten
worden, bis zum 02.03.2023 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2023 einzureichen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage beigefügten Änderungsvorschläge der
Stadtratsfraktionen CDU und BASIS zum Haushaltsentwurf 2023 vor. Die Vorschläge
sind im Veränderungsnachweis Teile E und F zusammengefasst.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen
Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie
der Beratungsergebnisse im Integrationsrat am 22.02.2023 und im
Jugendhilfeausschuss am 08.03.2023 (Teil D der beigefügten Anlage 1) wie folgt
dar:
Siehe Sachverhalt.
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