Betreff
Planung und Einrichtung einer städteregionalen Radverbindung zwischen Alsdorf und Eschweiler
Vorlage
060/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung an der Umsetzung der in der Arbeitsgruppe Regionale Radinfrastruktur initiierten Projekte, beginnend mit der von der StädteRegion Aachen vorgeschlagenen Achse Alsdorf – Eschweiler, aktiv mitzuwirken.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 Mittel für die Vorstudie zur Radverkehrsachse Alsdorf – Eschweiler haushaltsverträglich einzuplanen.


Ausgehend vom Beschluss des Stadtrates vom 03.12.2019 (Vorlage 309/19) über das Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) sind neben der Einrichtung von innerörtlichen Radrouten auch attraktive und leistungsfähige Radverkehrsachsen zum regionalen Umfeld zu entwickeln.

Die StädteRegion Aachen hat unter Beteiligung der zugehörigen Kommunen ein städteregionales Radverkehrsnetz erarbeitet, das die überregionalen Achsen um weitere wichtige regionale Verbindungen ergänzt. Es handelt sich um eine Zielnetzplanung, die sich nicht allein an den heute im Bestand möglichen Routenführungen orientiert, sondern kurze, direkte, möglichst steigungsarme und sichere Verbindungen zwischen den wichtigen regionalen Quellen und Zielen des Verkehrs herstellt. In Anlage 1 ist der auf Arbeitsebene zwischen der StädteRegion und der Stadt Eschweiler abgestimmte Netzplan dargestellt. An die Zielnetzplanung soll sich zeitnah der Start der Planungen zum Ausbau des Netzes anschließen, um damit schrittweise die beschriebenen Ziele zu erreichen. Im Rahmen der AG Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen, AG NEMORA, wird eine Absichtserklärung aller Baulastträger zum gemeinsamen Ausbau dieses Netzes vorbereitet.

 

Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes

Das Netz ist hierarchisch aufgebaut, um analog zum Straßen- und Bahnnetz die zukünftigen Bedürfnisse von Radfahrern für kürzere und weitere Entfernungen abdecken zu können. Die sogenannte Kategorie I entspricht den überregionalen Radverbindungen, die weitergehend auch in der Netzkonzeption des Rheinischen Reviers enthalten sind. Die Kategorie II enthält regionale und ausgewählte wichtige nahräumige Verbindungen. In Ergänzung dient das im ESKLIMO beschriebene Basisnetz für das Stadtgebiet Eschweilers die nahräumigen Verbindungen abzudecken und lokale Quellen und Ziele anzubinden. Die Planungen der StädteRegion sind damit die regionale Erweiterung des städtischen Radwegenetzes.

 

Vorhandenes Radwegenetz in Eschweiler

Im Stadtgebiet Eschweiler ist ein zusammenhängendes Radwegenetz für den Alltags- und Freizeitverkehr mit einer wegweisenden Beschilderung bereits ausgewiesen; integriert sind das landesweite Radverkehrsnetz NRW für den Alltagsverkehr und das NRW-weite Knotenpunktsystem für den touristischen Radverkehr (Anlage 2). Dieses Netz wurde seit 1998 überwiegend auf der bestehenden Wegeinfrastruktur aufgebaut. Weiterhin gibt es auch außerhalb dieses Netzes gut ausgebaute Radwegeverbindungen, die ein sicheres Radfahren im Alltags-und Freizeitverkehr ermöglichen. Wie in der Mobilitätsanalyse des ESKLIMO festgestellt, werden die Belange der Alltagsverkehre (Beruf, Schule, Einkaufen, Freizeitaktivität) für das Stadtgebiet Eschweilers jedoch in vielen Verbindungen noch nicht mit einer wünschenswerten Qualität abgedeckt. Aus dem ESKLIMO wurde abgeleitet, dass für den Bereich Mobilität der Radverkehr das höchste Potenzial für eine Verkehrswende hin zu den umweltschonenden Verkehrsmitteln aufweist.

Entsprechend wurde auf dem kommunalen Straßennetz aufbauend mehrere Fahrradstraßen geplant, die nunmehr Zug um Zug realisiert werden sollen. Darüber hinaus konnten auch zahlreiche „kleinere“, verkehrsverbessernde Maßnahmen, etwa Einrichtungen für den ruhenden Verkehr und Anpassungen der Radwegebenutzungspflicht umgesetzt werden. 

 

Ausbau- und Qualitätsstandards

Mit dem Auf- und Ausbau des Radverkehrsnetzes soll der Radverkehrsanteil sowohl in der Stadt Eschweiler als auch in der StädteRegion wesentlich erhöht werden; durch das Attraktiveren der Radverkehrsinfrastruktur soll eine Verlagerung bei der Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) zu Gunsten des Radverkehrs erfolgen, was im Umkehrschluss die Anzahl der Kfz-Fahrten reduzieren helfen soll. Die Planung kann sich daher auch nicht an vorhandenen Radverkehrsmengen orientieren, da sie eine Angebotsplanung zur Aktivierung bisher nicht erschlossener Potentiale darstellt. Ziel ist eine Radinfrastruktur für viele mögliche Nutzergruppen, die über den Aspekt der Verkehrssicherheit ein Angebot darstellt, das beim Fahren ein gutes und sicheres Gefühl bietet in Verbindung mit direkten und schnellen Verbindungen.

Die Verbindungen des regionalen Netzes sollen daher hohe Ausbau- und Qualitätsstandards erfüllen. In dem Regelwerk „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind Kriterien formuliert, die auch für das städteregionale Radverkehrsnetz Anwendung finden sollen. Diese Hinweise finden bei der weiteren Planung Berücksichtigung. Radschnellverbindungen kommen wegen der höheren Herstellungskosten in der Regel ab etwa 2.000 Radfahrern/Tag im Querschnitt zum Einsatz. Für die übrigen Verbindungen sind Radvorrangrouten vorgesehen. Wesentliche Merkmale dieser beiden Ausbaustandards sind kurze Reisezeiten, weitgehende Vermeidung von Konflikten mit Fußgängern und dem Kfz-Verkehr, gute Befahrbarkeit auch mit Lastenrädern und Kinderanhängern und die Möglichkeit des Überholens. Bei geringen Radverkehrsmengen tritt die Bedeutung von Überholmöglichkeiten in den Hintergrund. Daher untersucht die StädteRegion zusammen mit den Kommunen für diesen Einsatzfall noch einen weiteren Ausbaustandard, der mit noch etwas geringeren Breiten auskommt, aber die Qualitätsziele in Bezug auf Reisezeiten und Komfort ebenfalls erfüllt.

Im Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier wurde eine Potentialabschätzung vorgenommen. Dabei haben sich für Eschweiler die Verbindungen nach Stolberg, Würselen, Alsdorf und Jülich potentiell geeignet für die Einstufung als Radschnellverbindung herausgestellt. Diese sind im Netzplan für das Rheinische Revier bisher noch als idealtypische Verbindungen (Luftlinie) dargestellt, da für die konkrete Trassenfindung ggf. noch Machbarkeitsstudien erforderlich sein können. Im Netzplan des städteregionalen Netzes (Anlage 1) wurden für diese Verbindungen zunächst schon konkrete Trassenführungen aufgenommen, die in der weiteren Planung weiter zu untersuchen sind.

Für die Einstufung der übrigen Verbindungen als Radvorrangroute oder ggf. als Route mit dem geringeren Standard bei geringen Radverkehrsmengen werden seitens der StädteRegion mit den Kommunen derzeit die Potentiale noch untersucht.

 

Maßnahmenplanung und Vorstudie für die Achse Alsdorf - Eschweiler

Der Ausbau des gesamten Netzes ist eine Aufgabe über einen längeren Zeitraum. Ziel ist dennoch, neben der großen mittelfristigen Lösung bereits kurzfristig spürbare Qualitätssteigerungen für ausgewählte, bedeutende Achsen zu erzielen. Dies soll mit einem Stufenkonzept erreicht werden, welches für einen nahen Zeithorizont bereits einen guten Vorlaufbetrieb auf der jeweils betrachteten Verbindung initiiert. Kennzeichen des Vorlaufbetriebs sind die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit, die Ermittlung und Beseitigung von Sicherheitsdefiziten, die Beseitigung von Engstellen, eine durchgehende Radverkehrsführung und bauliche Schutzmaßnahmen gegenüber dem Kfz-Verkehr wo kurzfristig möglich.

Für einen möglichst schnellen Einstieg in Planung und Realisierung soll bereits kurzfristig mit den Planungen für eine erste wichtige Achse begonnen werden. Die StädteRegion schlägt hierfür die Achse Alsdorf – Eschweiler vor, da sich Alsdorf als kooperativer Partner zeigt. Die Achse bietet den Vorteil, dass die StädteRegion als Baulastträger der K 10 sich zusammen mit den Städten Alsdorf und Eschweiler aktiv in die Planung und den Ausbau einbringen kann. Die jeweiligen Baulastträger behalten dabei ihre Zuständigkeiten und verzahnen ihre Maßnahmen auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.

Zunächst soll in einer Vorstudie untersucht werden, welche Maßnahmen sowohl kurz- als auch mittelfristig für den Ausbau der Gesamtroute mit den angestrebten Qualitätszielen in einem Stufenkonzept möglich und erforderlich sind.

Aufgrund einer ersten Recherche durch die StädteRegion betragen die geschätzten Kosten für die Vorstudie ca. 40.000.- €. Somit ist bei einer Aufteilung auf die drei Projektbeteiligten StädteRegion, Stadt Eschweiler und Stadt Alsdorf nach dem Streckenanteil der Baulastträgerschaft von einem überschlägigen Kostenanteil für die Stadt Eschweiler in Höhe von 10.000.- € auszugehen. Ein genauer Finanzierungsplan inkl. Kostenteilung wird noch erarbeitet. Um eine zeitnahe Beauftragung der Vorstudie zu ermöglichen, hat die StädteRegion eine Vorfinanzierung der Gesamtkosten angeboten, so dass der Eigenanteil der Stadt erst für den Haushalt 2024 anzumelden wäre.

 

Darstellung der Rechtslage

Für Kommunen ergibt sich ein „Mitwirkungsrecht“ und eine „Mitwirkungspflicht“ bei der regionalen Radwegenetzplanung aus dem FaNaG (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, 2021). Demnach sind die Planungsträger Kreis und Gemeinde angehalten ein zusammenhängendes und aufeinander abgestimmtes Radverkehrsnetz zu erstellen. Dieses soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen. Innerhalb der Gemeindegebiete sind Radverkehrsverbindungen zwischen allen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen anzustreben.

 


Mit dem Beschluss des ESKLIMO wurde bereits der finanzielle Mehrbedarf zum Haushalt angemeldet. Es ist absehbar, dass der Investitionsbedarf für Neu- und Ausbaumaßnahmen zum Radverkehr gegenüber den früheren Jahren auf hohem Niveau bleiben wird und aufgrund derzeit erheblicher Kostensteigerungen im Bausektor voraussichtlich auch angepasst werden muss. Umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land stehen zur Verfügung, u.a. im Zusammenhang mit der Strukturwandelförderung für das Rheinische Revier, deren finanzielle Gesamtausstattung und Förderquote aber aktuell noch nicht quantifizierbar sind.

 

Der konkrete Umfang aller anfallenden Ingenieur- und Bauleistungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar abzusehen. In Abhängigkeit von den zu erarbeitenden Verkehrsplanungen sind in den Haushaltsplanungen für die Jahre ab 2024 entsprechende Mittel für Neu- und Ausbau dieser Radroute haushaltsverträglich einzuplanen. Hierzu gehört auch der Eigenanteil der Stadt Eschweiler für eine Vorstudie zu der von der StädteRegion Aachen vorgeschlagenen Radverkehrsachse Alsdorf – Eschweiler. Der geschätzte Eigenanteil für die Stadt Eschweiler beläuft sich auf ca. 10.000.-€.


Die Maßnahme bindet für die Vorstudie bei der Abteilung 660 Personalkapazitäten in einem Umfang von 0,05 Stellen.