Betreff
Flexible Betreuungszeiten - Vergabe der Finanzmittel
Vorlage
058/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage dargestellten Informationen zur Verteilung der Finanzmittel für flexible Betreuungszeiten zur Kenntnis.

 


 

Nach § 48 Kinderbildungsgesetz gewährt das Land jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung und damit beispielsweise Einrichtungen,

 

1.       deren Öffnungszeit wöchentlich 47 Stunden übersteigt,

2.       die an Wochenend- und Feiertagen geöffnet haben,

3.       die Öffnungszeiten und Betreuung nach 17 Uhr und vor 7 Uhr anbieten,

4.       die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

5.       die in Notfällen oder bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien zusätzliche Betreuung anbieten sowie für

6.       ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlage Nummer 009/21 verwiesen.

 

Sowohl die Corona-Pandemie, als auch langfristige Erkrankungen bzw. Beschäftigungsverbote beim Personal der Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegestellen sowie der Fachkräftemangel haben in den letzten Kindergartenjahren dazu geführt, dass das Angebot der flexiblen Betreuungszeiten nicht durchgängig in allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufrechterhalten werden konnte. Hieraus folgten zum Teil vorübergehende Gruppen- bzw. Einrichtungsschließungen bzw. Unterbrechungen der Betreuungen bei Kindertagespflegepersonen.

 

Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung in Eschweiler“ nach § 78 SGB VIII folgende Verteilung der Landesmittel zzgl. des 25%igen Anteils der Stadt Eschweiler (§ 48 Absatz 3 KiBiz) festgelegt:

 

Kindertageseinrichtungen:

 

Folgende Kindertageseinrichtungen erhalten eine Förderung in Höhe von 30.000,00 Euro und einer Betriebskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 Euro:

 

·         BKJ Familienzentrum Purzelbaum, Alte Rodung 100

·         Familienzentrum der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul/St. Theresia, Englerthsgärten 2

·         Kindertageseinrichtung Immenhofkinder, In den Benden 20

·          BKJ Familienzentrum Morgenwald, Wilhelmstraße 48*

 

*Das BKJ Familienzentrum Morgenwald erhält als neue Einrichtung für flexible Betreuungszeiten zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro.

 

Kindertagespflege:

 

Insgesamt erhalten sechs Kindertagespflegestellen eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 350,00 Euro. Hinzukommen ein einmaliger Zuschuss zur Einrichtung flexibler Betreuungszeiten in Höhe von 1.500,00 Euro und ein einmaliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 500,00 Euro.

Bei Großtagespflegestellen wird zur Pauschale ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.500,00 Euro sowie ein einmaliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt.

 

 

 

 

 

 


 

Die Landeszuweisung gemäß § 48 KiBiz wird im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – bei Sachkonto 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten – und Sachkonto 41410010 – LZW Kindertagespflege vereinahmt.

 

Die Weiterleitung der Landeszuweisung sowie des 25%igen städt. Anteils an die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen erfolgt über die im gleichen Produkt aufgeführten Sachkonten 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten, 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger Kitas und 53320100 – Tagespflege gemäß § 23 SGB VIII.

 


 

Die Abwicklung erfolgt über vorhandenes Personal im Jugendamt, Abt. 510 – Kinder- und Jugendförderung, Kinderangelegenheiten.