Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023;
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
Vorlage
042/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Gemäß § 11 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und der Bürgermeisterin berät der Integrationsrat über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen. Der Integrationsrat kann zu den verschiedenen Ansätzen Vorschläge und Anregungen machen.

 

Die eventuellen Vorschläge und Anregungen werden zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 15.03.2023 in die weiteren Haushaltsberatungen eingebracht.

 


Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Ansätze zu den einzelnen Sachkonten in der Anlage verwiesen.

 


Keine personellen Auswirkungen.