Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023;
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
Vorlage
042/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 11 Abs. 2 der
Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und der Bürgermeisterin berät
der Integrationsrat über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen.
Der Integrationsrat kann zu den verschiedenen Ansätzen Vorschläge und Anregungen
machen.
Die eventuellen Vorschläge und Anregungen werden zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 15.03.2023 in die weiteren Haushaltsberatungen eingebracht.
Zu den finanziellen Auswirkungen
wird auf die Ansätze zu den einzelnen Sachkonten in der Anlage verwiesen.
Keine personellen Auswirkungen.