Betreff
"Windpark Tagebau Aldenhoven Erweiterung";
hier: Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen
Vorlage
037/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


An der nordöstlichen Stadtgrenze von Eschweiler plant die Gemeinde Aldenhoven eine Ausweitung des bestehenden Windparks in östlicher Richtung. Im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) sollen u.a. Potenzialflächen im ehemaligen Tagebaubereich südöstlich von Aldenhoven ausgewiesen werden. Der geplante Windpark „Aldenhoven-Pattern II“ liegt direkt angrenzend an die Stadtgrenzen von Eschweiler, Inden und Jülich.

 

Aktuell liegt beim Umweltamt des Kreises Düren der folgende Antrag eines Projektenwicklers vor: „Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in Aldenhoven-Pattern, sowie Vorbescheid zur Errichtung und Betrieb von 6 weiteren Windenergieanlagen in Aldenhoven-Pattern“.

 

Das Vorhaben (Übersicht Anlage 1) umfasst zum einen den Bau von einer neuen Windenergieanlage (WEA 12) auf dem Flurstück 19 in der Flur 11 der Gemarkung Pattern II in Aldenhoven. Die geplante Anlage hat eine Gesamthöhe von 239 m (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 149,1 m) und eine Nennleistung von max. 5.700 kW.

 

Zum anderen werden 2 Anlagen des gleichen Typs (s.o.) und 4 Anlagen mit einer kleineren Gesamthöhe von 199,5 m, einer Nabenhöhe von 118 m und einem Rotordurchmesser von 163,0 m beantragt. Die Nennleistung liegt hier auch jeweils bei max. 5.700 kW. Die Anlagen liegen auf folgenden Grundstücken:

 

WEA 6 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 8 Flurstück: 28

WEA 7 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 8 Flurstück: 31 und 32

WEA 8 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 10 Flurstück: 178

WEA 9 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 3 Flurstück: 44

WEA 10 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 3 Flurstück: 44

WEA 11 - Standort: Gemarkung: Pattern II Flur: 1 Flurstück: 112/74, 113/75 und 125/73.

 

Durch eine Schallimmissionsprognose und eine Schattenwurfprognose wird die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte nachgewiesen. Dabei basieren die Berechnungsprognosen auf einem Szenario, bei dem auch die vorhandenen Vorbelastungen bspw. durch bestehende Windenergieanlagen berücksichtigt werden.

 

Ein Teil der gewählten Immissionspunkte (nächstgelegene Wohnbebauung) für die Schalluntersuchung liegen auch auf Eschweiler Stadtgebiet, im Bereich der Hausener Straße im Norden von Fronhoven und an der Pützlohner Straße in Neu-Lohn. Diese Immissionspunkte befinden sich jedoch außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten WEA, so dass im Ergebnis der Schallschutz nach Aussage der vorgelegten Gutachten auch bei den sieben neuen Anlagen gewahrt bleibt.

 

Die Entfernung von Fronhoven/Neu-Lohn zur nächstgelegenen, geplanten WEA beträgt über 1700 m.

 

Auch bei der Betrachtung der maximalen Schattenwurfbelastung durch die WEAs werden für die Wohngebiete in Fronhoven/Neu-Lohn aufgrund der Entfernung und der geometrischen Ausrichtung keine Probleme entstehen.

 

Ab einer Entfernung von mehr als der dreifachen Gesamthöhe (hier: max. 240 m x 3=720 m) der WEA zu umgebenden Gebäuden ist in der Regel davon auszugehen, dass keine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. Der Abstand der zwei geplanten WEA zu den umliegenden Wohnbereichen beträgt mehr als 1500 m, so dass von den WEA keine optisch bedrängende Wirkung ausgeht.

 

 

Da es sich um ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt und der Standort in Aldenhoven liegt, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung beim Umweltamt des Kreises Düren. Im Verfahren wurde die Stadt Eschweiler als angrenzende Kommune beteiligt, äußerte aber aufgrund der Entfernung des geplanten Standortes keine Bedenken/Anregungen.

 

 


keine

 


keine