Betreff
Barrierefreie Fußgängerzone; hier. Antrag der Stadtratsfraktion der BASIS vom 12.03.2021
Vorlage
016/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Ausgangslage

 

In der Fußgängerzone der südlichen Innenstadt wurden sowohl Asphaltbefestigungen als auch Betonsteinplatten aber auch Natursteinpflaster eingebaut. Dabei ist das Natursteinpflaster keineswegs das dominierende Material. Der Querschnitt der Grabenstraße beträgt ca. 12,50 m. Vor den Fassaden befindet sich jeweils ein ca. 30 bis 80 cm breiter Natursteinpflasterstreifen, es schließt sich beidseitig ein ca. 2,40 m breiter mit Betonsteinplatten belegter „Flanierstreifen“ an. Beidseitig von einer fünfzeiligen (50 cm breiten) Natursteinrinne, der Entwässerung dienenden, eingefasst ist mittig ein ca. 3,30m breites Asphaltband angeordnet (für Lieferfahrzeuge und zum schnellen Durchqueren für Fußgänger). Zusätzlich ist einseitig ein ca. 2,00 m breiter Natursteinpflasterstreifen angeordnet. In diesem befinden sich Baumbeete, Sitzbänke, Fahrradbügel und Abfallbehälter. Dieser Bereich ist nicht zum Begehen, sondern zum Verweilen und Abstellen vorgesehen. Die Natursteinpflasterflächen müssen also nicht über längere Strecken begangen werden, sondern werden in der Regel auf kurzen Wegen gequert. Es überwiegen mit Asphalt und Betonsteinplatten Oberflächenbeläge die mit Rollatoren und Rollstühlen mühelos genutzt werden können. Darüber hinaus wurde bei der Höhenplanung eine möglichst barrierefreie Erschließung der angrenzenden Geschäfte berücksichtigt (vgl. Anlage 1).

 

 

Veranlassung

 

Dennoch werden die mit Natursteinpflaster befestigten Abschnitte von mobilitätseingeschränkten Personen (mit Rollatoren oder Rollstühlen) als hinderlich wahrgenommen. Aus diesem Grund beantragte die Ratsfraktion der
BASIS die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 50.000,-€ beim Sachkonto 52420130 – Unterhaltung  barrierearme Verkehrsflächen um hier durch bauliche Maßnahmen eine Verbesserung zu erzielen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass neben den Belangen der Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer ebenso die Belange der Sehbehinderten und Blinden zu berücksichtigen sind. Deren Anforderungen an einen Verkehrsraum sind durchaus gegensätzlich. Während Rollstuhlfahrer Bordsteinkanten und Natursteinpflasterbänder eher als Barriere wahrnehmen, bieten eben diese Elemente den Blinden bisweilen eine wichtige Orientierung als taktile Elemente, die mit dem Langstock tastbar sind. Insofern ist jede Straßenplanung letztlich ein Kompromiss zwischen den an den Straßenraum gestellten verkehrlichen und gestalterischen Anforderungen, die selbstverständlich auch die Anforderungen der Barrierefreiheit zu berücksichtigen haben.

 

 

Geplante Maßnahmen

 

Die vorhandenen Natursteinpflasterelemente in der Fußgängerzone sollen Blinden und Sehbehinderten auch künftig die Orientierung erleichtern. Weiterhin soll auch die Gestaltung der Fußgängerzone beibehalten werden, die baulichen Maßnahmen wurden im Rahmen eines Städtebauförderprogramms bezuschusst. Allerdings soll Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern die Nutzung der Fußgängerzone nicht unnötig erschwert werden.

Daher sollen innerhalb der Natursteinpflasterelemente künftig Furten in einer Breite von ca. 1,50 m geschaffen werden die das Befahren mit Rollstuhl oder Rollator erleichtern (vgl. Anlage 2). Hierzu soll das vorhandene Natursteinpflaster gegen geschnittenes Natursteinpflaster ausgetauscht werden. Dieses Pflaster weist durch die geschnittene Oberfläche eine größere Ebenheit als herkömmliches Natursteinpflaster auf. Die Stadt Aachen verwendet derartiges Pflaster bereits seit einiger Zeit im Altstadtbereich, so wurde es bereits u.a. in der Krämerstraße, dem Katschhof und dem Hof (vgl. Anlage 3) verwendet.

In der Fußgängerzone stehen momentan noch die Arbeiten zur Instandsetzung der infolge des Hochwassers beschädigten Platten- und Pflasterbeläge aus, darüber hinaus wird die Deutsche Telekom in diesem Bereich noch Glasfaserleitungen (inkl. Hausanschlüsse) verlegen. Daher ist eine belastbare Aussage den Ausführungszeitpunkt betreffend momentan nicht möglich. Es wird davon ausgegangen, dass die der Barrierefreiheit dienenden Maßnahmen erst nach den anderen Maßnahmen durchgeführt werden können. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass die Maßnahmen teilweise räumlich und zeitlich zu koordinieren sind, so wird dies erfolgen.

 

 


 

Eine überschlägliche Mengenermittlung ergab, dass insgesamt ca. 400 m² Natursteinpflaster verteilt auf viele Kleinflächen ausgetauscht werden müssen. Die Kosten hierfür werden mit ca. 75.000,-€ angesetzt. Bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 52420130 – Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen wurde im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 50.000,-€ eingestellt. Die darüber hinausgehenden Mittel werden durch die Bildung einer Rückstellung aus dem Vorjahr gedeckt.

 


 

Die Maßnahme bindet Arbeitskraft bei der Abteilung für Straßenbau und Verkehr.