Betreff
Jugendhilfeplan; Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2023 - 2024
Vorlage
008/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2023/2024. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2023 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 2.224 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von 9 Trägern vorgehalten. Davon sind insgesamt 511 Plätze für U3-Kinder, davon 7 inklusive, und 1.713 für Ü3-Kinder, davon 105 inklusive bestimmt. Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 220 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (200 U3 und 20 Ü3), die von insgesamt 52 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,

2.       die Beantragung und Finanzierung der in der Sachverhaltsdarstellung dargelegten Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden,

3.       dass alle bestehenden und seit 2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze, die noch einer Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern belegt werden,

4.       und dass die Stadt Eschweiler für die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul den Trägeranteil in Höhe von ca. 17.000,00 € für die von der St. Antonius gGmbH übernommene Gruppe übernimmt.

5.       In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzkontingente an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2023 zu geringfügigen Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.

 


 

1.       Notwendigkeit der Beschlussfassung

 

Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden. Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der Jugendhilfeausschuss für die Vorberatung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 und 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Absatz 1 und 33 Absatz 4 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zuständig.

 

Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfeplanung die von Ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2023/2024 gemeldet. Diese wurden nach den erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen.

 

Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu § 33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel auch miteinander kombiniert werden.

 

Gruppenformen nach KiBiz sind:

Gruppenform I: 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25, 35 oder 45                                         Wochenstunden

Gruppenform II: 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden

Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 oder

                              35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden

 

2.       Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen

 

Gemäß § 46 Absatz 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das Land gefördert.

 

In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:

 

Schülerinnen und Schüler im

 

Ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

Zweiten Ausbildungsjahr

„piA 2“

Dritten Ausbildungsjahr

„piA 3“

Berufspraktikum

 

8.000,00 €

4.000,00 €

4.000,00 €

4.000,00 €

 

Für das Kindergartenjahr 2023/2024 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze beantragt:

 

Schülerinnen und Schüler im

 

Ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

Zweiten Ausbildungsjahr

„piA 2“

Dritten Ausbildungsjahr

„piA 3“

Berufspraktikum

 

 11 Plätze

7 Plätze

7 Plätze

10 Plätze

 

 

 

3.       Zweckbindung von seit 2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätzen

 

Gemäß § 55 Absatz 2 KiBiz werden die Träger von Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kindergartengesetz befreit, wenn die mit Landesmitteln geförderten Einrichtungen weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach diesem Gesetz überwiegend genutzt werden. Zweckbindungen für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, laufen über den ausgesprochenen Zeitraum weiter und gelten als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

 

4.       Übernahme des Trägeranteils

 

Die Räumlichkeiten der eingruppigen Kindertageseinrichtung im St. Antonius Hospital wurden im Juli 2021 im Rahmen der Hochwasserkatastrophe zerstört. Die Kita-Gruppe hat sofort Übergangsräumlichkeiten im Familienzentrum St. Theresia gefunden. Unabhängig von der Hochwasserkatastrophe hat die St.-Antonius-Hospital gGmbH der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 03.11.2022 mitgeteilt, dass sie den Betrieb der Kindertageseinrichtung zum 31.07.2023 einstellen wird und gleichzeitig den zwischen ihr und der Stadt Eschweiler bestehenden Kostenübernahmevertrag fristgerecht gekündigt.  Zur gleichen Zeit teilte die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul als Träger des Familienzentrums St. Theresia schriftlich seine Bereitschaft gegenüber der Stadt Eschweiler mit, die aus der Kindertageseinrichtung des St. Antonius Hospitals über den 31.07.2023 hinaus zu versorgenden 6 Kinder in das Familienzentrum St. Theresia zu übernehmen. Außerdem erklärt der Träger sich bereit, die Gruppe mit unversorgten Ü3-Kindern, vorzugsweise mit Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung, für ein Jahr bis zum 31.07.2024 aufzustocken. Da aufgrund der räumlichen Begebenheiten im Familienzentrum St. Theresia für diese zusätzliche Gruppe kein Nebenraum vorhanden ist, soll die maximale Belegung nach Angabe des Trägers auf 15 Kinder beschränkt werden. Weiterhin teilt die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul der Stadt Eschweiler mit, dass das Bistum Aachen keine weiteren Trägeranteile übernimmt und beantragt somit die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler. Da der Stadt Eschweiler daran gelegen ist, die Kinder entsprechend bedarfsgerecht zu versorgen und eine anderweitige Platzkapazität im Kindergartenjahr 2023/2024 nicht zur Verfügung steht, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe mit 15 Ü3-Kindern in Höhe von ca. 17.000,00 € im Kindergartenjahr 2023/2024 zu entsprechen. Bedingt durch die Gruppenstärkenreduzierung und den Wegfall der Pauschale für die Eingruppigkeit der Kindertageseinrichtung im St. Antonius Hospital ist, sofern die Kinder in die gleiche Gruppenform übernommen werden und unter Berücksichtigung, dass die Kindpauschalen ab 01.08.2023 steigen, eine geringfügige Reduzierung der Aufwendungen zu erwarten, da für den bisherigen Träger der St.-Antonius-Hospital gGmbH die Stadt Eschweiler auch die Trägeranteile übernommen hat.

 


 

Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft getretenen „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“, Grundlage hierfür ist u.a. die Jugendhilfeplanung (§§ 32 und 38 KiBiz).

 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten im Rahmen von Elternbeiträgen. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -.

 

Ertrag:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2023

– Entwurf -

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

13.518.650,00 €

43212400

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

858.000,00 €

43212410

Elternbeiträge städt. Kindergärten

705.000,00 €

41413400

LZW Familienzentrum

570.800,00 €

41410010

LZW Kindertagespflege

317.800,00 €

42110310

Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII

290.000,00 €

 

 

 

Aufwand:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2023

- Entwurf -

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTA

14.193.900,00 €

53118340

Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten

12.074.400,00 €

53118120

Zuschüsse Beitragsfreies Kindergartenjahr

700.000,00 €

53118150

Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten

2.153.800,00 €

53118230

Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren

570.800,00 €

53320100

Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

2.649.900,00 €

 

 

 


 

Die Abwicklung erfolgt über das Personal des Jugendamtes, explizit der Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung, Kinderbetreuungsangelegenheiten.