Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan,
Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung für das
Kindergartenjahr 2023/2024. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der
Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2023 nach § 33
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der
freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 2.224
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von 9 Trägern vorgehalten. Davon sind
insgesamt 511 Plätze für U3-Kinder, davon 7 inklusive, und 1.713 für Ü3-Kinder,
davon 105 inklusive bestimmt. Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 220
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (200 U3 und 20 Ü3), die von insgesamt
52 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
2.
die
Beantragung und Finanzierung der in der Sachverhaltsdarstellung dargelegten
Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten
der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land
gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in
Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden,
3.
dass
alle bestehenden und seit 2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze, die
noch einer Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern belegt werden,
4.
und dass
die Stadt Eschweiler für die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul den
Trägeranteil in Höhe von ca. 17.000,00 € für die von der St. Antonius gGmbH
übernommene Gruppe übernimmt.
5.
In
Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es bis zum verbindlichen
Stichtag für die Meldung der Platzkontingente an das Land Nordrhein-Westfalen
am 15.03.2023 zu geringfügigen Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über
diese Veränderungen zu entscheiden.
1.
Notwendigkeit der Beschlussfassung
Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen
durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die
örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und
Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden
Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden.
Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der
seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden
muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der
Jugendhilfeausschuss für die Vorberatung des Bedarfsplans für
Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 und 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Absatz 1
und 33 Absatz 4 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zuständig.
Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der
Jugendhilfeplanung die von Ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen
für das Kindergartenjahr 2023/2024 gemeldet. Diese wurden nach den
erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende
Kindergartenjahr aufgenommen.
Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für
die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu §
33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den
Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der
im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel
auch miteinander kombiniert werden.
Gruppenformen nach KiBiz sind:
Gruppenform I: 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis
zum Schuleintritt mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden
Gruppenform II: 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35
oder 45 Wochenstunden
Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt mit 25 oder
35
Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden
2. Praktikumsplätze
von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen
Gemäß § 46 Absatz 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von
Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das Land
gefördert.
In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:
Schülerinnen und Schüler im
Ersten Ausbildungsjahr „piA 1“ |
Zweiten Ausbildungsjahr „piA 2“ |
Dritten Ausbildungsjahr „piA 3“ |
Berufspraktikum |
8.000,00 € |
4.000,00 € |
4.000,00 € |
4.000,00 € |
Für das
Kindergartenjahr 2023/2024 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze
beantragt:
Schülerinnen und Schüler im
Ersten Ausbildungsjahr „piA 1“ |
Zweiten Ausbildungsjahr „piA 2“ |
Dritten Ausbildungsjahr „piA 3“ |
Berufspraktikum |
11 Plätze |
7 Plätze |
7 Plätze |
10 Plätze |
3.
Zweckbindung von seit 2008 investiv
geförderten U3-Betreuungsplätzen
Gemäß § 55 Absatz 2 KiBiz werden die Träger von Kindertageseinrichtungen
von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kindergartengesetz befreit, wenn die mit
Landesmitteln geförderten Einrichtungen weiterhin für Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege oder Familienzentren nach diesem Gesetz überwiegend genutzt
werden. Zweckbindungen für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, laufen über den ausgesprochenen
Zeitraum weiter und gelten als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren belegt werden.
4. Übernahme
des Trägeranteils
Die Räumlichkeiten der eingruppigen Kindertageseinrichtung im St.
Antonius Hospital wurden im Juli 2021 im Rahmen der Hochwasserkatastrophe
zerstört. Die Kita-Gruppe hat sofort Übergangsräumlichkeiten im Familienzentrum
St. Theresia gefunden. Unabhängig von der Hochwasserkatastrophe hat die St.-Antonius-Hospital
gGmbH der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 03.11.2022 mitgeteilt, dass sie
den Betrieb der Kindertageseinrichtung zum 31.07.2023 einstellen wird und
gleichzeitig den zwischen ihr und der Stadt Eschweiler bestehenden
Kostenübernahmevertrag fristgerecht gekündigt.
Zur gleichen Zeit teilte die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und
Paul als Träger des Familienzentrums St. Theresia schriftlich seine
Bereitschaft gegenüber der Stadt Eschweiler mit, die aus der
Kindertageseinrichtung des St. Antonius Hospitals über den 31.07.2023 hinaus zu
versorgenden 6 Kinder in das Familienzentrum St. Theresia zu übernehmen.
Außerdem erklärt der Träger sich bereit, die Gruppe mit unversorgten
Ü3-Kindern, vorzugsweise mit Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung, für
ein Jahr bis zum 31.07.2024 aufzustocken. Da aufgrund der räumlichen
Begebenheiten im Familienzentrum St. Theresia für diese zusätzliche Gruppe kein
Nebenraum vorhanden ist, soll die maximale Belegung nach Angabe des Trägers auf
15 Kinder beschränkt werden. Weiterhin teilt die Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul der Stadt Eschweiler mit, dass das Bistum Aachen keine
weiteren Trägeranteile übernimmt und beantragt somit die Übernahme des
Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler. Da der Stadt Eschweiler daran gelegen
ist, die Kinder entsprechend bedarfsgerecht zu versorgen und eine anderweitige
Platzkapazität im Kindergartenjahr 2023/2024 nicht zur Verfügung steht, schlägt
die Verwaltung vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und
Paul auf Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe mit 15
Ü3-Kindern in Höhe von ca. 17.000,00 € im Kindergartenjahr 2023/2024 zu
entsprechen. Bedingt durch die Gruppenstärkenreduzierung und den Wegfall der
Pauschale für die Eingruppigkeit der Kindertageseinrichtung im St. Antonius
Hospital ist, sofern die Kinder in die gleiche Gruppenform übernommen werden
und unter Berücksichtigung, dass die Kindpauschalen ab 01.08.2023 steigen, eine
geringfügige Reduzierung der Aufwendungen zu erwarten, da für den bisherigen
Träger der St.-Antonius-Hospital gGmbH die Stadt Eschweiler auch die
Trägeranteile übernommen hat.
Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft getretenen „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“, Grundlage hierfür ist u.a. die Jugendhilfeplanung (§§ 32 und 38 KiBiz).
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten im Rahmen von Elternbeiträgen. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -.
Ertrag:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2023 – Entwurf - |
41413000 |
LZW Betriebskosten Kindergarten |
13.518.650,00
€ |
43212400 |
Elternbeiträge Kindergärten freie Träger |
858.000,00 € |
43212410 |
Elternbeiträge städt. Kindergärten |
705.000,00 € |
41413400 |
LZW Familienzentrum |
570.800,00 € |
41410010 |
LZW Kindertagespflege |
317.800,00 € |
42110310 |
Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII |
290.000,00 € |
Aufwand:
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
für 2023 - Entwurf - |
53118180 |
Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTA |
14.193.900,00
€ |
53118340 |
Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten |
12.074.400,00
€ |
53118120 |
Zuschüsse Beitragsfreies Kindergartenjahr |
700.000,00 € |
53118150 |
Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten |
2.153.800,00
€ |
53118230 |
Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren |
570.800,00 € |
53320100 |
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII |
2.649.900,00
€ |
Die Abwicklung erfolgt über das Personal des Jugendamtes, explizit der
Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung,
Kinderbetreuungsangelegenheiten.