a)
Wahl eines*r Beigeordneten
Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird der*die Bewerber*in
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für den Zeitraum von 8 Jahren zum*zur Beigeordneten gewählt.
b)
Beschlussfassung über Zeitpunkt der
Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die vorgenannte
Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der
Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser
Besoldungsgruppe.
Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer
derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des
Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 €
gewährt.
Wahl eines*r Beigeordneten
Die Wahlzeit des bisherigen Stadtkämmerers und Beigeordneten Herrn Stefan
Kaever endete mit Ablauf des 31.07.2022.
Gemäß Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 26.10.2022 – Vorlagen-Nr.
364/22 – wurde die Stelle zur Neubesetzung – Beigeordnete*r – ausgeschrieben in
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Gesamtausgabe
der Zeitung am Sonntag
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karriere.nrw.de
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stellen-im-oeffentlichen-dienst.de
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bund.de
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interamt.de.
Darüber hinaus ist auf der Internetseite der Stadt Eschweiler sowie den
Facebook- und Instagram-Seiten ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.
Es gingen insgesamt 27 Bewerbungen ein.
Am 06.12.2022 erhielten die Fraktionsvorsitzenden die vollständigen
Bewerbungsunterlagen aller Bewerbenden (in Fotokopie) sowie die restlichen
Mitglieder des Rates der Stadt Eschweiler am Folgetag zur Kenntnisnahme und
Entscheidungsfindung.
Die Wahl des*der Beigeordneten erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Stadtrat.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 GO NRW sind erfüllt.
Wahlverfahren:
Die Wahl erfolgt entsprechend der im § 50 Abs. 2 GO NRW getroffenen
Regelung. Wenn niemand widerspricht, wird die Wahl durch offene Abstimmung
vollzogen, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene
Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen
gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen,
so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
a)
Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die vorgenannte
Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der
Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält Dienstbezüge dieser
Besoldungsgruppe.
Darüber hinaus ist auch eine Regelung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung
nach der Eingruppierungsverordnung zu treffen.
Über die Veränderung des Geschäftskreises des*der zu wählenden
Beigeordneten wurde bereits vor der Entscheidung über die Stellenausschreibung
ein Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 10.03.2022 – Vorlagen-Nr. 030/22
– gefasst und im Ausschreibungstext entsprechend berücksichtigt.
In Folge des Ausscheidens des bisherigen Stadtkämmerers und Beigeordneten Herrn Stefan Kaever mit
Ablauf des 31.07.2022 bleibt diese personelle Maßnahme in sich kostenneutral.
Die personellen
Auswirkungen ergeben sich aus dem o. a. Sachverhalt.