Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vorlage
002/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Eschweiler von Februar 2021 bis April 2022 vom 22.08.2022 sowie die Stellungnahmen zu den getroffenen Feststellungen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, die Einzelergebnisse in ihre Entscheidungen im Rahmen der ganzheitlichen Verwaltungs- und Finanzsteuerung einzubeziehen.

 


Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) als überörtlicher Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden hat gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW (GO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler geprüft und die Ergebnisse des Prüfungszeitraumes von Februar 2021 bis April 2022 im Bericht vom 22.08.2022 zusammengefasst.

 

Der gpa-Prüfbericht setzt sich aus sechs einzelnen Teilen zusammen:

 

0-       Vorbericht

1-       Finanzen

2-       Beteiligungen

3-       Hilfe zur Erziehung

4-       Bauaufsicht

5-       Vergabewesen

6-       gpa-Kennzahlenset

 

Die im Prüfbericht behandelten Themenschwerpunkte waren Gegenstand der überörtlichen Prüfung. Eine umfassende und abschließende Rechtmäßigkeitskontrolle des kommunalen Handelns war mit der Prüfung nicht verbunden.

 

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW legt die Bürgermeisterin den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Bericht der gpaNRW wurde in seiner Endfassung den Stadtratsfraktionen sowie dem Einzelvertreter und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.09.2022 zur Verfügung gestellt.  Der Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen wurde eine Ausfertigung des Prüfberichtes unmittelbar durch die gpa NRW zugeleitet. Auf der Grundlage des Prüfberichtes entscheidet sie in eigener Zuständigkeit, ob und welche Feststellungen weiterverfolgt bzw. aufgegriffen werden.

 

Zu den im Prüfbericht getroffenen Feststellungen und Empfehlungen, insbesondere zu den sich hieraus für die Verwaltungs- und Finanzsteuerung ergebenden Konsequenzen wird in der als Anlage beigefügten synoptischen Aufarbeitung der Prüfvermerke Stellung genommen.

 


Die aufgrund der Gebührensatzung der gpa NRW für die Prüfung zu erhebenden Gebühren betrugen insgesamt 81.373 Euro.

 


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