Rechnungsprüfungsausschuss

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2021 zur Kenntnis.

 

2.         Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2021 in der Fassung vom 02.01.2023 gebilligt werden.

 

Infolge dieser Feststellung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Stellungnahme an den Stadtrat ab:

 

„Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Eschweiler über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Eschweiler geprüft.

 

Grundlage dieser Prüfung war der in der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2022 (Vorl.-Nr. 252/22) von der Verwaltung eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Jahr 2021.

 

In die Prüfung einbezogen wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.01.2023, welcher mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk endet. Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilgenommen. Durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurden die wesentlichen Änderungen zum Entwurf erläutert und Nachfragen beantwortet.

 

Nach Durchführung der Prüfung kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung vom 02.01.2023 gebilligt wird.“

 

3.         Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Rat

 

1.         Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.01.2023 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.01.2023 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung vom 02.01.2023 fest.

 

2.         Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.140.522,36 € ab.

 

              Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.         Die Ratsmitglieder beschließen, der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu
              erteilen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 25.08.2022 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

 

Gem. § 102 Abs. 1 GO NRW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.01.2023 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Ergebnis- und der Finanzrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht sowie den Spiegeln (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-, Sonderposten-, Eigenkapital-  und Rückstellungsspiegel) beigefügt ist. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen, wurde den Fraktionsvorsitzenden mit gesonderter Post vom 09.01.2023 übersandt; in diesem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 95 Abs. 3 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) wurde verzichtet, da diese den Fraktionen im Rat mit dem o.a. Schreiben vom 09.01.2023 überlassen wurde.

 

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Finanzbuchhaltung buchmäßig korrigiert. Weiterhin wurden die durch die Finanzbuchhaltung nach Einbringung des Entwurfs vorgenommenen Korrekturbuchungen eingestellt. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von den am 25.08.2022 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in einigen Positionen ab. Als wesentliche Änderungen der Jahresrechnung 2021 haben sich folgende Feststellungen ergeben:

 

Wesentliche Änderung der Jahresrechnung 2021 gegenüber dem eingebrachten Entwurf:

 

Die überwiegende Anzahl der wesentlichen Änderungen der Bilanz gegenüber dem eingebrachten Entwurf resultieren aus den nicht vollständig durchgeführten Auflösungen von fertig gestellten Vermögensgegenständen aus der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ und der Einstellung in die betreffende Position im Sachanlagevermögen. Damit verbunden waren in einigen Fällen auch die nicht durchgeführten Korrekturbuchungen auf der Passivseite von der Position „Erhaltene Anzahlungen“ zur Position „Sonderposten für Zuwendungen“. Unter Berücksichtigung weiterer geringfügiger Änderungen und unter Berücksichtigung der nach der Einstellung in die zutreffende Position vorzunehmenden Abschreibungen änderten sich die folgenden Bilanzpositionen wie folgt:

 

Bezeichnung

Saldo Entwurf

Änderung

Endsaldo

Aktiva

 

 

 

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Grünflächen

22.374.574,28

+838.142,44

Kunstrasenplatz Sportanlage Dürwiß

23.213.716,72

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Kinder- und Jugendeinrichtungen

8.783.637,37

+60.220,51

Kindergarten Mühlenweg

KiTa Wilhelmstraße

8.843.857,88

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Schulen

51.768.955,25

+323.678,54

Mehrzweckhalle Don-Bosco-Schule

OGATA Röthgen

Dach GS Weisweiler

52.092.633,79

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnbauten

1.641.680,67

+1.791.799,42

Hüttenstraße 35

3.433.480,09

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Sonstige Dienst-, Gechäfts- und Betriebsgebäude

29.171.327,21

+126.356,07

Feuerwehrgerätehaus Bohl

Rathaus, Umbau 6. Etage

29.297.683,28

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

26.421.820,01

-3.592.506,98

s.o.

zuzügl. einer Vielzahl kleinerer Positionen

22.829.313,03

Passiva

 

 

 

Sonderposten für Zuwendungen

94.673.679,75

+160.255,64

Zuwendungen aus WAP für Fahrzeuge des Baubetriebshofes, Schäden im Rathaus, EDV-Ausstattung in Schulen etc.

94.833.935,39

Erhaltene Anzahlungen

19.471.273,81

-350.367,56

Fahrzeuge Baubetriebshof

Schäden Rathaus

EDV-Ausstattung

19.120.906,25

 

Die in 2021 durchgeführte Inventur führte in verschiedenen Bilanzpositionen insbesondere zu hochwasserbedingten Korrekturen, wobei der wertmäßig größte Teil der durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten Vermögensgegenstände erst mit der Einstellung der durch den WAP geförderten Maßnahmen nach deren Fertigstellung erfolgen wird.

 

Die Position „Urlaubsrückstellungen“ wurde nach erfolgter Korrektur um 38.613,00 € auf nunmehr 2.688.330,00 € gemindert.

 

Insgesamt führten die vorgenommenen Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2021 zu einer Minderung des Jahresergebnisses um -15.831,18 €. Der im Entwurf aufgeführte Jahresüberschuss von 19.156.353,54 € verminderte sich danach auf den Wert von 19.140.522,36 €.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde. Die Bilanz des Jahres 2021 weist eine Bilanzsumme von 487.109.449,02 € aus. Demnach müsste die Allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 14.613.283,47 € ausweisen um das erste Erfordernis der Buchung des Jahresüberschusses zur Ausgleichsrücklage zu erfüllen. Die Allgemeine Rücklage hat in der Schlussbilanz einen Bestand von 23.562.222,19 €. In den Jahresabschlüssen der drei vorhergehenden Haushaltsjahre wurde die Allgemeine Rücklage nicht durch etwaige Fehlbeträge der Ergebnisrechnung reduziert. Insofern kann der gesamte Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Sofern die Prüfung der Jahresrechnung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu keinem abweichenden Ergebnis führt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Rechnungsprüfungsausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen und die vorbereitete Stellungnahme als schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses für den Rat zu werten. 

 


Keine

 


Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.