Betreff
Antrag des ADFC Aachen e.V. - Ortsgruppe Eschweiler-Stolberg - vom 25.09.2022 auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung
Vorlage
477/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des ADFC Aachen e.V. – Ortsgruppe Eschweiler-Stolberg – vom 25.09.2022 auf Aufnahme einer Vertreterin des Vereins als sachkundige Einwohnerin in die Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung wird

 

a)       entsprochen

b)       nicht entsprochen.

 


Mit Email vom 25.09.2022 (Anlage 1) beantragt der ADFC Aachen e.V. – Ortsgruppe Eschweiler-Stolberg – die Aufnahme der Frau Diana Droßel als Vertreterin des Vereins in die Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung als sachkundige Einwohnerin.

 

Rechtliche Betrachtung:

Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse.

 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner*innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.

 

Die Festlegung der Mitgliederstärke sowie die Wahl der Mitglieder von Arbeitsgruppen erfolgt aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates vom 10.11.2020 in analoger Anwendung der §§ 58 Abs. 1 Satz 1 und 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahlsystem).

 

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


Bei Bestellung einer zusätzlichen sachkundigen Einwohnerin entsteht für diese Person ein Sitzungsgeldanspruch aus § 45 Abs. 5 Ziff. 2 GO NRW in der in § 2 Ziff. 1 e) der Entschädigungsverordnung festgelegten Höhe (derzeit 45,-- € je Sitzung), die bei Produkt 01 111 01 01, Sachkonto 5421 0000, zur Auszahlung zu bringen wären.

 


keine