Dem Antrag des ADFC
Aachen e.V. – Ortsgruppe Eschweiler-Stolberg – vom 25.09.2022 auf Aufnahme
einer Vertreterin des Vereins als sachkundige Einwohnerin in die Arbeitsgruppe
Ortsbesichtigung wird
a) entsprochen
b) nicht entsprochen.
Mit Email vom
25.09.2022 (Anlage 1) beantragt der ADFC Aachen e.V. – Ortsgruppe
Eschweiler-Stolberg – die Aufnahme der Frau Diana Droßel als Vertreterin des
Vereins in die Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung als sachkundige Einwohnerin.
Rechtliche Betrachtung:
Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit
beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner*innen angehören, die in
entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.
Die Festlegung der Mitgliederstärke sowie die Wahl der Mitglieder von
Arbeitsgruppen erfolgt aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates vom 10.11.2020 in
analoger Anwendung der §§ 58 Abs. 1 Satz 1 und 50 Abs. 3 GO NRW
(Verhältniswahlsystem).
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
Bei Bestellung einer zusätzlichen sachkundigen Einwohnerin
entsteht für diese Person ein Sitzungsgeldanspruch aus § 45 Abs. 5 Ziff. 2 GO
NRW in der in § 2 Ziff. 1 e) der Entschädigungsverordnung festgelegten Höhe
(derzeit 45,-- € je Sitzung), die bei Produkt 01 111 01 01, Sachkonto 5421
0000, zur Auszahlung zu bringen wären.
keine