Betreff
Veränderungen durch das Bürgergeld ab 2023;
hier: Informationen des Jobcenters der StädteRegion Aachen
Vorlage
469/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Zum 01.01.2023 sind die neuen Regelungen des Bürgergeldes in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich für Leistungsbezieher nach dem SGB II unter anderem höhere Regelsätze, angepasste Beträge für das Schonvermögen und angehobene Freibeträge für erwerbstätige Leistungsberechtigte.

 

Der Leiter der Geschäftsstelle Eschweiler des Jobcenters der StädteRegion Aachen, Herr Jürgen Schoenen berichtet in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses über die entsprechenden Änderungen des Bürgergeldes.

Die Präsentation und eine beispielhafte Vergleichsberechnung zwischen dem Jahr 2022 und dem Jahr 2023 sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 


Die Leistungen des Jobcenters (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Beratung, Förderung und Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket u.a.) werden hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf der Ebene der StädteRegion Aachen abgebildet.

 

Nicht anderweitig durch Dritte, hier insbesondere Bundesleistungen, gedeckter Aufwand, vor allem die Kosten der Unterkunft, wird über die Allgemeine Regionsumlage auf die regionsangehörigen Kommunen umgelegt.

 

Darüber hinaus sind die Anzahl der „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort“ über den „Zentralitätsansatz“ sowie die Anzahl der „Bedarfsgemeinschaften im SGB II“ über den „Soziallastenansatz“ die maßgebenden Faktoren bei der jährlichen Ermittlung des fiktiven Bedarfs im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW. Diese Parameter entfalten daher über die sogenannten „Schlüsselzuweisungen“ unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


Keine personellen Auswirkungen.