Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der Ergänzung zum Stellenplan 2022
um folgende Stellen zu:
Stellenbezeichnung |
Einzurichtende Stellenanteile |
Eingruppierung |
Produkt |
Koordination Kinderschutz |
0,5 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Eingliederungshilfe |
0,75 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Allgemeiner Sozialer Dienst |
1,5 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur
Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in
Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) zum 01.05.2022 bewirkt
erhebliche Aufgabenerweiterungen für die Dienststelle 51/Jugendamt vor allem im
Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit
der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von
Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und
qualitativ weiter auszubauen. So sollen u.a. zur Umsetzung des Schutzauftrages
bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) erweiterte Mindeststandards beachtet
und zum anderen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit
einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden. Diese Aufgabenerweiterungen
sind insbesondere personalintensiv und erfordern personelle Veränderungen des
Bereichs.
Hieraus ist die Besetzung einer neuen
Koordinationsstelle „Kinderschutz“ gemäß § 9 Landeskinderschutzgesetz mit 0,5
Stellen erforderlich.
Auf Grundlage der erhöhten
Qualitätsanforderungen im Rahmen des § 5 Landeskinderschutzgesetz ist zudem die
stellvertretende Abteilungsleitung der Abteilung Soziale Dienste des
Jugendamtes mit 1,0 Stellen für Leitungstätigkeiten (bisher 0,5 Stellen
Leitungstätigkeit, 0,5 Stellen Sachbearbeitung Eingliederungshilfe)
einzusetzen. Damit sind 0,5 Stellenanteile als Sachbearbeitung im Bereich der
Eingliederungshilfe vakant. Zusätzlich ist die Erweiterung des Bereichs
Eingliederungshilfe aufgrund einer aktuellen
Personalbemessung um weitere 0,25 Stellenanteile notwendig.
Mit dem Landeskinderschutzgesetz sind neben
diesen Stellen auch erhöhte qualitative und vor allem ressourcenintensive
Anforderungen an die Sachbearbeitung im intervenierenden Kinderschutz
(Allgemeiner Sozialer Dienst) verbunden. Im Zuge dessen besteht die
Notwendigkeit von 1,5 neu einzurichtenden Stellen im Bereich des Allgemeinen
Sozialen Dienstes. Es handelt sich hier um pflichtige zusätzliche Aufgaben.
Diese Stellen sind bisher im Stellenplan 2022
nicht berücksichtigt. Daher sind folgende Stellen im Stellenplan neu
einzurichten:
Stellenbezeichnung |
Einzurichtende Stellenanteile |
Eingruppierung |
Produkt |
Koordination Kinderschutz |
0,5 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Eingliederungshilfe |
0,75 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Allgemeiner Sozialer Dienst |
1,5 |
EG S 14 TVöD SuE |
06 363 01 01
(Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) |
Nach § 12 Abs. 1 des
Landeskinderschutzgesetzes erkennt das Land diese Belastungen der örtlichen
Träger durch das Gesetz und damit die Konnexitätsrelevanz der
Aufgabenerweiterung im Allgemeinen Sozialen Dienst an. Insofern erhält die
Stadt Eschweiler für den zusätzlichen Bedarf im Allgemeinen Sozialen Dienst im
Jahr 2022 (anteilig ab 5/22) eine Summe von 153.079,00 €, im Jahr 2023 von
231.802,00 € und im Jahre 2024 von 233.987,00 €. Eine erste Überprüfung der
Kostenfolgeabschätzung erfolgt dann zum 30.06.2024 und danach wiederkehrend
alle drei Jahre (§ 13 Landeskinderschutzgesetz). Der zusätzliche
Stellenanteil im Bereich „Koordinationsstelle Kinderschutz“ wird ebenfalls vom
Land NRW refinanziert.
Es ergeben sich finanzielle Auswirkungen i.H.v. 185.280,00 €
(Personalaufwendungen), diese werden durch die Refinanzierung durch das Land
NRW ersetzt.
(s.o.)