Betreff
Ergänzung zum Stellenplan
Vorlage
450/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt der Ergänzung zum Stellenplan 2022 um folgende Stellen zu:

 

Stellenbezeichnung 

Einzurichtende Stellenanteile

Eingruppierung

Produkt

Koordination Kinderschutz

0,5

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Eingliederungshilfe

0,75

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Allgemeiner

Sozialer Dienst

1,5

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

 


Das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) zum 01.05.2022 bewirkt erhebliche Aufgabenerweiterungen für die Dienststelle 51/Jugendamt vor allem im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes. 

 

Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. So sollen u.a. zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) erweiterte Mindeststandards beachtet und zum anderen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden. Diese Aufgabenerweiterungen sind insbesondere personalintensiv und erfordern personelle Veränderungen des Bereichs.

 

Hieraus ist die Besetzung einer neuen Koordinationsstelle „Kinderschutz“ gemäß § 9 Landeskinderschutzgesetz mit 0,5 Stellen erforderlich.

 

Auf Grundlage der erhöhten Qualitätsanforderungen im Rahmen des § 5 Landeskinderschutzgesetz ist zudem die stellvertretende Abteilungsleitung der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes mit 1,0 Stellen für Leitungstätigkeiten (bisher 0,5 Stellen Leitungstätigkeit, 0,5 Stellen Sachbearbeitung Eingliederungshilfe) einzusetzen. Damit sind 0,5 Stellenanteile als Sachbearbeitung im Bereich der Eingliederungshilfe vakant. Zusätzlich ist die Erweiterung des Bereichs Eingliederungshilfe aufgrund einer aktuellen Personalbemessung um weitere 0,25 Stellenanteile notwendig.

 

Mit dem Landeskinderschutzgesetz sind neben diesen Stellen auch erhöhte qualitative und vor allem ressourcenintensive Anforderungen an die Sachbearbeitung im intervenierenden Kinderschutz (Allgemeiner Sozialer Dienst) verbunden. Im Zuge dessen besteht die Notwendigkeit von 1,5 neu einzurichtenden Stellen im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Es handelt sich hier um pflichtige zusätzliche Aufgaben.

 

Diese Stellen sind bisher im Stellenplan 2022 nicht berücksichtigt. Daher sind folgende Stellen im Stellenplan neu einzurichten:

 

Stellenbezeichnung 

Einzurichtende Stellenanteile

Eingruppierung

Produkt

Koordination Kinderschutz

0,5

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Eingliederungshilfe

0,75

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Allgemeiner

Sozialer Dienst

1,5

EG S 14 TVöD SuE

06 363 01 01  (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

 

Nach § 12 Abs. 1 des Landeskinderschutzgesetzes erkennt das Land diese Belastungen der örtlichen Träger durch das Gesetz und damit die Konnexitätsrelevanz der Aufgabenerweiterung im Allgemeinen Sozialen Dienst an. Insofern erhält die Stadt Eschweiler für den zusätzlichen Bedarf im Allgemeinen Sozialen Dienst im Jahr 2022 (anteilig ab 5/22) eine Summe von 153.079,00 €, im Jahr 2023 von 231.802,00 € und im Jahre 2024 von 233.987,00 €. Eine erste Überprüfung der Kostenfolgeabschätzung erfolgt dann zum 30.06.2024 und danach wiederkehrend alle drei Jahre (§ 13 Landeskinderschutzgesetz). Der zusätzliche Stellenanteil im Bereich „Koordinationsstelle Kinderschutz“ wird ebenfalls vom Land NRW refinanziert.

 


Es ergeben sich finanzielle Auswirkungen i.H.v. 185.280,00 € (Personalaufwendungen), diese werden durch die Refinanzierung durch das Land NRW ersetzt.

 


  (s.o.)