Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 4
beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines
verkaufsoffenen Sonntags am 18.12.2022“
Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragt die Freigabe eines
verkaufsoffenen Sonntags am 18.12.2022.
Das Konzept für den verkaufsoffenen Sonntag ist als Anlage 1
beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen beantragt wird,
ist im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße über die Indestraße - An der Wasserwiese -
Königsbenden - Dürener Straße - Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße - Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist als Anlage 2 beigefügt.
Anhand des vorgelegten Konzepts wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz
Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten,
um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt
Eschweiler berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme der Industrie- und
Handelskammer Aachen ist als Anlage 3 beigefügt. Sofern bis zur Ratssitzung am
07.12.2022 weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.
Der vorgelegten Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. zufolge stellt
sich der Ablauf des Stadtfestes am 18.12.2022 wie folgt dar:
Auch in diesem Jahr soll wieder weihnachtliche Stimmung in der Innenstadt
aufkommen. Die aufgrund der Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr neu
angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung soll die Fußgängerzone erneut zu einem
einladenden Ort machen. Die neue LED-Beleuchtung passt auch in Zeiten des
Energiesparens zum Zeitgeist. Die nochmal effektiver angepassten
Einschaltzeiten lösen das Spannungsverhältnis zwischen Ökologie, Ökonomie und
Ambiente.
In der Zeit vom 02.12.2022 – 20.12.2022 bietet der Weihnachtsmarkt in
Eschweiler ein weihnachtliches Flair auf dem Marktplatz, mit zahlreichen
Angeboten wie Speisen, Getränke und Musik sowie Glühwein, Reibekuchen und
anderen Leckereien. Ein musikalisches Programm umrahmt den Weihnachtsmarkt. Bei
der feierlichen Eröffnung am 02.12.2022 rundet der Besuch des Nikolaus das
Programm ab. An jedem Tag wird es ein abwechslungsreiches und weihnachtliches
Bühnenprogramm geben. Zahlreiche Aussteller konnten in diesem Jahr erneut
gewonnen werden und runden das Konzept ab.
Wie bereits in den Jahren zuvor, wird auch in diesem Jahr der Lions Club
Eschweiler-Ascvilare Grünkohl mit Mettwurst anbieten. Die Aktion wird erneut
für einen guten Zweck vor der Rathausresidenz in der Grabenstraße stattfinden.
In der Adventszeit werden die Besuchenden der Innenstadt und des
Eschweiler Weihnachtsmarktes durch eine besinnliche Weihnachtszeit geführt.
Am 18.12.2022 in der Zeit von 13-18 Uhr bieten weihnachtlich geschmückte
Buden Heißgetränke und Süßes sowie Gegrilltes an. Der Weihnachtsmann und
Engelchen sowie weitere Walking Acts flanieren durch die Fußgängerzone. An
mehreren Stellen wird weihnachtlich musiziert. In der Dreieinigkeitskirche
findet um 16 Uhr die Veranstaltung „Weihnachtsliedersingen“ statt.
Im Bereich des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ ist ein
Kinderweihnachtsmarkt geplant. Neben einem kulinarischen Angebot für Klein und
Groß wird unter anderem eine Eisstockbahn für winterliche Stimmung sorgen.
Auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 im Bereich Reiterlive – Wasserwiese - findet
in Zusammenarbeit mit der Firma Sous eine Ausstellung mit großen Landmaschinen
im Außenbereich statt. Falls wetterbedingt nötig, finden weitere Ausstellungen
im Innenbereich statt, u.a. Ausstellungen zur praktischen Tierhaltung für
Hobbytierhalter. Der Schwerpunkt liegt hier auf winterfesten Behausungen,
Heizmöglichkeiten für die Wasserversorgung etc. Hierzu wurden verschiedene
Fachleute zu Vorträgen eingeladen.
Die Bereiche des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ an der
Auerbachstraße, die Innenstadt sowie „Wasserwiese“ werden am 18.12.2022 durch
den bewährten Shuttlebus-Service angebunden.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser
Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen
an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 1,2 und 5 vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem Stadtfest.
Für das Stadtfest ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche – auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese – überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste - wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel - bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Rahmenprogramm des Stadtfestes (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet ist, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindet und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das Stadtfest in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht wird.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebotes dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen angestrengt
werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und stetig
weiterzuentwickeln.
Auch, wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenter und
an der Wasserwiese vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den
in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern
zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels
bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Nicht zu vergessen sind die immer noch andauernde
Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr. Immer mehr
Einzelhändler kehren in die Ladenlokale zurück. Insofern sind andauernde
Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach
außen weiter bekannt zu machen, um dieses dauerhaft erhalten zu können.
Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits
Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot wie
auch die Zahl der Marktbeschicker stabil; gegenüber den zahlreichen
Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden
Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische
Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt
Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht
und beworben. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des
Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der betroffenen
Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu können, die
sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben würden. Auch,
dass ein neuer Vorstand des Citymanagement Eschweiler e.V. gewählt werden
konnte zeigt die Bemühungen des Vereines die Innenstadt lebendig zu halten. Die
Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags stellt hierbei ein zusätzliches,
flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar.
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (aktuell der vierte der gesetzlich
erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen
Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei
allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung
als begleitenden Maßnahme gedacht ist.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune
2019 und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit
drittgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler zehn
städtische Grundschulen an elf Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen
und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit
den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers
Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der
Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen
verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den
demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel
ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als
andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten
verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler
stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder
Investoren sichtbar zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die
alljährlichen Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die
Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und
wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Konzept für das Stadtfest und des
verkaufsoffenen Sonntags am 18.12.22 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar,
weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die als Anlage 4 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 18.12.2022“ zu beschließen.