Betreff
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss; hier: beratendes Mitglied als Vertreter der katholischen Kirche
Vorlage
439/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Änderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses:

 

Anstelle von Herrn Wolfgang Gerhards wird Herr Robert Wagner als weiteres beratendes Mitglied als Vertreter der katholischen Kirche in den Jugendhilfeausschuss bestellt.

 


Herr Wolfgang Gerhards ist aus dem Dienst ausgeschieden. Herr Reiner Ziemons, Koordinator in der Verwaltung der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, hat Herrn Robert Wagner, Leiter des Haus St. Josef Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, als Nachfolger als Vertreter der katholischen Kirche im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.

 

Rechtliche Betrachtung:

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 AG-KJHG gehört eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Nach § 5 Abs. 2 AG-KJHG ist zudem für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1 Nummern 3 bis 9 eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Gemäß § 3 AG-KJHG i. V. m. § 41 Abs. 1 Buchstabe b) und § 58 Abs. 1 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Hinweis:

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


keine 

 


keine