Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Änderung in der
Besetzung des Jugendhilfeausschusses:
Anstelle von Herrn
Wolfgang Gerhards wird Herr Robert Wagner als weiteres beratendes Mitglied als
Vertreter der katholischen Kirche in den Jugendhilfeausschuss bestellt.
Herr Wolfgang
Gerhards ist aus dem Dienst ausgeschieden. Herr Reiner Ziemons, Koordinator in
der Verwaltung der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, hat Herrn Robert
Wagner, Leiter des Haus St. Josef Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, als
Nachfolger als Vertreter der katholischen Kirche im Jugendhilfeausschuss
vorgeschlagen.
Rechtliche Betrachtung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr.
7 AG-KJHG gehört eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche
dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Nach § 5 Abs. 2 AG-KJHG
ist zudem für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1
Nummern 3 bis 9 eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Gemäß § 3 AG-KJHG i.
V. m. § 41 Abs. 1 Buchstabe b) und § 58 Abs. 1 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl
der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Hinweis:
Die Bürgermeisterin
hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
keine
keine