Betreff
Einsatz von Videotechnik zur Überwachung des Eschweiler Hauptbahnhofs
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 15.11.2022
Vorlage
436/22
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Videoüberwachung in den Bereichen Hauptbahnhof, Bushof sowie Euregiobahn-Haltestelle Talbahnhof zu prüfen, hierbei die jeweiligen Verkehrsbetriebe (Deutsche Bahn, AVV), die originär zuständige Bundes- bzw. Landespolizei zu beteiligen sowie dem Rat der Stadt Eschweiler zu berichten.

 


Mit Schreiben vom 15.11.2022 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, am Hauptbahnhof Eschweiler den mobilen Einsatz von Videotechnik in Zusammenarbeit mit der Polizei in Anlehnung an ein gleichgelagertes Projekt in Stolberg sowie eine fest installierte Videoüberwachung durch die Deutsche Bahn und die Bundespolizei nach dem Beispiel des Bahnhofes in Düren zu planen. Zudem wurde angeregt, Überlegungen zu ähnlichen Lösungen für die Bereiche Bushof, Euregiobahnhaltestelle Talbahnhof sowie mögliche andere Örtlichkeiten anzustrengen.

 

Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführung in dem als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Gesetzliche Grundlage für die mobile Videoüberwachung durch die Polizei NRW ist §15a des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW). Demnach kann die Landespolizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte unter bestimmten Voraussetzungen mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen.

 

Die Bundespolizei kann selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen, um Gefahren für z.B. die Bahnanlagen der Eisenbahnen oder für dort befindliche Personen oder Sachen zu erkennen (§ 27 des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG)).

 

In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen für den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten erfüllt sein. Eine diesbezügliche Prüfung und mögliche Umsetzung derartiger Maßnahmen liegt jedoch in der ausschließlichen Zuständigkeit der jeweiligen Polizeibehörden.

 

Das Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler zum Anlass nehmend, wurden in einem ersten Schritt die Mitarbeitenden des Polizeipräsidiums Aachen und der Bundespolizei um eine Prüfung der im Antrag vom 15.11.2022 dargestellten Maßnahmen gebeten.

 

Zudem wird von Seiten der Verwaltung Kontakt mit den Verkehrsbetrieben (z.B. AVV und Deutsche Bahn) aufgenommen und um Rückmeldung zu festgestelltem Vandalismus, Bedrohung usw. an den genannten Örtlichkeiten gebeten. Unabhängig hiervon wird der Kommunale Ordnungsdienst mit einer verstärkten Überprüfung der genannten Bereiche im Rahmen der Abend- und Nachtdienste beauftragt.

 

Die Verwaltung wird im Rat der Stadt Eschweiler über den Fortgang der o.a. Maßnahmen berichten.

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keine


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