hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 15.11.2022
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Videoüberwachung
in den Bereichen Hauptbahnhof, Bushof sowie Euregiobahn-Haltestelle Talbahnhof
zu prüfen, hierbei die jeweiligen Verkehrsbetriebe (Deutsche Bahn, AVV), die
originär zuständige Bundes- bzw. Landespolizei zu beteiligen sowie dem Rat der
Stadt Eschweiler zu berichten.
Mit Schreiben vom 15.11.2022 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Eschweiler, am Hauptbahnhof Eschweiler den mobilen Einsatz von Videotechnik in
Zusammenarbeit mit der Polizei in Anlehnung an ein gleichgelagertes Projekt in
Stolberg sowie eine fest installierte Videoüberwachung durch die Deutsche Bahn
und die Bundespolizei nach dem Beispiel des Bahnhofes in Düren zu planen. Zudem
wurde angeregt, Überlegungen zu ähnlichen Lösungen für die Bereiche Bushof,
Euregiobahnhaltestelle Talbahnhof sowie mögliche andere Örtlichkeiten
anzustrengen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführung in dem als Anlage
beigefügten Antrag verwiesen.
Gesetzliche Grundlage für die mobile Videoüberwachung durch die Polizei
NRW ist §15a des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW).
Demnach kann die Landespolizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich
zugängliche Orte unter bestimmten Voraussetzungen mittels Bildübertragung
beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen.
Die Bundespolizei kann selbsttätige Bildaufnahme- und
Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen, um Gefahren für z.B. die Bahnanlagen der
Eisenbahnen oder für dort befindliche Personen oder Sachen zu erkennen (§ 27
des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG)).
In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen für den Einsatz von
Videoüberwachungsgeräten erfüllt sein. Eine diesbezügliche Prüfung und mögliche
Umsetzung derartiger Maßnahmen liegt jedoch in der ausschließlichen
Zuständigkeit der jeweiligen Polizeibehörden.
Das Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler zum Anlass
nehmend, wurden in einem ersten Schritt die Mitarbeitenden des
Polizeipräsidiums Aachen und der Bundespolizei um eine Prüfung der im Antrag
vom 15.11.2022 dargestellten Maßnahmen gebeten.
Zudem wird von Seiten der Verwaltung Kontakt mit den Verkehrsbetrieben
(z.B. AVV und Deutsche Bahn) aufgenommen und um Rückmeldung zu festgestelltem
Vandalismus, Bedrohung usw. an den genannten Örtlichkeiten gebeten. Unabhängig
hiervon wird der Kommunale Ordnungsdienst mit einer verstärkten Überprüfung der
genannten Bereiche im Rahmen der Abend- und Nachtdienste beauftragt.
Die Verwaltung wird im Rat der Stadt Eschweiler über den Fortgang der
o.a. Maßnahmen berichten.
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keine
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