Betreff
Bericht zur Sicherheitslage in Eschweiler
Vorlage
420/22
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen im Sachverhalt sowie die im Rahmen des Vortrags durch Herrn Polizeidirektor Heimbach erläuterten Informationen zur Sicherheitslage in Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 03.02.2022, dass ihm jährlich unter Hinzuziehung von kundigen Vertretern wie Polizei und Ordnungsbehörde ein Bericht zur Sicherheitslage in Eschweiler vorgelegt werden soll.

 

Die Verwaltung nahm hierzu Kontakt mit dem Leiter der Polizeiinspektion 2, Herrn Polizeidirektor Wolfgang Heimbach auf, der eine entsprechende Berichterstattung im Rat der Stadt Eschweiler zusagte. Bereits im Rahmen der Vorgespräche stellte sich heraus, dass sich die Einschätzungen der Polizei zur Sicherheit in der Stadt Eschweiler mit denen der Verwaltung decken. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Vertreters der Polizei verwiesen.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass zu Beginn des Jahres 2022 diverse Antragsteller (u.a. Vertreter der örtlichen Politik) verschiedene Versammlungen unter freiem Himmel anmeldeten. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Versammlungen liegt bei der Polizei als Versammlungsbehörde. Da jedoch in einigen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 festzulegen waren und die örtlichen Ordnungsbehörden für derartige Maßnahmen zuständig sind, erfolgte ein intensiver Austausch zwischen den Behörden. Alle Versammlungen wurden gemeinsam durch Kräfte der Polizei und des Ordnungsamts begleitet und verliefen ohne nennenswerte Zwischenfälle.

 

Zudem war die Tätigkeit des Ordnungsamts geprägt durch Maßnahmen im Nachgang zum Hochwasserereignis 2021. Zahlreiche südlich der Inde gelegene Parkscheinautomaten wurden durch das Wasser erheblich beschädigt oder vollständig zerstört. Da eine Parkgebührenbewirtschaftung nicht mehr möglich war und weil nach Freigabe der finanziellen Mittel zunehmend Handwerker und Private im Rahmen des Wiederaufbaus in der Innenstadt (insbesondere in der Fußgängerzone) tätig waren und hierfür Material, Werkzeug pp. benötigten, wurde diesem Personenkreis das Parken ohne Begrenzung der Höchstparkdauer und ohne Entrichtung der Parkgebühr sowie das Parken in der Fußgängerzone gestattet.

Als Folge entstanden zunehmend Konflikte zwischen parkraumsuchenden Handwerkern bzw. Bürgerinnen/Bürgern und Fußgängern, die sich durch die Geschwindigkeit und das Parkverhalten -insbesondere in der Fußgängerzone- beeinträchtigt sahen. Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamts (Kommunaler Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachungskräfte) führten diesbezüglich Bürgergespräche und vermittelten zwischen den Beteiligten. In der Folgezeit mehrten sich Beschwerden von Gewerbetreibenden und Anwohnern, nach denen unbeteiligte Dritte unter Ausnutzung der o.a. Regelung im Stadtkern parkten und somit kein Parkraum für Anwohner und Kunden der wiedereröffneten Geschäfte zur Verfügung stand.

Letztlich wurden -nach einer angemessenen Zeit, in der Hinweise an Fahrzeugen angebracht und Pressemitteilungen veröffentlicht wurden- die Parkscheibenpflicht und die Höchstparkdauer wiedereingeführt und das Parken in der Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung erlaubt (der Wiederaufbau der Parkscheinautomaten mit einhergehender Wiedereinführung der Parkgebührenpflicht südlich der Inde ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen). Aufgrund der andauernden Beschwerden über das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone als Abkürzung zur Indestraße und die hierbei gefahrenen Geschwindigkeiten wurden mehrere gemeinsame Schwerpunktkontrollen durch Kräfte der Polizei und des Ordnungsamts durchgeführt.

 

Im Übrigen änderte sich die Beschwerdelage insbesondere im Hinblick auf notwendige Kontrollen im Rahmen der Abend- und Wochenenddienste durch Kräfte des Ordnungsamts gegenüber Vorjahren erheblich. In den Jahren 2020 und 2021 führten Hinweise und Anfragen durch Bürger/innen sowie eigene Feststellungen zu einer Intensivierung der Streifen- bzw. Präsenzdienste in den Bereichen „Parkplatz Blaustein-See“ (aufgrund von Lärmbelästigungen in den Abendstunden und einer ausgeprägten Müllproblematik) sowie „Schnellengasse bzw. Umfeld der Peter und Paul-Kirche“ (Unsicherheitsgefühl aufgrund größerer Personengruppen zur späten Nachtzeit sowie mehrmalige körperliche Auseinandersetzungen).

Im Jahr 2022 gingen hierzu nur vereinzelt Beschwerden ein; vielmehr standen in diesem Jahr Lärmbelästigungen durch (größtenteils private) Veranstaltungen und insbesondere zahlreiche Sachbeschädigungen bzw. festgestellter Vandalismus an Schulen im Vordergrund. Die Feststellungen reichten hierbei von einfacher Vermüllung über erhebliche Verletzungsgefahren durch Scherben bis hin zu großflächigen Graffitis in oberen Geschossen städtischer Schulen. Daher wurden (und werden aktuell) verschiedene Schulen in nahezu jedem Abend- oder Nachtdienst überprüft - auch wenn hierdurch das Personal zu einem großen Teil gebunden wird und für andere Tätigkeiten nicht zur Verfügung steht. Auch die im Wiederaufbau befindlichen Schulen sind regelmäßig von Vandalismus etc. betroffen; beispielsweise wurden neu installierte Armaturen mehrfach zerstört, erheblicher Sachschaden durch Herbeiführung von Wasserschäden verursacht und verschiedene Gegenstände entwendet. Als Folge werden diese Schulen seit geraumer Zeit zusätzlich durch ein Security-Unternehmen bestreift.

 

Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Polizei wurde seit Beginn der Corona-Pandemie weiter intensiviert. So stehen regelmäßige Treffen verschiedener Akteure auf unterschiedlichen Ebenen im Fokus. Neben der jährlichen Sicherheitskonferenz beim Polizeipräsident Aachen tagten die Mitglieder der vor einigen Jahren erneuerten Ordnungspartnerschaft unter Beteiligung von Vertretern der Polizei, des Amts für Schulen, Sport und Kultur, des Jugendamts, des Ordnungsamts sowie der Eschweiler Schulen im Frühjahr 2022 sowie im Herbst 2022. Es erfolgt ein regelmäßiger, meist wöchentlicher Austausch zwischen den Akteuren der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes; zudem werden regelmäßig gemeinsame Kontrollen und Streifengänge (z.B. in der Innenstadt bzw. der Fußgängerzone) durchgeführt.

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik für die Region Aachen wird regelmäßig im Frühjahr eines Folgejahres nach Freigabe durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Sie wird durch die Verwaltung nach Veröffentlichung an die Mitglieder des Rates weitergeleitet. Von Seiten der Verwaltung ist zudem beabsichtigt, den Stadtrat parallel über die Entwicklung der Fallzahlen der verschiedenen Sachgebiete des Ordnungsamts zu informieren.

 

 


keine

 


keine