Vorbehaltlich eines
entsprechenden Schulkonferenzbeschlusses der Waldschule wird die seit dem
Schuljahr 2020/21 bestehende Kooperation der Eschweiler Gesamtschule mit der
ersten Stolberger Gesamtschule Auf der Liester noch um ein Jahr verlängert bis einschließlich
Schuljahr 2023/24 und danach beendet.
Die Verwaltung wird
vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz der Waldschule beauftragt, mit
der Stadt Stolberg als Schulträger der ersten Stolberger Gesamtschule Auf der
Liester für die Dauer eines weiteren Schuljahres die der Sitzungsvorlage
beigefügte Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Der Schulausschuss
beschloss am 21.11.2019, dass zum Schuljahr 2020/21 eine Kooperation der
Eschweiler Gesamtschule mit einer Stolberger Gesamtschule wie im Sachverhalt
der Sitzungsvorlage 370/19 näher dargestellt, beginnen sollte. Die Verwaltung
wurde beauftragt, mit der Stadt Stolberg als Schulträger der ersten Stolberger
Gesamtschule für die Dauer der Schuljahre 2020/21 bis 2022/23 die der
Sitzungsvorlage 370/19 beigefügten Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Dies
wurde beschlussgemäß umgesetzt.
Die
Kooperationsvereinbarung wurde damals auf Wunsch der Stadt Stolberg bis zum
Ende des Schuljahres 2022/23 befristet für drei Jahre, da ab dem Schuljahr
2023/24 die erste Oberstufenklasse an der Kupferstädter Gesamtschule
eingerichtet wird. Der Schulträger wollte sich vor diesem Hintergrund die
Möglichkeit vorbehalten, dann erneut zu entscheiden, ob die Kooperation
fortgeführt oder ausschließlich oder parallel stadtintern zwischen den beiden
Stolberger Gesamtschulen erfolgen soll.
Rechtlich ist eine
Kooperation zweier Schulen gleicher Schulform – wie bereits in der VV 370/19
dargestellt – auch schulträgerübergreifend möglich. Auf die diesbezüglichen
Ausführungen im Sachverhalt der VV 370/19 sei verwiesen.
Der Eschweiler
Zeitung und Nachrichten war am 9.9.2022 aus einem Interview mit dem Schulleiter
der Stolberger Gesamtschule Auf der Liester, Herrn Pipoh, zu entnehmen, dass
das erklärte Ziel der Stolberger Schule sei, die bestehende Kooperation mit der
Waldschule auf die Kupferstädter Gesamtschule auszuweiten. Im Dreierverbund
könne man das Wahlangebot in der Oberstufe noch mehr erweitern, insbesondere
bei den Leistungskursen. Das Interview
war im Vorfeld nicht mit der Schulleitung der Gesamtschule Waldschule abgestimmt.
Bis zur Erstellung
der Verwaltungsvorlage kam leider kein Gespräch zwischen den beiden
Schulleitungen aus Eschweiler und Stolberg zustande, um auch bilateral und
persönlich über die Sinnhaftigkeit der Fortführung der Kooperation zu sprechen.
Das Gespräch ist aber bereits terminiert.
Mit Blick auf die
terminierte Schulausschusssitzung und die damit einhergehende Ladungsfrist
wurde daher die Schulleitung der Waldschule, Frau Schönwald, von der Verwaltung
gebeten, ihren Wunsch zur Frage der Fortführung der Kooperation zu äußern,
damit rechtzeitig vor der Planung des nächsten Schuljahres eine
Planungssicherheit auf beiden Seiten besteht.
Vorbehaltlich der
noch ausstehenden Beschlussfassung der Schulkonferenz bevorzugt die Eschweiler
Schulleitung, die Kooperation auslaufen zu lassen. Dies bedeutet, dass die
Kurse der jetzigen Q 2 (Qualifikationsphase 2, 13. Jahrgangsstufe) mit dem
diesjährigen Abiturverfahren auslaufen, die Leistungskurse der Q 1
(Qualifikationsphase1, 12.Jahrgangsstufe) jedoch im kommenden Schuljahr noch
aufrechterhalten werden müssten. An der Waldschule wird derzeit in Kooperation
ein Pädagogikleistungskurs angeboten, in Stolberg ein Erdkundeleistungskurs.
Der derzeitigen EF (Einführungsphase, 11. Jgst.) würden demnach nur Kurse
angeboten werden, die an der eigenen Schule eingerichtet werden können. Somit
könnte bei der aktuellen Situation Erdkunde nicht mehr als Leistungskurs (LK)
angeboten werden können. Da aber aus dem Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften Pädagogik und Geschichte angeboten werden können,
ist ein drittes LK-Angebot nicht zwingend erforderlich. Sollte eine weitere
Lehrkraft mit Erdkunde als Fakultas eingestellt werden können, ergäbe sich
allerdings auch dies als Möglichkeit.
Auch wenn sich durch
Aufgabe der Kooperation somit die Wahlmöglichkeiten ggfls. einschränken, möchte
die Waldschule nicht unbefristet an der Aufrechterhaltung der bestehenden
Kooperation festhalten. Dies hat vor allem organisatorische Gründe. Die
Umsetzung der Kooperation ist bereits jetzt mit einem hohen logistischen
Aufwand verbunden, sowohl was die Stundenplanorganisation angeht als auch was
die Schülerbeförderung betrifft.
Sofern nun zum
Schuljahr 2023/24 noch eine weitere Stolberger Gesamtschule hinzukommt, besteht
die Befürchtung, dass der damit verbundene Aufwand noch größer und
unüberschaubarer wird, da sich drei Schulsysteme abstimmen müssen.
Vor diesem
Hintergrund bittet die Schulleitung der Waldschule darum, die in Q1 und Q 2
bestehenden Kooperationskurse bis zum jeweiligen Abiturverfahren fortführen zu
können, zumal es sich um abiturrelevante Leistungskurse und somit Abiturfächer
handelt. Einer darüber hinaus gehenden Fortführung der Kooperation sieht sie
skeptisch entgegen und bittet den Schulträger, hiervon abzusehen.
Letztlich sollte die
Kooperation einen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler darstellen. Die
Effektivität kann nur von den Handelnden vor Ort beurteilt werden. Daher
schließt sich die Verwaltung dem Wunsch der Schulleitung an vorbehaltlich des
noch ausstehenden Schulkonferenzbeschlusses.
Vereinbarungen über
die Zusammenarbeit von Schulen bedürfen der Zustimmung der beteiligten
Schulkonferenzen gem. § 65 Abs. 2 Nr. 3 und § 76 i.V.m. § 65 Abs. 2 Nr. 21
Schulgesetz NRW.
Vorbehaltlich dieses
noch ausstehenden Beschlusses schlägt die Verwaltung daher vor, dem Wunsch der
Eschweiler Gesamtschule zu entsprechen und daher die als Anlage beigefügte
Vereinbarung mit der Stadt Stolberg abzuschließen.
Die Stadt Stolberg
wurde vor Erstellen der Verwaltungsvorlage bereits darüber informiert, dass dem
Schulausschuss der Stadt Eschweiler seitens der Verwaltung empfohlen wird, eine
auslaufende Auflösung der Kooperation zu beschließen. Die Stadt Stolberg hat ihrerseits dann mit
dem dortigen Schulleiter Herrn Pipoh über die Situation gesprochen und ihn über
den bestehenden Eindruck der Schulleitung der Waldschule informiert. Herr Pipoh
bedauere zwar die beabsichtigte Beendigung der Kooperation, sei aber dennoch
einverstanden. Zur Evaluation der bestehenden Kooperation ist – wie bereits
erwähnt - ein Gespräch zwischen den beiden Schulleitungen terminiert. Als Schulträger teilte die Stadt Stolberg ihr
Einverständnis zu der beigefügten Kooperationsvereinbarung mit.
Der durch den bisher eingesetzten Shuttlebus entstehende Aufwand (bisher: rund 6.000 Euro im Jahr) wird unter Produkt 032410101, Schülerbeförderung, Sachkonto 52790000 verbucht. Dieser Aufwand würde dann ab dem Schuljahr 2023/24 reduziert um ca. 2.000 Euro, da nur noch ein Jahrgang zu befördern ist und ab dem Schuljahr 2024/25 komplett ersatzlos entfallen.
Für die Verwaltung
sind keine personellen Auswirkungen zu erwarten.