Betreff
Sachstandsbericht Bildung und Teilhabe
Vorlage
402/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage werden zur Kenntnis genommen.

 


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen, können finanzielle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, zum Beispiel für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Schulbedarf, ein-/mehrtägige Ausflüge mit der Schule, der Kindertagesstätte oder die Mitgliedschaft in einem Verein. Sie können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, wenn ihr Kind eine der nachfolgenden Leistungen bezieht: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Folgende Leistungen können beantragt werden: Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt, eine Pauschale in Höhe von 103 Euro zum 1.8.d.J. und eine Pauschale von 51,50 Euro zum 1.2.d.J. für alle schulpflichtigen Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, der Eigenanteil an Schülerbeförderungskosten (7 bzw. 14 Euro mtl. bei Anspruch auf School-and Funticket), ein Zuschuss zur Lernförderung in Höhe von 420 Euro für max. 35 Stunden à 60 Min. für max. 12 Euro Lernförderung pro Schuljahr, die Kosten der Mittagsverpflegung in der Schule und bis zu 15 Euro im Monat bzw. 180 Euro im Jahr für die soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Vereinsbeitrag).

 

Die Umsetzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde bisher in den Verwaltungsvorlagen 330/11 (Schulausschuss am 19.11.2011), 191/12 (Schulausschuss am 20.06.2012) und 218/13 (Schulausschuss am 09.07.2013) behandelt.

 

Wie zuletzt in der Verwaltungsvorlage 191/12 dargestellt, legt die Verwaltung bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets besonderen Wert auf die interne Kooperation zwischen dem Jugendamt, dem Sozialamt und der Schulverwaltung, aber auch auf die Kooperation mit dem Jobcenter der StädteRegion Aachen. Um die Akzeptanz für das Bildungs- und Teilhabepaket zu erhöhen und das Antragsverfahren für die Leistungsberechtigten zu vereinfachen, können alle Anspruchsberechtigten – also auch Kunden des Jobcenter Aachen aus Eschweiler – die Gelegenheit nutzen, sich in der Stadtverwaltung zum Bildungs- und Teilhabepaketes beraten zulassen oder Hilfe bei der Antragstellung anzunehmen. Die Anträge in der Zuständigkeit des Jobcenter Aachen werden unbürokratisch weitergeleitet.

 

Eine weitere mögliche Unterstützung bei der Antragstellung erfahren die Leistungsberechtigten durch die Schulsozialarbeiterinnen an den städt. Schulen, Schulsekretärinnen, Schulleitern*innen und Leiterinnen der Kindertagesstätten vor Ort.

 

Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen dargestellt.

 

 

1.       Übersicht über die in 2021 erfolgten Leistungen insgesamt

 

Im Jahr 2021 wurden für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag folgende Leistungen im Rahmen des Bildungs – und Teilhabepaketes ausgezahlt:

 

Leistungen

Anträge in 2021

Anzahl Auszahlungen

Mittelabfluss in €

Klassenfahrten

67

66

4.652,76€

Schulbedarfspaket

536

 

604

50.838,00€

Schülerbeförderung

21

 

7

1.056,00€

Lernförderung

27

 

29

4.954,00€

Mittagsverpflegung

528

513

85.112,88€

Soziale und kulturelle Teilhabe

74

 

60

5.325,25€

Summe

1.265

1.279

151.938,89€

 

 

Die Anzahl der Auszahlungen gibt an, wie viele Einzelauszahlungen getätigt wurden. Im Einzelfall kann es in Abhängigkeit von der Gültigkeit des Wohngeld- bzw. Kindergeldbescheides zum Beispiel beim Schulbedarf bis zu drei Auszahlungen für ein Kind auf einen Antrag gegeben haben (rückwirkend 2020, Februar 2021 und August 2021). Die Differenz zwischen Anträgen und Auszahlungen beruht außerdem auch darauf, dass die Anträge erst sehr spät im Dezember 2020 und auch unvollständig abgeben wurden. 

 

 

2.       Übersicht über die in 2022 erfolgten Leistungen insgesamt (Stichtag: 31.10.2022)

Neu- und Weiterbewilligungsanträge

 

Leistungen

Anträge

Bewilligungen

Mittelabfluss in €

Ablehnungen

noch offen

Klassenfahrt

190

164

26.630,92€

5

21

Schulbedarfspaket

667

635

58.961,50€

2

30

Schülerbeförderung

38

22

2.961,00€

3

13

Lernförderung

42

38

2.106,00€

0

4

Mittagsverpflegung

555

540

162.868,10€

0

15

Soziale und kulturelle Teilhabe

162

144

11.322,23€

1

17

Summe

1.654

1.543

264.849,75€

11

100

 

Zu beachten ist, dass beim Mittelabfluss „Schulbedarf“ wegen der Stichtagsregelung 01.02. eines Jahres auch Anträge aus 2021 zu berücksichtigen sind.

 

Die noch offenen Anträge sind durch fehlende Unterlagen begründet.

 

Die Ablehnungen sind durch fehlende Bewilligungsvoraussetzungen begründet.

 

3.       Lernförderung

 

In Eschweiler ist das Interesse an der Lernförderung im Bereich der Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsempfänger nach Förderung des Bildungs- und Teilhabepaketes gestiegen. Durch den coronabedingten Ausfall und Wechselunterricht sind bei mehreren Schüler*innen Defizite entstanden, die nur noch durch die Lernförderung aufgeholt werden können.

 

4.       Mittagsverpflegung

 

§6b BKGG

(Bundeskindergeldgesetz, Anspruchsberechtigte gem. Wohngeld und Kinderzuschlag)

Im Oktober 2022 wurde das Mittagessen von insgesamt 147 Kindern in diesem Bereich gefördert.

An den Schulen von 122 Kindern und in den Kindergärten von 25 Kindern.

 

SGB II

(Zweites Buch Sozialgesetzbuch; Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)        

Zum Stichtag 31.10.2022 wurde das Mittagessen von 262 Kindern an städtischen Schulen der Stadt

Eschweiler durch das Jobcenter gefördert.

 

SGB XII

(Zwölftes Buch Sozialgesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung)

Hier wurde im Oktober 2022 das Mittagessen von 7 Kindern gefördert.

 

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Mittagessen wurde hier zum Stichtag 31.10.2022 für 32 Kinder bezuschusst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II Sonstiges 

 

1.       Informationen und Hilfestellung bei der Antragsstellung

 

Im Bereich des §6b BKGG werden potenzielle Berechtigte durch die Familienkasse mit einem Schreiben informiert, dass ihnen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) zustehen.

 

Im Bereich der Wohngeldstelle werden Antragsteller mittels eines Flyers über die einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten von Bildung und Teilhabe sowie über Möglichkeiten der Beratung und Antragsstellung informiert.

 

Mit dem Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ihrer Kinder an den Grundschulen werden sie auf BuT und „Alle Kinder essen mit“ hingewiesen.

 

Bei der Antragstellung unterstützen die Schulsozialarbeiter*innen an den Grundschulen bzw. die zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung.

Hier werden auch Beratungen und Hilfestellungen für Kunden des Job-Centers geleistet. Die Anträge werden erfasst und an das Jobcenter weitergeleitet. 

 

Bei der Antragstellung für die Kindergärten unterstützen die Erzieher*innen bzw. das Jugendamt.

 

2.       Sonstige Leistungsträger

 

Bildung und Teilhabe nach dem SGB II

(Bundeskindergeldgesetz, Anspruchsberechtigte gem. Wohngeld und Kinderzuschlag)

Eine eigene Aufstellung für Eschweiler existiert beim Jobcenter weiterhin nicht.

 

Bildung und Teilhabe nach SGB XII

(Zwölftes Buch Sozialgesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung)

Im Bereich des SGB XII wurden im Jahr 2022 bisher Zuschüsse für 9 Kinder zur Förderung des Mittagessens, für 19 Kinder für den Schulbedarf und für 2 Kinder zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bewilligt.

 

Bildung und Teilhabe nach Asylbewerbergesetz

Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes wurden im Jahr 2022 bisher Zuschüsse für 7 Klassenfahrten, 36 Förderungen für die Mittagsverpflegung, 32 für den Schulbedarf und 1 für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bewilligt.

 

3.       Landesfonds „Alle Kinder essen mit

 

Im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 wurden 5.400,00 Euro für die Mittagsverpflegung für 5 Kinder bewilligt und verausgabt. Davon 2 Kinder in der Kindertagesbetreuung und 3 Kinder in den städt. Schulen der Stadt Eschweiler.

 

Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 wurden Leistungen für die Mittagsverpflegung für 2 Kinder in Höhe von 1.080,00€ beantragt. Davon 1 Kind in der Kindertagesbetreuung und 1 Kind in den städt. Schulen der Stadt Eschweiler.  Die Bewilligung steht noch aus.

 


Im Haushaltsplan 2022 wurde unter dem Aufwandskonto 53390700, Produkt 032430101 – sonstige schulische Aufgaben – der Stadt Eschweiler ein Ansatz i.H.v. 177.050 € veranschlagt. Neben der Mittagsverpflegung, werden von dem Aufwandskonto auch die Bewilligungen der ein-/mehrtägigen Ausflüge, der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, der Lernförderung und der Schülerbeförderung und die Bewilligungen des Schulbedarfs verbucht.

 


Bislang sind in den Ämtern folgende Stellenanteile zur Bearbeitung der BuT- Anträge eingerichtet:

 

A 40(Abt. 400) – Schulverwaltung 0,65 VzÄ 

A 50- Sozialamt                             0,5 VzÄ 

A 51- Jugendamt                            0,2 VzÄ .

 

Für die Anspruchsberechtigten Bürger*innen sind die verschiedenen Anlaufstellen im Rathaus z.T. schwer überschaubar. Aus diesem Grund und zur Schaffung von Synergieeffekten besteht verwaltungsintern die Überlegung, eine einheitliche Bearbeitung innerhalb des A50- Sozialamt einzurichten.