Betreff
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO i.V.m. § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
366/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2022 stimmt der Stadtrat den überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2022

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 5338 0400 – Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylbLG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 260.000 Euro,

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 5338 0500 – Krankenhilfe gemäß § 4 AsylbLG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 460.000 Euro

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 5338 0700 – Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylbLG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 46.000 Euro zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist durch entsprechende Mehrerträge

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 42110600 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 15.585 €,

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 42130200 – Leistungen von Sozialleistungsträgern, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 418.485 €,

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 44810100 – Erstattung vom Land Leistungspauschale, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 221.360 €,

 

bei Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 44810500 – Erstattung Land Betreuungspauschale, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 17.100,00 €,

 

sowie einer Mittelverlagerung von Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 53380100 – Laufende Leistungen gem. § 2 AsylbLG, Kostenstelle 5010 0000, zu Produkt 05 313 0101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund -, Sachkonto 5338 0400 – Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylbLG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 93.470 €

 

gewährleistet.

 

 


Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Entwicklung bei den abzudeckenden Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts inkl. Kosten der Unterkunft sowie Krankenbehandlungen und Arzneimitteln im Personenkreis des AsylbLG kommt es im HHJ 2022 prognostisch zu einem Mehrbedarf bei den im Beschlussentwurf aufgeführten Produktsachkonten i.H.v. insgesamt 766.000,- €.

 

Zur Begründung ist zuvorderst anzuführen, dass sowohl durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, als auch durch die immer noch wirkende Covid-19-Pandemie mehrere Faktoren die Mittelaufwendungen im o.g. Produkt im Haushaltsjahr 2022 in vielfacher, nicht vorherzusehender Weise beeinflussen . Zusätzlich zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ergaben sich im laufenden Haushaltsjahr 2022 auch weitere gesetzliche Verpflichtungen und damit einhergehende zusätzliche Aufwendungen, welche durch den städtischen Haushalt zu decken sind.

 

So wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie durch den Bundesgesetzgeber im Mai 2022 mit der Einführung des § 17 AsylbLG eine zusätzliche Einmalzahlung an Leistungsempfänger gem. dem AsylbLG beschlossen, welche mit rund 55.000 € den städtischen Haushalt zusätzlich belastet..

 

Als zweite, ebenfalls im Mai 2022 durch den Bundesgesetzgeber beschlossene Einmalzahlung, sind aus dem betroffenen Produkt ebenfalls zusätzliche Aufwendungen für die Umsetzung des neu eingeführten § 19 AsylbLG zu tragen, welcher eine Einmalzahlung an alle minderjährigen Leistungsberechtigten im Monat 10/22 vorsieht und prognostisch ebenfalls 15.000 € zusätzlichen Aufwand für den städtischen Haushalt nach sich zieht.

 

Beide Einmalzahlungen waren von Art und Höhe nicht bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2022 vorhersehbar.

 

Als weitere im Mai 2022 beschlossene Gesetzesänderung wurde durch den neu eingeführten § 16 AsylbLG geregelt, dass alle minderjährigen Leistungsempfänger gem. AsylbLG sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil zusammenleben ab dem Monat 07/22 einen monatlichen Sofortzuschlag i.H.v. 20,- € erhalten sollen. Diese Entscheidung durch den Bundesgesetzgeber wurde damit begründet, den Auswirkungen von Kinderarmut entgegenzuwirken. Durch diese Neuregelung, die ebenfalls bei der Planung des Haushaltsjahres 2022 noch nicht bekannt sein konnte, entstehen für das laufende Haushaltsjahr prognostisch Mehraufwendungen i.H.v. 20.000 €.

 

Zur weiteren Begründung für die Notwendigkeit von zusätzlichen Mitteln ist anzuführen, dass für den Personenkreis des AsylbLG, so die einzelne Person nicht durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen Krankenversicherungsanspruch über den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse hat, keine Möglichkeit einer Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung besteht. Aufgrund dessen ist durch die gesetzliche Regelung des § 4 AsylbLG der zuständige Leistungsträger gem. AsylbLG, in diesem Fall die Stadt Eschweiler, in der Funktion, sämtliche Krankenhilfekosten sowie Hilfe bei Geburt und Schwangerschaft in notwendiger Höhe zu übernehmen, sofern diese Kosten akut anfallen und somit nicht aufschiebbar sind oder zur Beseitigung von Schmerzzuständen nötig sind. Bei Leistungsfällen gem. § 2 AsylbLG, in dessen Folge die Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) analog auf den Personenkreis des AsylbLG anzuwenden sind, besteht die Pflicht der Anmeldung der fraglichen Person als Betreuungsfall bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Anwendung des § 264 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Auch in diesem Fall hat der für das AsylbLG zuständige Leistungsträger die entstehenden Krankenhilfekosten in voller Höhe zu erstatten. Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung als Betreuungsfall bewirkt lediglich, dass die beauftragte gesetzliche Krankenkasse die aufkommenden Forderungen nach den Richtlinien und Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen überprüft, Hilfen entsprechend danach bewilligt oder ablehnt und sodann quartalsmäßig mit dem zuständigen Leistungsträger gem. dem AsylbLG abrechnet. Die Zahlungslast liegt somit immer noch bei dem zuständigen Leistungsträger.

 

Aus diesen gesetzlichen Regelungen ergibt sich eine naturgemäße Unvorhersehbarkeit der tatsächlich erforderlichen Mittel, da niemand in der Lage ist, abschließend verlässlich im Vorhinein zu prognostizieren, wie viele Leistungsempfänger im kommenden Haushaltsjahr erkranken, verletzt werden bzw. Operationen benötigen oder auch bereits behandlungsbedürftig geboren werden. Die Kosten für bestimmte Behandlungen erreichen bei bestimmten Krankheitsverläufen bzw. Operationen sehr zügig einen fünf- bis sechsstelligen Kostenbereich. Zum Beispiel belaufen sich die Kosten für eine dem Personenkreis des AsylbLG zugehörige Person, bei der während des Leistungsbezugs eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wurde,  bis zum jetzigen Zeitpunkt auf einen Betrag i.H.v. ca. 104.000 €. Solche Fälle sind bei der Planung des Haushaltes nicht vorhersehbar. Zieht man in Betracht, dass der prognostizierte Gesamtmittelaufwand für das o.g. Sachkonto 53380500 - Krankenhilfe gemäß § 4 AsylbLG für das gesamte Haushaltsjahr 2022 720.000 € beträgt, erkennt man, dass allein durch einen einzelnen schwerwiegenden Krankheitsfall die gesamte Jahresprognose überholt werden kann. Ebenso wenig ist abzusehen, ob der Krankheitsverlauf durch eine Genesung oder eine vorgenommene Operation plötzlich gebessert wird..

 

Unabhängig von dem erwähnten Einzelfall existieren jedoch auch andere Personen im Bereich des AsylbLG, die aufgrund von besonders schweren Krankheitsverläufen (z.B. Krebserkrankungen, Nierenschäden mit Dauerdialyse, schwere Stoffwechselerkrankungen etc. pp.) die teils immense Kosten aufwerfen, die in 3 von 4 Fällen der Stadt Eschweiler aufgrund der derzeitigen Fassung des FlüAG NRW nicht erstattungsfähig sind und welche vollständig dem städtischen Haushalt zur Last fallen.

 

Gem. § 4 b) Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) erstattet das Land NRW den zuständigen Gemeinden im Einzelfall außergewöhnlich hohe Krankenkosten im Nachhinein auf Antrag. Diese Regelung sieht jedoch vor, dass lediglich die Krankenkosten, welche im Einzelfall die Summe von 35.000 € übersteigen, erstattet werden. Ebenso sind von dieser Regelung lediglich Behandlungen bei Personen betroffen, welche zum maßgeblichen Behandlungszeitraum dem Personenkreis des § 2 FlüAG NRW anzurechnen gewesen sind. Dieser Personenkreis ist deckungsgleich mit dem Personenkreis, der auch für die monatlich pauschalierten Landeszuweisungen gem. § 4 FlüAG NRW maßgeblich ist. Dies bedeutet u.a., dass Personen, die lediglich im Besitz einer Duldung sind, nicht für die Erstattung von außergewöhnlichen Krankheitskosten herangezogen werden können. Aktuell ist bei fast 75 % der hilfebedürftigen Personen gem. AsylbLG im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eschweiler eine solche Erstattung ausgeschlossen.

 

Darüber hinaus wurde in diesem Jahr mit der Einführung der gesetzlichen Regelung des § 18 Abs. 3 AsylbLG bestimmt, dass bei aus der Ukraine geflüchteten Personen Leistungen zur Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG als auch Aufwendungen für Beihilfen gem. § 6 AsylbLG, welche die kommunalen Träger aufwenden mussten um einen geregelten Übergang zwischen den Leistungsträgern AsylbLG und SGB II bzw. SGB XII zu ermöglichen, durch den Bund zu erstatten sind. Hier wird das Erstattungsverfahren durch das Bundesamt für Soziale Sicherung durchgeführt. Nähere Informationen hierzu sind noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilte bisher lediglich mit, dass die Einzelheiten und der konkrete Ablauf des Verfahrens noch nicht feststehen und deshalb noch keine Auskunft gegeben werden könnte. Auf die diesbezügliche Informationsvorlage Nr. 362/22 wird ergänzend verwiesen.

 

Bezüglich der Mehraufwendungen im Rahmen einmalig zu gewährender Leistungen gem. § 6 AsylbLG ergeben sich diese Mehraufwendungen einerseits durch den hohen Bedarf der ukrainischen Leistungsberechtigten an ebensolchen einmaligen Beihilfen (vor allem in Bezug auf Möbel und Elektrogeräte, da dieser Personenkreis aufgrund der erwiesenen Bleibeperspektive in der BRD und der angespannten Situation in den städtischen Unterkünften nach Möglichkeit auf den freien Wohnungsmarkt vermittelt wird) und andererseits durch die Durchführung von speziell auf ukrainische Personen bezogenen Sprachkursen, welche durch die VHS der Stadt Eschweiler durchgeführt wurden. Die Aufwendungen für diese bereits durchgeführten Sprachkurse belaufen sich auf 11.100 € und werden durch das o.g. Sachkonto aufgebracht. Diese beiden Sachverhalte waren bei der Planung des Haushaltsjahres 2022 ebenso nicht absehbar.

 

Die zur Deckung der Mehraufwendungen ist überwiegend gewährleistet durch entsprechende  Mehrerträge im gleichen Produkt 053130101 - Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

 

 


Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 53380400 Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylbLG

Haushaltsansatz                                                                                              1.110.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                1.110.000,00 €

Gesamtermächtigung                                                                           1.110.000,00 €

Noch verfügbar                                                                                                  0,00 €

Absehbarer Mehrbedarf                                                                                         260.000,00 €

(Prognose für noch ausstehende Bedarfe bzgl. zu gewährender Sach- und Geldleistungen im HHJ 2022)

Somit überplanmäßiger Bedarf:                                                                  260.000,00 €

 

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 53380500 Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG

Haushaltsansatz                                                                                              720.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                720.000,00 €

Gesamtermächtigung                                                                           720.000,00 €

Noch verfügbar                                                                                               0,00 €

Absehbarer Mehrbedarf                                                                                      460.000,00 €

(Prognose für noch ausstehende Abrechnungen der Krankenhilfe im HHJ 2022)

Somit überplanmäßiger Bedarf:                                                               460.000,00 €

 

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 53380700 Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylbLG

Haushaltsansatz                                                                                                   18.500,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                     18.500,00 €

Gesamtermächtigung                                                                                18.500,00 €

Noch verfügbar                                                                                                  0,00 €

Absehbarer Mehrbedarf                                                                                           46.000,00 €

(Prognose für noch ausstehende Bedarfe bzgl. einmaliger Leistungen im HHJ 2022)

Somit überplanmäßiger Bedarf:                                                                    46.000,00 €

 

 

Summe der überplanmäßigen Bedarfe:                                                                    766.000,00 €

 

 

Die Deckung der vorstehenden Mehraufwendungen ist gewährleistet durch Mehrerträge aus

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 42110600 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz

Haushaltsansatz                                                                                                   10.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                           10.000,00 €

Angeordnet                                                                                                           25.587,77 €

Mehrertrag                                                                                                               15.587,77 €

 

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 42130200 Leistungen von Sozialleistungsträgern

Haushaltsansatz                                                                                                   270.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                           270.000,00 €

Angeordnet                                                                                                           688.485,81 €

Mehrertrag                                                                                                               418.485,81 €

 

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 44810100 Erstattung vom Land Leistungspauschale

Haushaltsansatz                                                                                                   2.200.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                           2.200.000,00 €

Angeordnet                                                                                                           2.421.361,80 €

Mehrertrag                                                                                                                  221.361,80 €

 

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 44810500 Erstattung Land Betreuungspauschale

Haushaltsansatz                                                                                                                0,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                                        0,00 €

Angeordnet                                                                                                               17.100,00 €

Mehrertrag                                                                                                                   17.100,00 €

 

 

Summe der maßgeblichen Mehrerträge:                                                                      672.535,38 €

 

 

Darüber hinaus wird zur Deckung der Mehraufwendungen eine Mittelverlagerung vorgenommen von

 

Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt

 

Sachkonto 53380100 Laufende Leistungen gem. § 2 AsylbLG

Haushaltsansatz                                                                                                  1.110.000,00 €

Fortgeschriebener Ansatz                                                                                    1.110.000,00 €

Gesamtermächtigung                                                                               1.110.000,00 €

Noch verfügbar                                                                                           440.821,28 €

Absehbarer Bedarf bis 31.12.2022                                                                           347.351,28 €

(Prognose für noch ausstehende Bedarfe bzgl. Laufenden Leistungen gem. § 2 AsylbLG im HHJ 2022)

Somit verminderter Bedarf:                                                                               93.470,00 €

 

zu Produkt 053130101 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Kostenstelle 50100000 Sozialamt Sachkonto 53380400 Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylbLG.

 

Der verminderte Bedarf bei dem Sachkonto 53380100 –Laufende Leistungen gem. § 2 AsylbLG- ergibt sich aus einer Verschiebung der Bedarfe im Bereich des AsylbLG, welche nicht abschließend bei den Haushaltsplanungen vorhersehbar ist. Kongruent zu diesem verminderten Bedarf steigen die Aufwendungen bei dem Sachkonto 53380400 – Laufende Leistungen gem. § 3 AsylbLG-.

 

 

Bei den im Produkt 053130101 veranschlagten Hilfen für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

 

Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt  sich aus § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW.

 

Sind überplanmäßige Aufwendungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO  NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Entsprechend § 8 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2022 gelten über- und außerplanmäßige Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

 

 


./.