Betreff
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Vorlage
364/22
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Sachverhaltsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stelle eines*r Beigeordneten wird in den nachfolgenden Medien ausgeschrieben; dem als Anlage 1 beigefügten Ausschreibungstext wird zugestimmt:

 

a)      Gesamtausgabe der Tageszeitung des Medienhauses Aachen am Samstag

 

b)      Gesamtausgabe der Zeitung am Sonntag des Medienhauses Aachen

 

c)       Behörden Spiegel

 

d)      stepstone.de

 

e)      karriere.nrw.de

 

f)        stellen-im-oeffentlichen-dienst.de

 

g)      bund.de

 

h)      interamt.de

 

i)         kommunalforum.de

 

Zudem erfolgt eine Veröffentlichung über das Bewerbermanagementsystem „BITE“ auf den Internetseiten indeed.com, xing.de, jobrapido.com, linkedin.com, jooble.org, jobfeed.com und jobisjob.de.

 

Darüber hinaus wird auf der Internetseite der Stadt Eschweiler sowie den Facebook- und Instagram-Seiten ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

 


Die Wahlzeit des Stadtkämmerers und Beigeordneten Stefan Kaever endete mit Ablauf des 31.07.2022.

 

Das ursprüngliche Bewerbungsverfahren wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler am 25.08.2022 (Verwaltungsvorlage Nr. 277/22) abgebrochen und daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Beigeordnetenstelle neu auszuschreiben. Die erneute Ausschreibung für die Stelle eines*r Beigeordneten für das Dezernat II soll nun erfolgen.

 

Die Verwaltung hat den als Anlage 1 beigefügten Stellenausschreibungstext entworfen, der inhaltlich die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des § 71 Abs. 3 GO NRW beachtet, wonach die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen müssen. In den Gemeinden – mit Ausnahme der kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte – muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, besitzen.

 

Im Übrigen kann der Rat die an die Bewerbenden zu stellenden Anforderungen im Rahmen des Anforderungsprofils festlegen. Die gesetzlichen Vorgaben muss er hierbei beachten und kann diese nicht durch Formulierung eines minderen Anforderungsprofils unterlaufen. An das Anforderungsprofil ist der Rat sodann gebunden; es kann im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens nicht mehr abgeändert werden.

 

Der Rat kann zudem die Verwaltung beauftragen, das Stellenausschreibungs- und besetzungsverfahren oder bestimmte Teile desselben durchzuführen.


Es ist davon auszugehen, dass nach vorliegenden Erfahrungswerten die Stellenausschreibung Kosten in Höhe von rd. 5.000,00 € verursachen wird.

 


keine