Betreff
Freigabe verkaufsoffener Sonntag im November 2022
Vorlage
361/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 3 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 06.11.2022.“

 


Es ist beabsichtigt, am Sonntag, dem 06.11.2022, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, einen verkaufsoffenen Sonntag stattfinden zu lassen.

 

Das Konzept für den verkaufsoffenen Sonntag ist als Anlage 1 beigefügt. 

 

Der Bereich, für den die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen beantragt wird, ist im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:

 

-          im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West

-          im Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung

-          im Osten durch die Bergrather Straße über die Indestraße - An der Wasserwiese - Königsbenden - Dürener Straße - Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4

-          im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die Odilienstraße – Röthgener Straße - Talstraße bis zur Bergrather Straße.

 

Ein entsprechender Plan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Anhand des vorgelegten Konzepts wurde von der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten, um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigen zu können. Sofern bis zur Ratssitzung am 26.10.2022 Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.

 

Die Stadtverwaltung hat, wie bereits für das September-Stadtfest, ein Konzept zur Durchführung des November-Stadtfestes erarbeitet, da nach Ansicht der Verwaltung die Stadtfeste - einschließlich verkaufsoffener Sonntage - ein festes Element im Veranstaltungskalender der Stadt darstellen sowie zur Stärkung des Einzelhandels in unserer Stadt dienen.

 

Der Ablauf des Stadtfestes stellt sich wie folgt dar:

 

Das Stadtfest steht unter dem Motto „Tag des Karnevals“, in diesem Jahr mit dem besonderen Schwerpunkt „Jugend im Karneval.“ Die Standartengruppen, Ex-Prinzen und deren Zeremonienmeister sowie das Geschäftsführende Komitee und die angeschlossenen Gesellschaften treffen sich um 09.45 Uhr gemeinsam mit den Musikeinheiten bei Delio im Hause Flatten, um dann gegen 10.15 Uhr den Anmarsch zum Marktplatz anzugehen. Dort findet um 11.11 Uhr die Begrüßung durch den Präsidenten des Eschweiler Karnevals-Komitees, Herrn Norbert Weiland statt. Um 11.45 Uhr richtet Frau Bürgermeisterin Nadine Leonhardt ein Grußwort an die Teilnehmer*innen und Besucher*innen und um 13.20 Uhr findet die Präsentation der Ex-Prinzen und Zeremonienmeister vor dem Publikum statt. Im Verlaufe der gesamten Veranstaltung präsentieren sich abwechselnd zahlreiche Kinder- bzw. Jugendtanzgruppen der Eschweiler Karnevalsvereine; Darbietungen verschiedener und Musik-/Mundartgruppen runden die traditionelle Einstimmung in den Eschweiler Karneval ab. Um 15:25 Uhr richtet der Präsident des Eschweiler Karnevals-Komitees das Schlusswort an alle Anwesenden.   

 

Im parlamentarischen Bereich des Eschweiler Rathauses findet eine Spielzeugtauschaktion statt. Während eines dreiwöchigen Zeitraums im Oktober kann gebrauchtes, aber noch gut erhaltenes Spielzeug im Rathaus abgegeben werden. Für jedes Spielzeug wird eine Tauschmarke ausgegeben. Diese kann dann am 06.11.2022 gegen ein anderes Spielzeug eingetauscht werden. Darüber hinaus wird von den Auszubildenden der Stadt Eschweiler ein kostenloses Kinderschminken angeboten.

 

In der Innenstadt locken zahlreiche Schausteller die Besucher*innen mit vielfältigen und abwechslungsreichen Angeboten, auch für junge Besucher*innen. Des Weiteren werden in der Innenstadt diverse Musikgruppen ihr Können präsentieren. Die Einzelhändler nehmen das Motto entsprechend auf und dekorieren ihre Ladenlokale karnevalistisch. Hierzu werden diverse Walking Acts die Innenstadt beleben; Batucada-Percussion Show Art Gruppe incl. Kostüm + Standshows; New Orleans Jazzbands als Walking Act incl. Standkonzerte, Dixieland – Brassband als Walking Act ebenfalls incl Standkonzerte. Für die Kinder findet eine Kinderbelustigung (Walking Act – Kostümgruppe Thema „Märchen“) sowie Kinderschminken statt.

 

Im Bereich des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ präsentieren sich u.a. die Ghost Busters mit einem Filmfahrzeug. Als weitere Programmpunkte sind Micky Maus und Paw Patrol, Kinderschminken und Live-Musik vorgesehen.

 

Auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 , die größer ist als die Verkaufsfläche von 3.500 m², im Bereich „Wasserwiese“ sind folgende Ausstellungen geplant:       

 

-          Großes Mittelalterzelt die „Drachenhöhle“

-Walking Acts; 6-köpfige professionelle Schaukampftruppe vor dem Zelt

-Kinderanimation mit Malen auf Deko- und Holzspielzeug und mittelalterliche Spiele

 

-          Automobilausstellung der Fa. Opel Westphal Eschweiler

-Zum Thema Zugfahrzeuge für schwere Anhänger u.a.Dodge Rams aus USA

-Zum Thema Elektromobilität  eine große Palette der neuesten Elektrofahrzeuge für alle Zwecke

 

-          Ausstellung Nutzfahrzeuge und Baumaschinen der Fa. Uwe Müller Eschweiler

-Fuso LKW, Radlager, Bagger etc.

 

Die Bereiche des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ an der Auerbachstraße, die Innenstadt sowie „Wasserwiese“ werden am 06.11.2022 durch den bewährten Shuttlebus-Service angebunden.

 

 

II. Rechtliche Betrachtung:

Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung

 

1.         im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,

3.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4.         der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5.         die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.

 

Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018 (Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte, enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.

 

Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 2, 4 und 5 vor.

 

 

1.       Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen

§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.

 

Für das Stadtfest ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfindet.

 

Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche – auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese – überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.

 

Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste - wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel - bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Rahmenprogramm des Stadtfestes (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet ist, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindet und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das Stadtfest in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht wird.

 

 

2.       Ladenöffnung, die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient

Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und stetig weiterzuentwickeln.

 

Auch, wenn durch die Errichtung von zentralen Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem, umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit Verkauf notwendig.

 

Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenter und an der Wasserwiese vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.

 

Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen Angebots notwendig. Nicht zu vergessen sind die immer noch andauernde Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr. Immer mehr Einzelhändler kehren in die Ladenlokale zurück. Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen weiter bekannt zu machen, um dieses dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben würden. Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags stellt hierbei ein zusätzliches, flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer eines Stadtfestes erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den Sonntag).

 

Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (aktuell der dritte der gesetzlich erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als begleitenden Maßnahme gedacht ist.

 

 

3.       Ladenöffnung, die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient

 

Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr. 5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.

 

Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune 2019 und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit drittgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler zehn städtische Grundschulen an elf Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.

 

Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar zu machen.

 

Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als Hochzeitsstandort, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die alljährlichen Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept für das Stadtfest und des verkaufsoffenen Sonntags am 06.11.22 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil

 

-          im Gesetz definierte Sachgründe zutreffen

-          diese aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse überwiegen und

-          der räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw. diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 3 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 06.11.2022“ zu beschließen.